BGH-Urteil: Millionen Bankkund:innen können Gebühren zurückfordern

Auf einmal fordert Ihre Bank Kontogebühren für Ihr Girokonto – und Sie haben vorher nur ein Schreiben über geänderte AGB erhalten? Dieser Praxis schiebt ein Urteil des Bundesgerichtshofs nun den Riegel vor. Wir erklären, warum viele Bankkund:innen jetzt Geld zurückfordern können.

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Update

Erstattung ab jetzt auch professionell durchsetzen!

Die Erfahrungen aus den ersten Wochen seit dem BGH-Urteil haben leider gezeigt, dass die Banken auf die Musterschreiben der Kund:innen häufig mit Ausreden, Vertröstungen und Hinhalte-Taktiken reagieren. Ziel dabei ist es, darauf zu setzen, dass die Kund:innen das Interesse an einer Durchsetzung verlieren, da es in der Regel nicht um Tausende Euro geht.

Deshalb bieten wir Ihnen ab sofort an - und empfehlen auch ausdrücklich – Ihre Erstattung professionell von uns durchsetzen zu lassen. Mit unserem Partner, dem Rechtsdienstleister Spreefels, fordern wir Ihre Bank zur Zahlung der zu Unrecht erhobenen Gebühren auf und setzen diese im Zweifel auch anwaltlich durch.

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Fiktive Zustim­mung nicht erlaubt – gute Nach­richten für Bank­kund:innen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April 2021 ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Rechte von Bankkund:innen gefällt (Az. XI ZR 26/20). Aufgrund unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken können betroffene Kund:innen z.B. Gebühren für ursprünglich kostenfreie Girokonten zurückfordern.

Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Postbank voraus. Im Gerichtsstreit ging es um bestimmte Klauseln, die Banken anwenden, um ihre vertraglichen Bestimmungen nahezu beliebig zu ändern. In der Praxis bedeutete das: Die Banken konnten das Kleingedruckte eines Vertrages ändern und so beispielsweise für Konten oder andere Leistungen Gebühren einführen.

Dabei wurden die Kund:innen zwar in Form einer schriftlichen Ankündigung informiert. Doch wenn man sich anschließend nicht äußerte, wurde das Schweigen als „fiktive Zustimmung” gedeutet. Alternativ hätte man das Konto nur kündigen können. AGB, die so etwas vorsehen, erklärte der BGH nun für unwirksam. Für betroffene Bankkund:innen bedeutet das: Sie können sich das Geld zurückholen.

Da das Urteil so eindeutig ausgefallen ist, gehen wir davon aus, dass die Banken die erhöhten oder unrechtmäßig eingeführten Gebühren erstatten werden, ohne sich zu streiten.

Sie zahlen seit einiger Zeit Kontogebühren? Oder haben sich diese erhöht? Dann können Sie sie wahrscheinlich zurückfordern – und das kann sich lohnen. Nutzen Sie dafür einfach unser kostenfreies Musterschreiben.

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Fast alle Banken und Sparkassen betroffen

Expert:innen gehen davon aus, dass diese Klauseln zur unbeschränkten Änderung der vertraglichen Bedingungen „durch die Hintertür” branchenweit genutzt werden. Die Klauseln, die der BGH beanstandete, entsprechen weitestgehend den Muster-AGB, die fast alle Banken und Sparkassen nutzen.

Das Urteil bedeutet, dass sich Verbraucher:innen Entgelte, wie z.B. Kontogebühren, zurückholen können. Neben der Postbank, um die es im Rechtsstreit ging, haben aber auch viele weitere Banken Gebühren erhöht oder neu eingeführt.

Bankkund:innen sollten prüfen, ob eine Rückforderung der Gebühren auch für sie infrage kommt. Erste Banken, wie die Comdirekt, reagierten unmittelbar auf das Urteil und setzten eine geplante Gebühreneinführung für den Mai 2021 aus.

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Der Weg zum BGH-Urteil

Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen waren die betreffenden Klauseln für die unbeschränkte Änderung vertraglicher Bedingungen zu intransparent. Die Banken rechtfertigen die Gebühren mit seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen, die dafür sorgen, dass sie in anderen Geschäftsfeldern weniger Gewinne erwirtschaften. Die Postbank brachte im Rechtsstreit außerdem vor, dass der Aufwand zu groß sei, von allen Kund:innen eine explizite Zustimmung einzuholen.

Doch der BGH urteilte, dass den Banken mit den Klauseln zu viel Macht gegenüber den Verbraucher:innen gegenüber zustehen würde. Eine Bank könnte so zum Beispiel mit einem kostenlosen Depot werben, um dann wenige Monate später Gebühren einzuführen. Hierfür war die „stillschweigende bzw. fingierte Zustimmung” den Richter:innen am BGH nicht ausreichend. Für Änderungen vertraglicher Bedingungen mit einer solchen Reichweite wäre eine ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen notwendig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war mit seiner Klage zuerst sowohl vor dem Landgericht (LG) Köln als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gescheitert. Die AGB-Änderungen mit einer „stillschweigenden Zustimmung” würden geltenden europarechtlichen Regelungen entsprechen. Doch der BGH orientierte sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2020. Darin wurde vorgegeben, dass Gerichte prüfen sollen, ob das Kleingedruckte der Banken Kund:innen unangemessen benachteiligt. Dem BGH zufolge war genau das der Fall.

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