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Vorfällig­keits­entschädigung Rechner: Kostenfrei & Online

Sie möchten oder müssen Ihren Immobilienkredit vorzeitig beenden, weil Sie Ihre Immobilie verkaufen? Hier können Sie direkt online berechnen, welchen Betrag Ihre Bank als Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung verlangen wird. Im Anschluss an die Berechnung prüfen wir gerne kostenfrei für Sie, ob sich mit einem rechtlichen Vorgehen die Zahlung einer Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung vermeiden lässt – oder wir eine bereits gezahlte Entschädigung zurückholen können.


Höhe Ihrer Vorfällig­keits­entschädigung berechnen

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In Ihrem Fall könnte es möglich sein, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen bzw. zurückzuholen.

Ihr Ergebnis:

Zinsverschlechterungsschaden: 0 Euro
abzgl. ersparte Verwaltungskosten: - 0 Euro
abzgl. ersparte Risikokosten: - 0 Euro
zzgl. Gebühr für vorzeitige Ablösung: + 0 Euro
Vorfälligkeits- / Nichtabnahmeentschädigung: 0 Euro

Jetzt kostenlos prüfen, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können!

Aufgrund fehlerhafter Angaben im Kreditvertrag kann die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermieden werden. Erfahren Sie jetzt unverbindlich und kostenlos, ob auch Sie die Ablöse für Ihren Immobilienkredit umgehen können.

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Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit um Zinsen zu sparen

Sie möchten vorzeitig aus einem laufenden Darlehensvertrag aussteigen, um bei Ihrem aktuellen oder einem anderen Kreditinstitut bessere Zinsen zu erhalten bzw. Ihre monatliche Belastung zu reduzieren?

Vermeidung oder Erstattung einer Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung bei Verkauf der Immobilie

Sie möchten oder müssen Ihre Immobilie verkaufen und wollen der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung zahlen? Oder Sie haben bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigungbezahlt und wollen sie jetzt zurückfordern?

Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit durch vorzeitige Rückzahlung

Sie möchten aus einem laufenden Darlehensvertrag aussteigen, indem Sie das Darlehen aus Eigenkapital vorzeitig an das Kreditinstitut zurückzuzahlen – ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung?

Entlassung eines Darlehensnehmers aus einem laufenden Immobilienkredit

Sie möchten einen oder mehrere Darlehensnehmer aus einem gemeinsamen Vertrag entlassen, um diesen allein weiterzuführen – z.B. wegen Scheidung, Trennung oder Todesfall?


Was ist die Vorfälligkeits­entschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die Banken von Kunden verlangen, wenn diese ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Meistens ist diese langfristige Zinsbindung bei der Finanzierung von Immobilien üblich. Diese „Strafzahlung” soll kompensieren, dass die Bank Zinsen, mit denen sie rechnet, nicht erhält. Oft fallen dadurch Vorfälligkeitsentschädigungen in bis zu fünfstelliger Höhe an. Das ist eine erhebliche zusätzliche Belastung für Verbraucher. Vor allem, wenn man die häufigsten Gründe für eine frühzeitige Kreditrückzahlung berücksichtigt: Umzüge, Scheidungen oder Todesfälle. Für den Fall, dass der Kredit noch nicht ausgezahlt wurde, spricht man von der Nichtabnahmeentschädigung. Hier gelten analoge Regeln wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung.

Sie planen einen Kredit vorzeitig zurück zu zahlen? Wir unterstützen Sie gerne dabei und prüfen kostenfrei Ihren Fall. Unsere Fachanwälte geben eine Einschätzung, was Ihre beste Möglichkeit zur Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung ist.

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Wie wird die Vorfälligkeits­entschädigung berechnet?

Grundsätzlich variiert die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zu Bank, weil sich Werte wie die Bearbeitungsgebühr für die Berechnung, die ersparten Verwaltungskosten, die ersparten Risikokosten und der Wiederanlagezins der Bank unterscheiden. Das erschwert eine Berechnung von Dritten, weil für diese Werte Schätzungen veranschlagt werden müssen.

Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zwei Methoden, die „Aktiv-Aktiv-Methode“ oder die „Aktiv-Passiv-Methode“. Besonders letztere wird bevorzugt angewandt, die unter der Annahme operiert, dass sich die Bank entgangene Zinsen aus Ersatzgeschäften mittels Hypothekenpfandbriefen wiedererwirtschaftet. Dabei wird unterstellt, dass die ausgefallenen Zinsgewinne des zurückgezahlten Kredits durch Zinszahlungen auf Pfandbriefgeschäfte ausgeglichen werden kann. Die Differenz aus diesen Zinsgewinnen wird dem Verbraucher dann als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt.

