Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die Banken von Kunden verlangen, wenn diese ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Meistens ist diese langfristige Zinsbindung bei der Finanzierung von Immobilien üblich. Diese „Strafzahlung” soll kompensieren, dass die Bank Zinsen, mit denen sie rechnet, nicht erhält. Oft fallen dadurch Vorfälligkeitsentschädigungen in bis zu fünfstelliger Höhe an. Das ist eine erhebliche zusätzliche Belastung für Verbraucher. Vor allem, wenn man die häufigsten Gründe für eine frühzeitige Kreditrückzahlung berücksichtigt: Umzüge, Scheidungen oder Todesfälle. Für den Fall, dass der Kredit noch nicht ausgezahlt wurde, spricht man von der Nichtabnahmeentschädigung. Hier gelten analoge Regeln wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung.
Sie planen einen Kredit vorzeitig zurück zu zahlen? Wir unterstützen Sie gerne dabei und prüfen kostenfrei Ihren Fall. Unsere Fachanwälte geben eine Einschätzung, was Ihre beste Möglichkeit zur Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung ist.
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Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Grundsätzlich variiert die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zu Bank, weil sich Werte wie die Bearbeitungsgebühr für die Berechnung, die ersparten Verwaltungskosten, die ersparten Risikokosten und der Wiederanlagezins der Bank unterscheiden. Das erschwert eine Berechnung von Dritten, weil für diese Werte Schätzungen veranschlagt werden müssen.
Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es zwei Methoden, die „Aktiv-Aktiv-Methode“ oder die „Aktiv-Passiv-Methode“. Besonders letztere wird bevorzugt angewandt, die unter der Annahme operiert, dass sich die Bank entgangene Zinsen aus Ersatzgeschäften mittels Hypothekenpfandbriefen wiedererwirtschaftet. Dabei wird unterstellt, dass die ausgefallenen Zinsgewinne des zurückgezahlten Kredits durch Zinszahlungen auf Pfandbriefgeschäfte ausgeglichen werden kann. Die Differenz aus diesen Zinsgewinnen wird dem Verbraucher dann als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt.
Was kann unser Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner?
Wir haben einen Rechner entwickelt, der die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung berücksichtigt: Er liefert eine korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Er operiert mit der Restschuld, der verbleibenden Darlehenslaufzeit und den vereinbarten Zinsen. Folgende Daten aus Ihrem Immobilienkredit sind für die Berechnung notwendig:
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Der Soll- bzw. Nominalzins: Der Sollzins ist der vertraglich festgelegt Prozentsatz, zu dem ihr geliehenes Geld verzinst wird, ohne dass Darlehensnebenkosten berücksichtigt werden. Beim Nominalzins werden zusätzlich Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Tilgungsmodalitäten oder mögliche Restschuldversicherung berücksichtigt.
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Ende der Sollzinsbindung: Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den Sie mit Ihrer Bank einen festen Zinssatz vereinbart haben.
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Die monatliche Rate: Das ist der Betrag, den Sie an Zinsen und Tilgung an die Bank zahlen müssen.
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Höhe und Datum der aktuellen Restschuld: Dabei handelt es sich um den Betrag Ihres Darlehens, den Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch nicht getilgt haben. Sie erhalten über die Restschuld Auskunft bei Ihrer Bank oder entnehmen die Zahl aus dem Tilgungsverlaufsplan Ihres Kredits.
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Auszahlungstermin des Darlehens: Hier geht es um das Datum, an dem Sie den Kredit vollständig von der Bank erhalten haben.
Warum sollte ich den Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner benutzen?
Sie haben beschlossen, einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzuzahlen? Dann nutzen Sie unseren Rechner, um sich eine Vorstellung davon zu verschaffen, wie hoch die voraussichtliche Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen könnte. Damit ist für Sie planbar, wann und ob überhaupt die vorzeitige Rückzahlung für Sie in Frage kommt.
Die zweite Gelegenheit, den Rechner zu nutzen, bietet sich, wenn Sie bereits Schritte eingeleitet haben, um Ihr Darlehen frühzeitig zurückzuzahlen. Hat Ihre Bank Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt, können Sie mit unserem Rechner die Berechnungen der Bank überprüfen.
Einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband 2014 zufolge waren nahezu zwei Drittel der Forderungen der Banken signifikant überhöht. Trotz einer zwischenzeitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Lage auch 2019 nicht wesentlich verbessert. In einer Studie der Marktwächter wurde in 77 % der Fälle eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung berechnet als die von der Bank geforderte – und im Durchschnitt war die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung 5% geringer als die vom Anbieter geforderte.