Bußgelder im Winter – So rutschen Sie in keine Kostenfalle

Was, wenn ich schneebedeckte Straßenschilder nicht erkenne? Zählt mein Parkschein auch, wenn er durch Schnee nicht mehr erkennbar ist? Im Winter gelten im Straßenverkehr oft leicht veränderte Regeln. Lesen Sie hier, wie Sie an allen Bußgeldern vorbei rutschen.

Was, wenn ich schneebedeckte Straßenschilder nicht erkenne? Zählt mein Parkschein auch, wenn er durch Schnee nicht mehr erkennbar ist? Im Winter gelten im Straßenverkehr oft leicht veränderte Regeln. Lesen Sie hier, wie Sie an allen Bußgeldern vorbei rutschen.

Was ist die situative Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate. Diese ist vielmehr von der herrschenden Wettersituation abhängig. Das bedeutet: Bei winterlichen Wetterbedingungen wie Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis müssen Winterreifen aufgezogen sein. Wird man mit Sommerreifen erwischt droht ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg. Behindert man zusätzlich andere Autofahrer (z.B. durch das Liegenbleiben des eigenen Autos) steigt das Bußgeld auf 80 €. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch das nicht Aufziehen der Winterreifen aktiv gefährdet, steigt das Bußgeld auf 100 €.

Achtung: Kommt es zu einem Unfall bei Eis und Schnee ohne Winterausrüstung, könnte das obendrein den Verlust des Versicherungsschutzes mit sich bringen.

Gibt es eine Schneekettenpflicht?

Auch für Schneeketten gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht. Diese müssen erst montiert werden, wenn eine geschlossene Schneedecke auf den Straßen liegt und entsprechende Straßenschilder (Reifen mit Schneeketten auf blauem Hintergrund) die Nutzung von Schneeketten vorgeben. Zieren die Ketten erst einmal die Reifen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Achtung: Wenn Sie in Österreich unterwegs sind, können beim Fahren ohne Schneeketten und einer daraus resultierenden Gefährdung des Straßenbetriebs Bußgelder von bis zu 5000 € fällig werden.

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Ver­schneite Straßen – Welchen Spiel­raum gibt es beim Parken?

Auch wenn Schneehaufen das Parken direkt am Bordstein an mancher Stelle unmöglich machen, bedeutet dies für Autofahrer:innen nur, dass sie sich einen neuen Parkplatz suchen müssen. Denn das weit vom Bordstein entfernte Abstellen des Fahrzeugs ist trotz Schnee und Eis nicht erlaubt. Autofahrer:innen riskieren das Abschleppen ihres Autos, da diese bei nicht ordnungsgemäßem Parken den Verkehr und Räumungsfahrzeuge behindern könnten.

Übrigens: Bei einem zugeschneiten gültigen Parkausweis oder Parkschein gibt es kein Bußgeld.

Bin ich verpflichtet, mein Auto regel­mäßig vom Schnee zu befreien?

Wenn nach mehreren Tagen Schneefall auf den parkenden Autos eine Schneedecke liegt, muss diese vor der Fahrt entfernt werden. Das bedeutet, dass nicht nur Spiegel und Außenscheiben vollständig frei sein müssen, sondern auch Scheinwerfer und Kennzeichen. Bei nur teilweisem Freikratzen der Scheiben und Außenspiegel droht ein Bußgeld von 10 Euro, bei einem nur teilweise erkennbaren Kennzeichen 5 Euro. Auch das Autodach muss vom Schnee befreit werden, da ansonsten der nachfolgende Verkehr gefährdet ist. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

Ein­geschneite Straßen­schilder – Was gilt?

Manche Verkehrsschilder – wie Stopp- oder Hauptstraßenschilder – sind allein an ihrer Form deutlich erkennbar. Daher sind diese Schilder, selbst wenn sie vollständig eingeschneit sind, für alle Autofahrer:innen verbindlich.

Anders verhält es sich bei runden Schildern. Vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten sind zum Teil nicht mehr erkennbar und daher auch nur eingeschränkt gültig. Wird ein:e Autofahrer:in geblitzt, muss diese:r allerdings beweisen, dass das Straßenschild nicht erkennbar war. Dies kann zum Beispiel durch das Vorlegen eines kostenpflichtigen Wettergutachtens geschehen. Allerdings wird von Ortskundigen – die die Beschilderung in ihrer Wohngegend kennen – verlangt, sich auch bei Unlesbarkeit von Straßenschildern an die Vorgaben zu halten.

Von Fahrer:innen im fließenden Straßenverkehr kann kaum erwartet werden, bei einem eingeschneiten Straßenschild auszusteigen, um dieses sichtbar zu machen. Bei Park- oder Halteverboten ist es aber durchaus möglich, das zutreffende Straßenschild zu säubern und erkennbar zu machen. Beim Parken in einer Parkverbotszone können Sie deshalb trotz eingeschneitem Verkehrszeichen ein Bußgeld auferlegt bekommen.

Im Winter hat es für Sie nicht nur Schneeflocken, sondern auch Bußgelder geschneit? Wir prüfen kostenfrei die Richtigkeit der Strafe für Sie und ob Sie diese umgehen können – natürlich unverbindlich.

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Ab wann muss ich das Abblendlicht einschalten?

Bei Wetterbedingungen mit guter Sicht reicht das Tagfahrlicht völlig aus. Dabei leuchten aber nur die vorderen Scheinwerfer, während die Rückleuchten aus bleiben. Dementsprechend können andere Autofahrer Sie bei Nebel, Schnee und Regen nur schlecht von hinten erkennen. Daher gilt: Bei schlechter Sicht muss das Abblendlicht eingeschaltet sein. Wird man ohne erwischt, bezahlt man innerorts 25 € und außerorts 60 € plus ein Pünktchen in Flensburg.

Darf ich im Winter den Motor warmlaufen lassen?

Die ganz klare Antwort: Nein, dürfen Sie nicht. Das Warmlaufen lassen des Motors gilt als eine vermeidbare Lärm- und Umweltbelastung. Wer den Motor trotzdem laufen lässt, muss mit einem Bußgeld von 10 € rechnen.

Ab wann muss ich mit angepasster Geschwindigkeit fahren?

Grundsätzlich gilt: Sobald die Sicht durch starken Regen- oder Schneefall und bei Nebel unter 50 Metern liegt, dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren. Fahren Sie nicht mit angepasster Geschwindigkeit drohen 100 € und ein Punkt – auch dann, wenn Sie das Tempolimit eingehalten haben.

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