Erbschaftssteuer Berlin/Brandenburg: So können Sie 2023 sparen

Wer Vermögen erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen. Angehörige können aber 20.000 bis 500.000 € steuerfrei erben. Darüber hinaus gibt es viele weitere Optionen, Steuern zu sparen. Schon bei der Testamentserstellung und Nachlassregelung können Sie für Ihre späteren Erben Steuern vermeiden.

10.10.2023

Auf den Punkt:

  • Erbschaftssteuer muss jeder zahlen, der etwas erbt.
  • Aber: Es gibt hohe Freibeträge für die Erben.
  • Auch für geerbte Immobilien und Unternehmensanteile sind Steuererleichterungen möglich.
  • Trotzdem bedeuten höhere Immobilien-Werte seit 01. Januar 2023 höhere Erbschaftssteuer.
  • Aber: Wer vorausdenkt, kann sein Vermögen im Sinne der Angehörigen steuerlich optimal vererben.

Erbschaftssteuer in Berlin & Brandenburg: Was muss ich wissen?

Ob Erbe per Testament, Pflichtteil vom Erbe, Schenkung zu Lebzeiten oder Vermächtnis: Wer etwas erbt, muss dafür Erbschaftssteuer zahlen.

Wie viel Erbschaftssteuer 2023 fällig ist, regelt das Erbschaftssteuergesetz (ErbStG).

Entscheidend für die Erbschaftssteuer sind:

  • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • Wert Ihres Erbteils

Ihr Verwandtschaftsverhältnis bestimmt Ihre Steuerklasse – und damit den Steuersatz. Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto geringer ist der Steuersatz im Verhältnis zum Wert des Erbes.

Das große Plus bei der Erbschaftssteuer: die Freibeträge. Die erlauben es Erben, für bestimmte Summen keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Je näher Sie dem Erblasser stehen, desto größer ist Ihr Erbschaftssteuer-Freibetrag. Versteuern müssen Sie nur das, was diesen Betrag übersteigt.

Haben Sie etwas geerbt, haben Sie 3 Monate Zeit, das dem Finanzamt zu melden.

Hinweis: Die Erbschaftssteuer geht zwar an das Bundesland, in dem Sie wohnen – die Steuer ist aber überall gleich. Ob Berlin, Brandenburg oder Bayern: Es gibt keine unterschiedlichen Steuersätze je Bundesland.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? | Tabelle 2023

Die Erbschaftssteuer ist für jedes Erbe individuell. Das Erbschaftsteuerrecht teilt die möglichen Erben in 3 Steuerklassen ein. Für jede Klasse gelten unterschiedliche Steuersätze. Zusätzlich gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge.

Es gilt: Die engsten Angehörigen haben Steuerklasse I, damit die geringsten Steuersätze und die höchsten Freibeträge.

Je entfernter verwandt, desto höher die Steuerklasse und kleiner der steuerfreie Betrag.

Alles Wichtige zu Erbschaftssteuer-Freibeträgen 2023

Erbe Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner & eingetr. Lebenspartner I 500.000 €
Kinder & Stiefkinder I 400.000 €
Enkel, deren Eltern verstorben sind I 400.000 €
Enkel, deren Eltern noch leben I 200.000 €
Urenkel, Eltern & Großeltern I 100.000 €
Geschwister, Nichten & Neffen II 20.000 €
Stiefeltern, Schwiegerkinder & Schwiegereltern II 20.000 €
Geschiedene Ehegatten & getrennte Lebenspartner II 20.000 €
Alle anderen Erben III 20.000 €

Hinweis: Freibeträge gelten für 10 Jahre

Die Erbschaftssteuer-Freibeträge gelten für alle Erbschaften und Schenkungen und werden bei demselben Schenker bzw. Erblasser addiert. 10 Jahre nach einer Schenkung bekommt man wieder einen neuen Freibetrag in gleicher Höhe.