Was kann unser Vorfällig­keits­ent­schädigungs-Rechner?

Wir haben einen Rechner entwickelt, der die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung berücksichtigt: Er liefert eine korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Er operiert mit der Restschuld, der verbleibenden Darlehenslaufzeit und den vereinbarten Zinsen. Folgende Daten aus Ihrem Immobilienkredit sind für die Berechnung notwendig:

  • Der Soll- bzw. Nominalzins: Der Sollzins ist der vertraglich festgelegt Prozentsatz, zu dem ihr geliehenes Geld verzinst wird, ohne dass Darlehensnebenkosten berücksichtigt werden. Beim Nominalzins werden zusätzlich Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Tilgungsmodalitäten oder mögliche Restschuldversicherung berücksichtigt.

  • Ende der Sollzinsbindung: Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den Sie mit Ihrer Bank einen festen Zinssatz vereinbart haben.

  • Die monatliche Rate: Das ist der Betrag, den Sie an Zinsen und Tilgung an die Bank zahlen müssen.

  • Höhe und Datum der aktuellen Restschuld: Dabei handelt es sich um den Betrag Ihres Darlehens, den Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch nicht getilgt haben. Sie erhalten über die Restschuld Auskunft bei Ihrer Bank oder entnehmen die Zahl aus dem Tilgungsverlaufsplan Ihres Kredits.

  • Auszahlungstermin des Darlehens: Hier geht es um das Datum, an dem Sie den Kredit vollständig von der Bank erhalten haben.

Warum sollte ich den Vorfällig­keits­ent­schädigungs-Rechner benutzen?

Sie haben beschlossen, einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzuzahlen? Dann nutzen Sie unseren Rechner, um sich eine Vorstellung davon zu verschaffen, wie hoch die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen könnte. Damit ist für Sie planbar, wann und ob überhaupt die vorzeitige Rückzahlung für Sie in Frage kommt.

Die zweite Gelegenheit, den Rechner zu nutzen, bietet sich, wenn Sie bereits Schritte eingeleitet haben, um Ihr Darlehen frühzeitig zurückzuzahlen. Hat Ihre Bank Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt, können Sie mit unserem Rechner die Berechnungen der Bank überprüfen.

Einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband 2014 zufolge waren nahezu zwei Drittel der Forderungen der Banken signifikant überhöht. Trotz einer zwischenzeitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Lage auch 2019 nicht wesentlich verbessert. In einer Studie der Marktwächter wurde in 77 % der Fälle eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung berechnet als die von der Bank geforderte – und im Durchschnitt war die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung 5% geringer als die vom Anbieter geforderte.

Verbraucher sind den Banken in dieser Situation oft ausgeliefert, da die Berechnungen wenig transparent sind und für Laien oft unverständlich. Außerdem fallen die Berechnungen häufig zum Nachteil der Kunden aus. Unser Rechner kann hier Abhilfe schaffen und unsere Fachanwälte helfen gerne weiter, um Klarheit in Ihre Situation zu bringen.

Ihre Vorfälligkeitsentschädigung wurde zu hoch angesetzt und Sie möchten wissen, ob der Widerruf für Sie in Frage kommt? Wir prüfen Ihren Vertrag – online und kostenfrei.

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Kann man die Vorfälligkeits­entschädigung umgehen oder verringern?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu verringern oder zu umgehen. Eine davon wird als „Widerrufsjoker” bezeichnet. Enthält ein Vertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, beginnt die Widerrufsfrist nicht abzulaufen – und Sie können aus Ihrem Vertrag aussteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März 2020 wurde der Widerrufsjoker kürzlich neu belebt. Das EuGH entschied in einem unserer Verfahren über die Formulierung von Pflichtangaben in Kreditverträgen. Viele Widerrufsbelehrungen enthalten sogenannte Kaskadenverweise. Diese haben zur Folge, dass Verbraucher Paragrafen um Paragrafen studieren müssten, um zu erfahren, wann die Widerrufsfrist für ein Darlehen zu laufen beginnt. Das verstößt gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“. Widerrufsbelehrungen, die solche Kaskadenverweise beinhalten, sind fehlerhaft. Sprich, in solchen Fällen beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen.

Die andere Möglichkeit kommt zum Einsatz, wenn Ihr Kreditvertrag fehlerhafte oder unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthält. In diesem Fall steht der Bank bei Ihrer Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung zu und möglicherweise können Sie sogar bereits gezahltes Geld zurückfordern.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Prüfung und wir geben Ihnen eine Einschätzung, ob sich die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall vermeiden oder verringern lässt.

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