Die 5 fiesesten Betrugsmaschen – und was Sie dagegen tun können

Um Verbraucher:innen das Geld aus der Tasche zu ziehen, lassen sich Kriminelle immer wieder neue Maschen einfallen. Besonders das Internet bietet Gelegenheiten für Betrug und Täuschung. Wir stellen fünf besonders fiese Betrügereien vor und was man tun kann, damit man ihnen nicht zum Opfer fällt.

Um Verbraucher:innen das Geld aus der Tasche zu ziehen, lassen sich Kriminelle immer wieder neue Maschen einfallen. Besonders das Internet bietet Gelegenheiten für Betrug und Täuschung. Wir stellen fünf besonders fiese Betrügereien vor und was man tun kann, damit man ihnen nicht zum Opfer fällt.

#1 Die gefürchtete „Zahlungs­erinnerung”

Im Postfach liegt eine Benachrichtigung der Telekom: „Zahlungserinnerung”. Hat man etwa vergessen, die Internetrechnung zu begleichen? So ähnlich sieht es jedenfalls aus: In der E-Mail werden die Kund:innen darüber informiert, dass es vermeintlich Abbuchungsprobleme mit der aktuellen Telekom-Rechnung gibt. Der Betrag konnte nicht vom Konto abgebucht werden.

Es folgt der Hinweis auf eine drohende „außergerichtliche Inkassogebühr von 90,50 Euro”. Um diese zu vermeiden, solle man schleunigst den säumigen Betrag auf ein angegebenes Konto überweisen.

Quelle: verbraucherzentrale.de

Mit der Frist und der hohen Strafsumme fühlt sich so manche:r unter Druck gesetzt und handelt vielleicht vorschnell und unüberlegt. Bei E-Mails wie dieser hier sollten sich Betroffene immer rückversichern, ob die Firma – in diesem Fall die Telekom – solche Benachrichtigungen aktuell verschickt. Das heißt also: Erst mal nichts tun, auf keinen Fall Geld überweisen, und gegebenenfalls bei der Firma anrufen und den Sachverhalt nachprüfen.

#2 Gefähr­liche SMS

SMS zu verschicken, kommt in Zeiten von Messenger-Diensten, wie WhatsApp oder Telegram, gar nicht mehr so häufig vor. Doch ab und an erhält man eine Benachrichtigung, wie z. B. von der DHL über einen Paketversand oder von der Bank. Dies nutzen Betrüger aktuell aus: Betroffene erhalten eine SMS von der Sparkasse mit der Aufforderung: „Sehr geehrter Sparkassen-Kunde, Ihr TAN-Verfahren ist abgelaufen! Bitte erneuern Sie Ihr TAN-Verfahren.“ Darunter findet sich ein Link, auf den die Nachrichtenempfänger:innen klicken sollen.

Hier ist Vorsicht geboten: Wer auf den Link klickt, muss entweder bestimmte Daten zur Registrierung angeben oder wird zu einer (gefälschten) App umgeleitet. Beides ermöglicht es, an sensible Daten zu gelangen. Da eine solche SMS leicht zu modifizieren ist, sind solche Nachrichten unter dem Deckmantel anderer Banken gut vorstellbar.

Die SMS sollte also einfach ignoriert werden und auf einen Link sollte man auf keinen Fall klicken. Banken werden Sie in keinem Fall über wichtige Änderungen zu Ihrem Konto per SMS informieren. Auch hier gilt: Wer Zweifel hat, ob an der Nachricht nicht doch etwas dran ist, oder Angst hat, eine wichtige Frist zu verpassen, sollte sich unabhängig bei der eigenen Bank erkundigen. Hier können Zweifel schnell ausgeräumt werden.

#3 Account­klau bei WhatsApp

Auch bei dieser Betrugsmasche greifen die Betrüger auf SMS zurück: Betroffene erhalten einen Verifizierungscode aufs Handy, der angeblich für WhatsApp gedacht ist. Anschließend meldet sich jemand über WhatsApp – der Verifizierungscode sei versehentlich an den/die Betroffene:n verschickt worden. Man solle ihn bitte weiterleiten.