Erbschaftssteuer 2023 für Steuerklasse I

Erbe nach Abzug Freibetrag bis einschl.: Steuersatz
75.000 € 7 %
300.000 € 11 %
600.000 € 15 %
6 Mio. € 19 %
13 Mio. € 23 %
26 Mio. € 27 %
> 26 Mio. € 30 %

Erbschaftssteuer 2023 für Steuerklasse II

Erbe nach Abzug Freibetrag bis einschl.: Steuersatz
75.000 € 15 %
300.000 € 20 %
600.000 € 25 %
6 Mio. € 30 %
13 Mio. € 35 %
26 Mio. € 40 %
> 26 Mio. € 43 %

Erbschaftssteuer 2023 für Steuerklasse III

Erbe nach Abzug Freibetrag bis einschl.: Steuersatz:
75.000 € 30 %
300.000 € 30 %
600.000 € 30 %
6 Mio. € 30 %
13 Mio. € 50 %
26 Mio. € 50 %
> 26 Mio. € 50 %

Erbschaftssteuer 2023 für Immobilien: Das ist neu

Gehören Immobilien zum Erbe, gilt dafür eine andere Steuerregelung. Wie viel Steuer zu zahlen ist, richtet sich nach dem geschätzten Sachwert und der Wohnfläche.

Seit 1. Januar 2023 ist das Jahressteuergesetz 2022 in Kraft. Das bedeutet: Immobilien werden mit Blick auf das aktuelle Marktniveau neu bewertet. Deshalb wird der Wert vieler Immobilien jetzt steigen.

Für alle, die ab 2023 eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen, bedeuten steigende Immobilienwerte:

Höhere Erbsumme = Freibetrag schneller aufgebraucht = höhere Erbschaftssteuer

Besonderheiten bei der Erbschaftssteuer für Immobilien

Wenn Immobilien vererbt werden, gibt es einige Sonderregeln, die Einfluss auf die Höhe der Erbschaftssteuer haben.

Partner erbt Immobilie:

Erben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Immobilie, in der sie zuvor selbst mit dem Erblasser gewohnt haben, zahlen sie keine Erbschaftssteuer.

Kind erbt Immobilie:

Für eine Immobilie mit weniger als 200 qm Wohnfläche, in der das verstorbene Elternteil mindestens 10 Jahre lang gewohnt hat, müssen Kinder keine Erbschaftssteuer zahlen.

Für Immobilien mit mehr Wohnfläche gilt: Ab 200 qm muss jeder Quadratmeter anteilig versteuert werden.

Vermietete Immobilie:

Wird eine vermietete Immobilie vererbt, sind nur 90 % vom Wert der Immobilie steuerpflichtig.

Immobilie mit Nießbrauch

Wenn z. B. Eltern eine Immobilie bereits zu Lebzeiten an ihre Kinder weitergeben und sich selbst ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauch sichern, zahlen Kinder für diese Schenkung Schenkungssteuer. Allerdings wird der Wert des Nießbrauchs abgezogen. Mit dem Tod der Eltern erlischt dann der Nießbrauch, ohne das eine weitere Steuer anfällt.

Immobilie unter Denkmalschutz

Für denkmalgeschützte Gebäude ist eine vollständige Steuerbefreiung möglich.

Voraussetzungen: Die Immobilie ist seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz und der Erbe muss die Auflagen des Denkmalschutzes erfüllen.

Erbschaftssteuer berechnen: So geht’s | + Beispiele

Die Berechnung der Erbschaftssteuer funktioniert in 2 Schritten:

  1. Wert Ihres Erbteils - Freibetrag = zu versteuerndes Erbe = Steuersatz in %
  2. Erbschaftssteuersatz / 100 * zu versteuerndes Erbe = Erbschaftssteuer

Beispiel 1: Erbschaftssteuer für Kinder

  • Anna erbt von ihrem Vater eine Immobilie und Eigenkapital im Wert von insgesamt 600.000 €.
  • Als Tochter gilt für sie die Steuerklasse I
  • Sie bekommt einen Steuer-Freibetrag von 400.000 €
  1. 600.000 - 400.000 = 200.000 € zu versteuerndes Erbe = Steuersatz Klasse I von 11 %
  2. 11 / 100 * 200.000 = 22.000 € Erbschaftssteuer

