Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung: WWK-Kunden müssen mehr zahlen

So sinnvoll sie auch ist: Der Ärger mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist oftmals groß. Ein Beispiel dafür ist die WWK, deren Versicherungsnehmer sich seit Ende letzten Jahres mit einer deutlich höheren monatlichen Belastung konfrontiert sehen, welche in der derzeitigen Niedrigzinsphase begründet liegt. Bis zu 40% mehr müssen Versicherte bei der WWK zahlen. Wie Sie nun vorgehen sollten und wie Ihnen ein spezialisierter Anwalt helfen kann, wenn sich bei Ihrer BU-Versicherung Probleme ergeben, lesen Sie hier.

So sinnvoll sie auch ist: Der Ärger mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung) ist oftmals groß. Ein Beispiel dafür ist die WWK, deren Versicherungsnehmer sich seit Ende letzten Jahres mit einer deutlich höheren monatlichen Belastung konfrontiert sehen, welche in der derzeitigen Niedrigzinsphase begründet liegt. Bis zu 40 % mehr müssen Versicherte bei der WWK zahlen. Wie Sie nun vorgehen sollten und wie Ihnen ein spezialisierter Anwalt helfen kann, wenn sich bei Ihrer BU-Versicherung Probleme ergeben, lesen Sie hier.

Höhere monatliche Belastung der WWK-Kunden

Der Schock für Kunden, die bei der WWK eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, war Ende letzten Jahres groß: Sie bekamen Bescheid, dass ihre monatliche Belastung deutlich höher wird und sie zwischen 35 und 40 % mehr zahlen müssen. De facto werden jedoch nicht die Beiträge erhöht. Die höhere Belastung kommt durch den Unterschied zwischen dem sogenannten Netto- und Bruttobeitrag zustande.

In vielen BU-Verträgen werden zwei verschiedene Beiträge angegeben. Der sogenannte Nettobeitrag bezeichnet den Betrag, der aktuell zu zahlen ist. Zusätzlich wird der maximal fällige Beitrag, auch Bruttobeitrag, aufgeführt. Der Nettobeitrag ist oft bedeutend niedriger, teilweise nur halb so hoch wie der Bruttobeitrag. Er entsteht dadurch, dass Versicherungen die Überschüsse, die sie erwirtschaften, mit den Beiträgen der Versicherten verrechnen; durch die Überschüsse sinken die zu zahlenden Beiträge.

Der Nettobeitrag ist jedoch nicht garantiert und kann, wie im Fall der WWK, jederzeit vom Versicherer bis zum Bruttobeitrag angehoben werden. Denn die Prämie in Höhe der Bruttobeiträge war schon immer vereinbart und wurde lediglich bisher zum Teil aus den Überschüssen bezahlt. Vor Abschluss eines BU-Versicherungsvertrages sollten Sie somit auch den Bruttobeitrag beachten. Bei gleicher Leistung und ähnlichem Nettobeitrag empfiehlt sich der Anbieter mit dem niedrigeren Bruttopreis.

Niedrigzinsphase verantwortlich für höhere Belastung

Verantwortlich für die monatlich höhere Belastung der Versicherungsnehmer ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Sie führt dazu, dass die Versicherer ihre bisherige Praxis, die Beiträge mit Überschüssen zu verrechnen, nicht mehr aufrechterhalten können. Denn die Versicherung investiert das Geld ihrer Kunden in verschiedenen Formen und erwirtschaftet damit Zinserträge. Durch die derzeit niedrigen Zinssätze fällt es den Versicherungsunternehmen jedoch schwer, Geld zu erwirtschaften. Ein Ende dieser Niedrigzinsphase ist derzeit nicht in Sicht.

Was kann man im Fall einer höheren Belastung durch die Versicherung tun?

Das große Problem für den Versicherten: Er sollte in einem solchen Fall nicht einfach die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln und einen günstigeren Vertrag abschließen. Warum? Weil er dafür dem neuen Versicherer zunächst wieder eine komplette Einsicht in seinen Gesundheitszustand gewähren müsste, der sich mit steigendem Alter oftmals verschlechtert. Einen günstigeren Vertrag zu finden, kann sich somit als sehr schwierig gestalten.

Falls auch Sie sich mit einer höheren Belastung durch Ihre BU-Versicherung konfrontiert sehen, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und auf keinen Fall überstürzt Ihren aktuellen Vertrag kündigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist laut Experten und Verbraucherschützern eine der wichtigsten Versicherungen, die man nicht leichtfertig kündigen sollte, weil man damit im Falle einer Krankheit seinen Lebensunterhalt – und den seiner Familie – absichert. Wenn Sie trotzdem aus Ihrem alten Vertrag raus möchten, vergleichen Sie Angebote anderer Versicherer für die gleiche Leistung in Ihrem aktuellen Alter – am besten mit Hilfe eines Maklers. Falls Sie dabei eine günstigere Alternative finden sollten, kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, nachdem Sie den neuen abgeschlossen haben.