Tatsächlich gibt man aber so den Code für den eigenen Account weiter. Wie das funktioniert? Die Kriminellen haben sich mithilfe der Telefonnummer der betroffenen Person bei WhatsApp angemeldet. Die App schickt daraufhin einen Code an das Smartphone mit der passenden SIM-Karte zur hinterlegten Telefonnummer. Leitet man dann den Code weiter, kann die fremde Person den eigenen Account übernehmen. Anschließend kann der Account für das Senden und Empfangen von Nachrichten missbraucht werden.

Was kann man gegen eine solche perfide Masche unternehmen? WhatsApp rät beispielsweise, niemals einen Verifizierungscode mit anderen zu teilen – auch wenn sie vorgeblich gute Gründe angeben. Wessen Account bereits übernommen wurde, solle sich erneut bei WhatsApp einloggen. So kann durch die erneute Zusendung eines Codes der Account zurückgenommen und die Betrüger rausgekickt werden.

#4 Fake-Anruf der Krankenkasse

Doch nicht nur im Internet lauern Betrugsfallen. Ganz altmodisch per Telefon gingen vor nicht allzu langer Zeit einige Kriminelle laut einer Warnung der AOK Sachsen-Anhalt vor: Die Betrüger:innen rufen an und geben sich als Mitarbeiter:innen der Krankenkasse aus. Häufig geht es dabei um eine Pflegeversicherung, wobei die Anrufer auf Probleme hinweisen – es würde kein Versicherungsschutz bestehen oder etwas stimmt nicht mit dem Pflegegrad oder den Pflegehilfsmitteln.

Hier setzen die Betrüger:innen auf die Angst der Betroffenen, bei denen es sich nicht selten um ältere Menschen handelt. Um die am Telefon geschilderten Probleme zu lösen, wird den Betroffenen dann z. B. ein Zusatzpaket angedreht. Damit versuchen die Betrüger:innen an sensible Konto- oder Nutzerdaten und letztendlich an das Geld der Betrogenen zu gelangen.

Hier gilt: Keine Angst haben, unhöflich zu wirken – wenn einem der Anruf merkwürdig vorkommt, sollte man direkt auflegen. Spätestens bei der Abfrage von Daten wie der Bankverbindung sollte man misstrauisch werden. Solche Daten würde die Krankenkasse niemals per Telefon erfragen. Das Gleiche gilt natürlich für angebliche AOK-Mitarbeiter:innen, die unangekündigt vor der Haustür auftauchen. In beiden Fällen sollte man den Vorfall der Krankenkasse und der Polizei melden.

#5 Das falsche Schnäpp­chen

Über ein schönes Schnäppchen auf Ebay-Kleinanzeigen freuen sich alle, und werden dabei vielleicht schneller unvorsichtig. Das nutzen Kriminelle aus: Sie stellen ein beliebtes Produkt auf der Online-Plattform ein, wie Smartphones, Küchengeräte oder ein Marken-Bekleidungsstück. Die Käufer:innen glauben nun, ein besonders günstiges Angebot gefunden zu haben. Im Kontakt mit dem/der Verkäufer:in werden Details ausgetauscht, wie z.B. der Preis und die Bezahlung.

Dabei wünscht sich der/die Verkäufer:in die Abwicklung der Zahlung über PayPal – dies sei auch vorteilhaft und sicher für die andere Partei. Allerdings solle man bei der Bezahlung über PayPal die Option „Freunde und Familie” auswählen. Verständlich, denn das würde dem Verkäufer Gebühren ersparen. Doch genau darauf setzen die Betrüger:innen, denn so können sie sich aus dem Staub machen. Das Ebay-Konto ist dann nicht mehr aufzufinden, das Angebot sowieso nicht und das Geld sieht man auch nie wieder.

Den Käuferschutz erhält man bei PayPal nämlich nur, wenn man die Option „Waren und Dienstleistungen” auswählt. Darauf sollte man also immer achten, um sich abzusichern. Nur wenn Sie diese Option wählen, können Sie sich effektiv gegen Online-Betrug bei Überweisungen schützen und im Zweifelsfall bereits überwiesenes Geld zurückerhalten.

Wer gerne regelmäßig nützliche Tipps erhalten möchte, kann unseren kostenfreien Newsletter abonnieren. Jetzt anmelden und einmal im Monat Rechtstipps und spannende Neuigkeiten rund um den Verbraucherschutz bequem ins E-Mail-Postfach erhalten.