Neben einem rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es weitere Möglichkeiten, wie Sie nach einer betriebsbedingten Kündigung für Ihren Jobverlust entschädigt werden können.
Aufhebungsvertrag
Arbeitgeber:innen bieten ihren Arbeitnehmer:innen einen Aufhebungsvertrag an, wenn Interesse besteht, das Arbeitsverhältnis schnell, unkompliziert und ohne Gerichtsprozess zu beenden. In diesem Fall kann die Höhe der Abfindung individuell verhandelt werden und Beschäftigte können Geschick beweisen. Doch auch Anwält:innen können hier entscheidend weiterhelfen und die höchstmögliche Summe für ihre Mandant:innen herausschlagen.
Unwirksame Kündigung
Eine Kündigung mit Abfindungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht ungeprüft annehmen. Sollte Ihre Kündigung unwirksam sein, haben Sie die Chance, mit anwaltlicher Unterstützung und einer Kündigungsschutzklage eine deutlich höhere Abfindungssumme herauszuschlagen. Bevor Sie ein Abfindungsangebot Ihres Unternehmens annehmen, sollten Sie einmal eine Anwältin oder einen Anwalt Ihren Fall begutachten lassen.
Sie sind unzufrieden mit einem Abfindungsangebot? Übermitteln Sie die Detail Ihres Falls über unser Online-Formular und erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Arbeitsrechtsexpert:innen teilen Ihnen mit, ob Sie eine höhere Abfindung fordern können.
Arbeitgeber:innen müssen bei einer Kündigung keine Abfindung anbieten. Jedoch befürchten die meisten Unternehmen eine zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzklage, welche gekündigte Arbeitnehmer:innen innerhalb von drei Wochen nach Kündigungseingang bei einem Arbeitsgericht einreichen können. Während des Prozesses wird die Kündigung auf formale oder inhaltliche Fehler geprüft und zudem kontrolliert, ob eine Weiterbeschäftigung nicht doch möglich wäre.
Die Parteien – Arbeitgeber- und nehmer:innen – müssen in erster Instanz die Kosten für die eigene anwaltliche Unterstützung selbst bezahlen. Anders als in anderen Fällen werden die Kosten nach einem gewonnenen Prozess auch nicht an die gegnerische Partei übertragen.
Eine Kündigungsschutzklage bedeutet für Arbeitgeber:innen kaum Planungssicherheit. Zudem muss stets damit gerechnet werden, dass die Arbeitnehmer:innen-Seite gewinnt und die Person wieder eingestellt werden muss oder ihr Lohn für die zurückliegenden Monate nachgezahlt werden muss.
Bei einer Abfindung handelt es sich nicht um eine Bezahlung für geleistete Arbeit, sondern um eine Entschädigung für den Wegfall des Arbeitsplatzes (§ 14 SGB IV). Auf die erhaltene Abfindung müssen Arbeitnehmer:innen daher keine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen.
Jedoch muss die gesamte Abfindungshöhe in der Steuererklärung zu Ihrem Bruttoentgelt addiert werden. Dieses kann sich also um einen beachtlichen Anteil erhöhen, was zu einer höheren Steuerprogression führen kann. Durch den erhöhten Jahresbruttoverdienst können Sie in eine höhere Steuerklasse rutschen, wodurch sich Ihr Steuersatz und Ihre Steuerlast deutlich erhöhen kann.
Um die Steuerlast nach einer Abfindung zu senken, können Steuerzahler:innen die sogenannte Fünftel-Regelung beim Finanzamt beantragen. Hierbei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würden gekündigte Arbeitnehmer:innen diese über fünf Jahre ausbezahlt bekommen. Die Steuerlast wird also “quasi” über fünf Jahre verteilt und kann den zu zahlenden Einkommenssteuerbetrag deutlich senken.
Die Höhe der Abfindung bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der § 1a des Kündigungsschutzgesetzes legt fest, dass Arbeitnehmer:innen 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr erhalten sollen. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten darf hierbei auf ein volles Jahr gerundet werden.
Beispiel:
Ist eine Person seit 10 Jahren bei der Firma, die nun die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat, und wurden zuletzt 2.000 Euro Bruttogehalt bezahlt, dann können 10.000 Euro Abfindung verlangt werden.
Landet der Fall vor dem Arbeitsgericht, orientieren sich Richter:innen häufig an dieser Regel. Jedoch ist niemand daran gebunden und die Höhe der Abfindung kann auch vollkommen individuell ausgehandelt werden. Hierbei kann die Unterstützung eines/r Anwält:in hilfreich sein, da so die Abfindungssumme in der Regel höher ausfällt.