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# 5 Fakten zum Bahnstreik – das müssen Sie auf dem Arbeitsweg beachten
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat für den August 2021 harte Streiks angekündigt. Auf Pendler:innen und Berufstätige kommen damit Zugausfälle und Bahnverspätungen zu. Wir haben 5 Fakten zusammengestellt, damit Sie wissen, was Sie im Ernstfall zu beachten haben.

## \#1 Gilt ein Bahn­streik als Ausrede fürs Zuspät­kommen auf der Arbeit?
Wie so oft im Arbeitsleben gilt auch hier: Gute **Kommunikation ist wichtig**. Wenn ein Bahnstreik bereits am Tag vorher bekannt ist, sollten Sie rechtzeitig Bescheid geben, dass es zu Verspätungen kommen kann und Sie vielleicht nicht 9 Uhr am Schreibtisch sitzen. Ansonsten kann sogar eine [Abmahnung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/abmahnung-des-arbeitnehmers) drohen.
Allerdings gehört es zu den Arbeitnehmerpflichten, „alles Zumutbare zu unternehmen“, damit Sie **pünktlich auf Ihrer Arbeit erscheinen**. Ist ein Streik demzufolge schon früh bekannt, müssen sich Arbeitnehmer:innen **anderweitig um Transportmöglichkeiten bemühen**. Auch erheblich früher aufstehen kann von Ihnen verlangt werden, damit Sie pünktlich sind.
Diese Bemühungen haben zwar Grenzen – Sie müssen also **nicht am Tag vorher losradeln**, horrende Taxikosten auf sich nehmen oder im Hotel nahe der Arbeit übernachten, um pünktlich zu sein. Aber das Auto zu nehmen, dann auch **Staus einzukalkulieren** oder eine **Mitfahrgelegenheit** zu organisieren, kann Ihr:e Arbeitgeber:in von Ihnen verlangen. Einfach eine Verspätung ankündigen und dann irgendwann am Arbeitsplatz eintrudeln, ist also **nicht legitim**.

## \#2 Zug­ausfall: Muss ich gar nicht auf der Arbeit erscheinen?
Ob sich der Zug wegen eines Streiks nur verspätet oder ganz ausfällt: Arbeitnehmer:innen tragen grundsätzlich das sogenannte **Wegerisiko**. Darunter verstehen Arbeitsrechtler:innen das Risiko, **rechtzeitig zur Arbeit zu kommen**. Erscheinen Sie gar nicht auf der der Arbeit, dann kann Ihr:e Arbeitnehmer:in z.B. die Lohnzahlung verweigern, denn im Regelfall gilt: ohne Arbeit, kein Lohn.
Wie auch im Falle einer Verspätung, müssen Sie die **nicht geleisteten Arbeitsstunden nacharbeiten**, falls möglich. Sie haben aber **keinen gesetzlichen Anspruch** darauf, die [Arbeitszeit](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitszeit-das-sind-ihre-rechte-laut-arbeitszeitgesetz) nachzuholen. Dies kann allerdings in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen anders geregelt sein und geht in Berufen mit Gleitzeitregelung leichter als in Berufen mit Schichtbetrieb.

## \#3 Bekomme ich den Fahr­preis zurück­erstattet?
Wenn Sie mit der Bahn zur Arbeit pendeln und Ihr Zug Verspätung hat, dann steht Ihnen eine **anteilige Erstattung des Fahrpreises** zu. Diese orientiert sich an der Länge der Verspätung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verspätung aufgrund eines Lokführerstreiks oder wegen vereister Gleise im Winter zustande kam.
Kommen Sie zum Beispiel 60 Minuten später als geplant an, haben Sie einen **Anspruch auf 25 % Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises**. Das Formular, um die Erstattung zu beantragen, erhalten Sie entweder im Zug, im Reisezentrum oder inzwischen sogar online über die App der Deutschen Bahn und im Internet. **Schadensersatzansprüche gegen die Bahn bestehen nicht** – auch wenn Sie wegen des Streiks etwa einen wichtigen Termin verpasst haben.

## \#4 Habe ich bei einem Bahn­streik ein Recht auf Home­office?
Das Verhältnis vieler Arbeitgeber:innen zum Homeoffice hat sich im Zuge der Corona-Pandemie zum Positiven geändert. In vielen Unternehmen wurden die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten ausgebaut und verbessert. Wenn diese Infrastruktur also ohnehin besteht, dann kann es für beide Seiten am besten sein, wenn Sie bei einem Streik direkt von zu Hause aus arbeiten.
Ein **Recht auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es aber nach wie vor nicht**. Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in also fordert, dass Sie auf der Arbeit erscheinen, dann müssen Sie dem Folge leisten.

## \#5 Muss ich auf andere Verkehrs­mittel ausweichen bei einem Bahnstreik?
Ja, grundsätzlich kann Ihr:e Arbeitgeber:in das von Ihnen verlangen. Pendeln Sie jeden Tag eine Stunde mit dem Zug zwischen Arbeit und der Wohnung, dann ist es zumutbar, dass Sie **für die Zeit des Streiks die Strecke mit dem eigenen Auto fahren oder eine Mitfahrgelegenheit nutzen**. Ein Ausweichen auf ein Taxi wäre in diesem Fall hingegen nicht zumutbar. Wohnen Sie allerdings in der Stadt Ihrer Arbeit und eine Taxifahrt dauert keine Stunden, wäre das Ausweichen auf dieses Verkehrsmittel durchaus zumutbar.
Auch hier gilt: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Vorgesetzten. Streiks sind in der Regel mindestens am Vortag bekannt und erlauben damit eine gewisse Zeit der Vorbereitung.

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