Immer wieder Probleme mit BU-Versicherungen

Die höhere Belastung der Versicherungsnehmer, wie im Beispiel der WWK, verdeutlicht nur eines der Probleme, die sich immer wieder im Zusammenhang mit BU-Versicherungen ergeben. Häufig weigert sich die Versicherung, im Falle einer Berufsunfähigkeit zu zahlen und will nicht anerkennen, dass der Betroffene wirklich berufsunfähig ist. In einem solchen Fall kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir zeigen Ihnen hier nochmals auf, welche Probleme bei Berufsunfähigkeitsversicherungen auf Versicherte häufig zukommen.

Der Streit mit der Versicherung: Verzögern, hinhalten, ablehnen...

Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als berufsunfähig gilt in der Regel jemand, der in seinem aktuellen Beruf nur noch maximal 50 % der vorher geleisteten Arbeit schafft. Dies sind Voraussetzungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit, damit der Versicherer die BU-Rente zahlt. Doch häufig bezweifelt der Versicherer, dass der „BU-Grad“ tatsächlich erreicht ist und verweigert deswegen die Zahlung.

Probleme bereitet vor allem immer wieder der Nachweis von Beschwerden ohne nachweisbare organische Ursachen, wie zum Beispiel Depressionen oder Burn-Out. Laut Statistik kommt es in knapp einem Drittel (30 %) der Fälle zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherungsunternehmen. Unserer langjährigen Erfahrung mit BU-Fällen zufolge, ist die Quote sogar noch höher. Bei manchen Krankheiten – vor allem psychischen – werden bis zu 60 % aller Anträge zunächst zurückgewiesen.

Man sollte sich aber keinesfalls von einer Ablehnung oder Minderung entmutigen lassen, denn die Chancen, sämtliche Ansprüche durchzusetzen, stehen mit einem erfahrenen Anwalt sehr gut. Wir helfen Ihnen, wenn der Versicherer Ihre Rente ablehnt oder das Verfahren in die Länge zieht. Wir vertreten Sie zudem bei allen anderen Streitigkeiten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und beraten Sie zunächst stets kostenfrei.

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Die aufwändige Antragstellung im Versicherungsfall

Einer Statistik des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV) zufolge, werden – wie bereits erwähnt – 30 % aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeit abgelehnt. Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist, dass der Leistungsantrag nicht vollständig ausgefüllt wurde. Auf keinen Fall sollten Sie eine Ablehnung jedoch einfach akzeptieren. Holen Sie sich stattdessen Hilfe bei einem Fachanwalt. Denn er kennt die Fallstricke, die dazu führen können, dass der Antrag falsch, zu spät oder unvollständig ausgefüllt wird. Derartige Fehler können zu massiven Abstrichen oder sogar zur kompletten Streichung der Leistung führen.

Wir haben in der Vergangenheit über 200 Berufsunfähigkeits-Fälle geprüft. Aus dieser Erfahrung können wir ableiten, dass man im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit mit einem spezialisierten Anwalt an seiner Seite immer besser dasteht, als ohne.

Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht und spezialisierte Anwältin für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Sie müssen Ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen und wollen dabei keine Fehler machen? Bereits bei der Beantragung gibt es Fallen, die zu einer Kürzung oder sogar zur kompletten Ablehnung der Rentenzahlung führen. Wir helfen Ihnen als erfahrener Partner, Ihre Rechte durchzusetzen und beraten Sie im ersten Schritt immer kostenfrei.

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Fehler beim Vertragsabschluss

Probleme können außerdem bereits beim Abschluss der Versicherung auftreten. Denn auch hier muss die zu versichernde Person ein umfangreiches Antragsformular zu ihrem Gesundheitszustand vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß ausfüllen. Ist eine Krankheit bei Vertragsschluss nicht oder nicht korrekt angegeben worden, so kann sich der Versicherer auf das Verletzen der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen und die Zahlung verweigern. Auch in einem solchen Fall sollten Sie die Ablehnung nicht einfach auf sich sitzen lassen, sondern mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts dagegen vorgehen.

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Das Nachprüfungsverfahren

Auch wenn die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde, kann das sogenannte Nachprüfungsverfahren noch eine Hürde darstellen. Denn der Versicherer ist berechtigt, den Anspruch des Versicherten auf Leistungen aus der BU-Versicherung zu überprüfen. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens ist der Versicherungsnehmer dann verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Versicherte wieder einer Tätigkeit nachgehen kann, kann die Leistungspflicht erlöschen. Auch im Nachprüfungsverfahren kann somit viel auf dem Spiel stehen. Schließlich versuchen Versicherungsunternehmen oft, Leistungen zu kürzen oder auszusetzen. Deshalb empfehlen wir auch in diesem Fall die professionelle Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt. Wir helfen Ihnen und beraten Sie im ersten Schritt immer kostenfrei.

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Was wir für Sie tun können

Bei diesen und allen anderen Problemen, die sich bei Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Unser Fachanwaltsteam für Versicherungsrecht hilft Versicherten im Antragsverfahren und setzt zielstrebig die Zahlung und Fortzahlung der BU-Rente gegenüber den Versicherern durch.

Hier unterstützen wir Sie als vertrauensvoller Partner:

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