Beispiel 2: Erbschaftssteuer für Enkel

  • Emilia erbt von ihrer Oma Schmuck und eine Eigentumswohnung in Greifswald im Wert von insgesamt 210.000 €.
  • Als Enkelin gilt für sie die Steuerklasse I
  • Da ihre Eltern noch leben, bekommt sie einen Freibetrag von 200.000
  1. 210.000 - 200.000 = 10.000 € zu versteuerndes Erbe = Steuersatz Klasse I von 7 %
  2. 7 / 100 * 10.000 = 700 € Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer berechnen bei Erbengemeinschaft

Soll der Nachlass an mehrere Personen vererbt werden, bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Trotzdem muss jeder Erbe selbst für seinen Erbteil Erbschaftssteuer zahlen.

Entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer ist die sogenannte Erbquote – also der prozentuale Anteil, den jeder Erbe am Nachlass hat. Je mehr Erben Teil der Erbengemeinschaft sind, desto geringer der einzelne Erbteil – und damit die Erbschaftssteuer, die 2023 zu zahlen ist.

GmbH geerbt? Weiterführen & Erbschaftssteuer sparen

Wird eine GmbH vererbt, hat der Fortbestand des Unternehmens Priorität. Die GmbH soll nicht durch eine hohe Erbschaftssteuer in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Deshalb gibt es bei der Erbschaftssteuer für GmbH-Anteile den sogenannten Verschonungsabschlag – Erben müssen damit unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuer zahlen.

GmbH weiterführen

Wer GmbH-Anteile geerbt hat, kann auch 2023 Erbschaftssteuer sparen, wenn er sich verpflichtet, das Unternehmen weiterzuführen:

  • 85 % Verschonungsabschlag für 5 Jahre = nur 15 % vom Unternehmenswert versteuern
  • 100 % Verschonungsabschlag für 7 Jahre = keine Erbschaftssteuer

Mindestlohn einhalten

Hat die GmbH mehr als 5 Beschäftigte, muss sie eine Mindestlohnsumme einhalten, um Erbschaftssteuer zu sparen. Zu den Lohnkosten zählen u. a. Personalkosten, Sozialbeiträge, Sondervergütungen und Abfindungen.

Welche Mindestlohnsumme anfällt, hängt vom Unternehmenswert und dem gewünschten Verschonungsabschlag ab.

Verwaltungsvermögen begrenzen

Um per Verschonungsabschlag 2023 Erbschaftssteuer sparen zu können, darf die GmbH höchstens zu 90 % aus sogenanntem Verwaltungsvermögen (z. B. Immobilien, Aktien, Fahrzeuge) bestehen.

Achtung: Verschonungsabschlag begrenzt

Die Option, für die Weiterführung einer geerbten GmbH Steuern zu sparen, gilt nicht unbegrenzt.

Ist die GmbH mehr als 26 Millionen € wert, sinkt der insgesamt mögliche Verschonungsabschlag schrittweise. 1 % Verschonungsabschlag werden je 750.000 zusätzlichen Unternehmenswert abgezogen.

Beispiel: Die GmbH ist 35 Millionen € wert. Der Grenzwert für den Verschonungsabschlag ist also um 9 Million überschritten.

9 Mio / 750.000 = 12 > maximaler Verschonungsabschlag = 88 %

Erbschaftssteuer 2023 vermeiden: 8 Optionen

Ja, jeder Erbe muss Erbschaftssteuer zahlen – aber es gibt viele Möglichkeiten, die Steuer zu verringern. Nicht nur die garantierten Freibeträge für Angehörige, Sonderregelungen bei Immobilien und den Verschonungsabschlag für GmbH-Anteile, sondern noch mehr:

Versorgungsfreibetrag nutzen

Zusätzlich zum allgemeinen Erbschaftssteuer-Freibetrag für Angehörige gibt es den Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG).

Er gilt primär für Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner – ansonsten auch für Kinder, Enkel oder Urenkel, falls die Eltern bereits verstorben sind.

