4.400 Kündigungen bei Schaeffler geplant: Das müssen Beschäftigte jetzt wissen

Beim Auto- und Industriezulieferer sind 4.400 Stellen in Gefahr. Während das Unternehmen am Stellenabbau festhalten will, kämpft der Betriebsrat für die Mitarbeitenden. Wie sich Betroffene wehren und sich eine bessere Abfindung sichern können, erklären wir hier.

Beim Auto- und Industriezulieferer sind 4.400 Stellen in Gefahr. Während das Unternehmen am Stellenabbau festhalten will, kämpft der Betriebsrat für die Mitarbeitenden. Wie sich Betroffene wehren und sich eine bessere Abfindung sichern können, erklären wir hier.

Über 4.000 Jobs bei Schaeffler in Gefahr

Bereits im September 2020 kündigte der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler an, in den kommenden zwei Jahren über 4.400 Stellen im Unternehmen streichen zu wollen. Ganze sechs Standorte deutschlandweit sollen gar geschlossen oder verkauft werden. Seitdem herrscht ein Zwist zwischen dem Unternehmen und den Betriebsräten. Doch nach wie vor stehen tausende Mitarbeitende vor einer ungewissen Zukunft.

Den Schritt zum Stellenabbau begründete Schaeffler mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Corona-Krise und einem industriellen Transformationsprozess. Jedoch hat das Unternehmen laut Voraussagen das Jahr 2020 besser abgeschlossen, als zunächst erwartet. Auch die Aktie reagierte positiv auf die voraussichtlichen Abschlusszahlen des letzten Jahres.

Gewerkschaft pocht auf Alternative zu Kündigungen

Der Betriebsrat und die Gewerkschaft IG Metall stehen seitdem in enger Zusammenarbeit, um eine Vielzahl der Mitarbeitenden vor den Plänen der Unternehmensführung zu schützen. Dabei hatte das Bündnis der Leitung bereits ein neues Konzept als Alternative zum massiven Stellenabbau vorgelegt.

Demnach sollen an den Standorten Eltmann, Wuppertal, Schweinfurt und Höchstadt deutlich weniger Personal entlassen werden, wie der Betriebsrat selbst mitteilte. Trotz dessen stehen eine Vielzahl von Mitarbeiter:innen vor der betriebsbedingten Kündigung.

Mit höherem Ausgleich aus der Kündigung

Der Verkauf oder Schließung von Standorten kann ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel dürfen an Ausweich-Standorten keine weiteren Kapazitäten verfügbar sein oder die Belegschaft stimmt einem Umzug nicht zu.

Jedoch kann man mit juristischer Hilfe für einen gerechteren Ausgleich bei einer betriebsbedingten Kündigung sorgen. Lassen Sie sich von unseren Expert:innen unterstützen und erhöhen Sie damit Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung.

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