Bezahlte Bildungszeit für Beschäftigte

Weiterbildung soll künftig einfacher umsetzbar sein. So soll es für Beschäftigte künftig attraktiver werden, während der Berufslaufbahn bezahlte Bildungszeit in Anspruch zu nehmen. Das neue Weiterbildungsgesetz soll auch dazu beitragen, dem herrschenden Fachkräftemangel zu begegnen. Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat die Pläne vorgestellt.

Bildungszeit nach dem Beispiel Österreichs

Bislang nutzen in Deutschland nur etwa zwei Prozent der Arbeitnehmer ihr Recht auf Bildungsurlaub. In Bayern und Sachsen haben Beschäftigte beispielsweise gar nicht die Möglichkeit einer Weiterbildungsauszeit. In Österreich hingegen können sich Beschäftigte ein ganzes Jahr für eine Aus- oder Weiterbildung nehmen. Die Bildungsteilzeit lässt sich gar über zwei Jahre strecken. Während dieser Zeit wird Weiterbildungsgeld gezahlt. Dies soll nun auch in Deutschland möglich sein. Die Mittel dafür sollen von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahr 2026 sollen 771 Millionen Euro dafür bereitstehen.

Der Bund beteiligt sich mit 190 Millionen Euro. Beschäftigte in Bildungszeit sollen 60 Prozent ihres Lohns erhalten. Dies entspricht etwa dem Arbeitslosengeld I. Die Bildungszeit muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Sie kann sich über ein Jahr oder über zwei Jahre in Teilzeit erstrecken. An weitere Bedingungen ist die Bildungszeit laut Berichten nicht geknüpft. Ziel sei es, für mehr Beschäftigung und Qualifikation zu sorgen. Höhere Beitrags- und Steuereinnahmen sind eine weitere Folge.

Mehr Chancen für Berufseinsteiger

Das neue Weiterbildungsgesetz wird außerdem eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen beinhalten. Dabei sollen sie in Sachen Mobilität und Berufsorientierung unterstützt werden. Wer für einen Ausbildungsplatz umziehen oder pendeln muss, bekommt Unterstützung bei den Unterkunfts- oder Fahrtkosten. Außerdem soll eine Berufsorientierung an allen Schulen verpflichtend werden. Dies soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auch müssten verstärkt noch mehr Frauen, Ältere oder Menschen mit Beeinträchtigungen ins Erwerbsleben integriert werden.

Erleichterung für qualifizierte Einwanderung

Auch die Einwanderungsgesetzgebung soll im Sinne der Lösung des Fachkräftemangels modernisiert werden. So sollen Visa zur Arbeitsaufnahme künftig schneller erteilt werden. Wer eine Ausbildung in seinem Heimatland absolviert hat, soll so auch in Deutschland die Möglichkeit bekommen zu arbeiten. Dazu soll ein Punktesystem, eine sogenannte Chancenkarte, eingeführt werden. Wer entsprechende Punkte erfüllt, darf sich um einen Arbeitsplatz in Deutschland bewerben.

Auf der Liste stehen neben Qualifizierung und Berufserfahrung auch das Alter und Sprachkenntnisse. Außerdem soll die Einwanderung von Fachkräften auch gezielter gefördert und besser organisiert werden. Das neue Weiterbildungsgesetz soll in den kommenden Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden.