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Sondertilgung bei Darlehen

Üblicherweise zahlt der Darlehensnehmer bei der Immobilienfinanzierung während der Laufzeit des Darlehens eine gleichbleibende Rate an sein Kreditinstitut. Anfänglich zahlt er damit zum größten Teil seine Zinsen ab, während parallel dazu der Tilgungsanteil in der Rate mit Zeitablauf wächst. Weil stets nur auf die Restschuld Zinsen gezahlt werden, verringern sich also die Schulden mit jeder gezahlten Rate. Durch Sondertilgungen sinkt daher die Restschuld schneller und im Ergebnis müssen weniger Zinsen für das Darlehen gezahlt werden.

Mit Sondertilgungen, d.h. durch außerplanmäßige Zahlungen, kann deshalb der Darlehensnehmer seine Zinslast verringern und die Dauer der Baufinanzierung verkürzen. Sondertilgungsmöglichkeiten müssen vertraglich vereinbart werden; ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Für das Sondertilgungsrecht muss der Darlehensnehmer meist einen Zinsaufschlag zahlen.

Typische Sondertilgungsoptionen:

  • 5 – 10% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr
  • jährlich einen Betrag i.H.v. 2.500 bis 10.000 Euro
  • 20 – 25% der ursprünglichen Darlehenssumme während des ersten Zinsbindungszeitraumes
  • meistens werden Mindestbeträge für die einzelnen Zahlungen (z.B. 2.500 Euro) vereinbart

Wichtiger Hinweis bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens: Wer sein Darlehen vorzeitig beendet und dafür an sein Kreditinstitut eine (hohe) Vorfälligkeitsentschädigung zahlen soll, sollte bei der Berechnung dieser "Entschädigung" darauf achten, dass das Kreditinstitut die Sondertilgungen zu seinen Gunsten berücksichtigt hat. Denn Sondertilgungen, allein die Option, verringern die Höhe der Forderung. Das hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem Urteil vom 19. Januar 2016 - Az. XI ZR 388/14 – klargestellt.