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Gansel Rechtsanwälte starten mit HSB Steuerberater neues Online-Portal LAMA für Grundsteuererklärung

Nach der Grundsteuerreform sind Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer:innen gefordert: Sie müssen ab dem 01. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine rechtzeitige Übermittlung der Daten an den Fiskus ist absolutes Muss: Nach dem Verstreichen der Frist wollen Finanzämter nur eine Mahnung verschicken, danach drohen Versäumniszuschläge und Geldstrafen bis zu 25.000 Euro.

Das Erstellen der Grundsteuererklärung ist allerdings mit großem Aufwand verbunden und die Datenfelder sind für Laien schwer zu verstehen. Zudem: Das Zusammensuchen der nötigen Unterlagen und richtigen Werte ist zeitaufwändig, das eigene Kontrollieren der Werte und Angaben fehleranfällig.

LAMA als One-Klick-Plattform bietet Hilfe: Die pünktlich zum Frist-Start am 01. Juli dieses Jahres startende Lösung verschlankt die ansonsten langwierige Prozedur auf wenige, einfach zu verstehende Fragen. Ein Assistent führt Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung und prüft Angaben auf Plausibilität. Zusätzlich besorgt LAMA, sofern benötigt, einen digitalen, aktuellen Grundbuchauszug und stellt einen kostenfreien Rechner zur Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche zur Verfügung – Auszug und Fläche werden zwingend für die Steuererklärung benötigt. Stichwort „benötigen“: Ein eigenes ELSTER-Zertifikat ist nicht notwendig, LAMA nutzt für die Kommunikation mit den Steuerbehörden eigene Schnittstellen. Grundstückseigentümer:innen können sich ab sofort kostenlos unter https://lama.immo/ anmelden.

Die Anwender:innen benötigen kein Steuerwissen. Die Expertise der Rechts- und Steuerexperten von Gansel Rechtsanwälte sowie der Steuerkanzlei HSB „steckt“ im Produkt und sichert Kompetenz und Vertrauen beim Steuerthema. Bei Diskrepanzen im Bescheid steht den Nutzer:innen im Anschluss das Netzwerk für Beratung und Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung.

Der Rundum-Service von LAMA kostet 39,90 Euro, unabhängig davon, ob das selbstgenutzte Eigentum ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder doch nur ein Grundstück ist. Auch der Wert ist irrelevant – für LAMA ist der Aufwand zur Berechnung und Übermittlung der Daten stets der Gleiche. Sofern mit der Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, können die Kosten für LAMA als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

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