Partner eines Erblassers können durch den Versorgungsfreibetrag weitere 256.000 € steuerfrei erben – wenn sie keine Rente (z. B. Witwenrente) beziehen. Eine Rente wird auf den Freibetrag angerechnet.

Tabelle Versorgungsfreibetrag:

Erbe Versorgungsfreibetrag
Ehepartner/eingetragener Lebenspartner 256.000 €
Kind bis 5 Jahre 52.000 €
Kind 6 bis 10 Jahre 41.000 €
Kind 11 bis 15 Jahre 30.700 €
Kind 16 bis 20 Jahre 20.500 €
Kind 21 bis 27 Jahre 10.300 €

Grund für den Versorgungsfreibetrag: Für gesetzliche Renten (z. B. Beamtenpension) zur Altersversorgung fällt keine Erbschaftssteuer an – für private Altersversorgung (z. B. eine Lebensversicherung oder Immobilien) muss die Steuer gezahlt werden. Der Versorgungsfreibetrag soll diese Ungleichbehandlung ausgleichen.

Pflegefreibetrag nutzen

Den Pflegefreibetrag können laut § 13 ErbStG Ehegatten, Lebenspartner und Kinder geltend machen. Möglich sind weitere 20.000 € Erbe ohne Erbschaftssteuer.

Voraussetzungen:

  • Partner bzw. Elternteil vor dem Versterben gepflegt oder ihm Unterhalt gezahlt
  • Pflegeleistungen gut dokumentiert

Nachlassverbindlichkeiten angeben

Wer erbt, hat durch den Erbfall zusätzliche Kosten. Ist das Erbe verschuldet, müssen Erben die Schulden begleichen. Dazu kommen Kosten für die Beerdigung, Gebühren für die Testamentseröffnung und ggf. einen Erbschein.

Diese Kosten können Erben gemäß § 10 ErbStG vom geerbten Vermögen abziehen. Bis zu einer Summe von 10.300 € fällt dafür 2023 keine Erbschaftssteuer an.

Hausrat steuerfrei übernehmen

Nahe Angehörige der Steuerklasse I können laut § 13 ErbStG bis zu 41.000 € für Hausrat (z. B. Möbel, Gemälde, Bücher, Kleidung) steuerfrei erben.

Hinterlässt der Erblasser ein Fahrzeug, sind bis zu 12.000 € des Fahrzeugwertes steuerfrei.

Weiter entfernte Verwandte (Steuerklassen II und III) können Erbstücke im Wert von insgesamt 12.000 € ohne Steuerlast erben.

Supervermächtnis im Berliner Testament

Besteht ein Berliner Testament, sind die Ehepartner jeweils füreinander die Alleinerben. Das bedeutet: Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Mit Blick auf die Erbschaftssteuer kann das finanziell zum Nachteil für den Alleinerben sein. Denn er muss den gesamten Nachlass alleine versteuern.

Mit einem Supervermächtnis darf der länger lebende Ehepartner frei über das Alleinerbe bestimmen. Dann kann er mit einem Vermächtnis einen Teil des Erbes an z. B. die Kinder weitergeben.

So lässt sich verhindern, dass das Erbe den Freibetrag des Ehepartners übersteigt – und die Kinder können ihre Freibeträge nutzen. Damit ist die Steuerlast für beide geringer.

Schenkung

Für eine Schenkung fällt Schenkungssteuer an, die ähnlich zur Erbschaftssteuer ist. Aber: Eine Schenkung ist zu Lebzeiten möglich – und mehrfach.

Wie bei der Erbschaftssteuer gibt es auch für die Schenkungssteuer alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag.

Wenn Sie zu Lebzeiten alle 10 Jahre über eine Schenkung Teile Ihres Vermögens an einen späteren Erben weitergeben, kann dieser mehrfach vom Freibetrag profitieren  – und später Erbschaftssteuer vermeiden.

Heirat & Adoption

Eine Änderung der Familienverhältnisse kann im Erbfall dann einen höheren Erbschaftssteuer-Freibetrag und einen anderen Steuersatz bedeuten.

  • Heiraten: Wer seinen Partner heiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft eingeht, kann den Freibetrag von 20.000 € auf das Maximum von 500.000 € erhöhen.
  • Adoptieren: Wer das Kind seines Partners adoptiert, sichert dem Kind einen Freibetrag von 400.000 €.

Durch Heirat und Adoption gilt nicht mehr die Steuerklasse III für nicht verwandte Erben, sondern die Steuerklasse I mit den geringsten Steuersätzen.

Erbe ausschlagen

Wenn das Erbe für Sie trotz Freibetrag eine zu hohe Erbschaftssteuer bedeuten würde, können Sie auch das Erbe ausschlagen. Dann müssen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen, sondern derjenige, der als Erbe an Ihre Stelle tritt.

Darüber hinaus gibt es je nach Zusammensetzung Ihres Nachlasses womöglich weitere Optionen, durch klare Regelungen für die Erben die Steuerlast gering zu halten.

Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihren individuellen Fall prüfen und weiß, wie Sie Ihren Nachlass steuerlich optimal vererben können.

Erbschaftssteuer prüfen lassen & optimieren

Erbe ja – Erbschaftssteuer natürlich lieber nein. Zum Glück gibt es für Erben viele Optionen, Steuern zu sparen.

Die Freibeträge für Angehörige sind offensichtlich – andere Optionen, die Erblasser schon zu Lebzeiten per Testament für ihre Angehörigen ausnutzen können, sind vermutlich nicht so bekannt.

Ein Anwalt für Erbrecht kennt neben den Vorschriften für Testament und Erbvertrag auch alle Möglichkeiten, die Steuerlast gering zu halten.

Er kann Sie dabei unterstützen, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen und im Sinne Ihrer Angehörigen zu regeln. Er prüft Ihre Familienkonstellation und das zu vererbende Vermögen von Erbstücken und Kapital über Immobilien bis zur Unternehmensnachfolge – und kann Ihnen dann sagen, wie Sie Ihren Nachlass weitergeben können, um 2023 die Erbschaftssteuer möglichst zu sparen.

Gansel Rechtsanwälte sind für Sie da: Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer und die optimale Nachlassplanung. Sie erhalten eine telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen und ein individuelles Angebot für die Regelung Ihres Nachlasses. So haben Sie direkt die Kosten im Blick und entscheiden dann erst, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.

Sie möchten die Erbschaftssteuer optimieren? Kontaktieren Sie uns jetzt.

Oliver Brandt

Rechtsanwalt für Erbrecht

Gansel Rechtsanwälte

Gerne helfe ich Ihnen weiter

FAQ zur Erbschaftssteuer

Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich 2023 zahlen?

Das kommt darauf an, wie nah Sie mit dem Erblasser verwandt sind. Je näher die Verwandtschaft, desto geringer der Steuersatz. Für direkte Angehörige wie Ehepartner und Kinder gilt die Steuerklasse I mit einem Steuersatz von 7 bis 30 %.

Wie viel darf man steuerfrei erben?

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Je nachdem, wie das Verwandtschaftsverhältnis ist, gilt ein anderer Steuer-Freibetrag. Möglich sind 20.000 bis 500.000 €. Darüber hinaus gibt es Optionen für weitere Freibeträge – z. B. für geerbte Immobilien oder Unternehmensanteile.

Wer muss Erbschaftssteuer zahlen und wie viel?

Übersteigt das Erbe den Freibetrag nicht, fällt 2023 keine Erbschaftssteuer an. Für alles, was über dem Freibetrag liegt, muss Steuer gezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis sind das 7 bis 50 % Steuern.

Wie viel Erbschaftssteuer muss ich 2023 bei 100.000 € bezahlen?

Das kommt darauf an, wie Sie mit dem Erblasser verwandt sind. Kinder dürfen z. B. 400.000 € erben, ohne Steuer zu bezahlen. Geschwister des Verstorbenen dürfen nur im Wert von bis zu 20.000 € steuerfrei erben.