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Dieselskandal beim Audi Q7 – gute Aussichten auf Entschädigung

  • Im August 2019 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen im Audi Q7 fest.
  • Durch die Verwendung einer unzulässigen Software erkannten die manipulierten Fahrzeuge, ob sie sich auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr befanden.
  • Fahrzeuge mit Update sind nicht unbedingt vor Fahrverboten geschützt.
Aktualisiert am 08.05.23

Wie verlief der Diesel­skandal bei Audi bisher?

Im Jahr 2015 bestätigte Volkswagen erstmals, Fahrzeuge in den USA durch illegale Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben. Durch die Verwendung einer unzulässigen Software erkannten die manipulierten Fahrzeuge, ob sie sich auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr befanden. Sobald sie sich nicht mehr in der Teststation aufhielten, wurde die Drosselung des Stickoxid-Ausstoßes runtergefahren, wodurch im Realbetrieb sämtliche gesetzliche Vorgaben dauerhaft gesprengt wurden.

Nachdem bekannt wurde, dass auch Fahrzeuge in Europa von der Manipulation betroffen waren, breitete sich der Skandal schnell und flächendeckend aus. Denn neben VW sind auch Fahrzeuge von Tochterunternehmen, wie Audi, Porsche, SEAT und Skoda betroffen. Dabei handelt es sich allein in Deutschland um ca. 2,8 Millionen manipulierte Autos – darunter auch der Q7.

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Welche Abschalt­einrichtungen wurden bisher im Audi Q7 gefunden?

Wie bereits erwähnt, wurden die Motoren der betroffenen Fahrzeuge mit einer Software ausgestattet, die die Stickoxidemission auf dem Prüfstand bewusst manipuliert. Bei einer Überprüfung stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen fest:

  1. Durch die manipulierte Software erkennt das Fahrzeug, wann es sich auf dem Prüfstand befindet und verringert dementsprechend durch Aufwärmen des Abgassystems die Stickoxidemission. Diese Funktion schaltet sich automatisch ab, wenn das Fahrzeug erkennt, dass es sich wieder im Realbetrieb befindet.

  2. Eine zweite Abschalteinrichtung setzt den Harnstoff „AdBlue“ ein, wodurch die ausgestoßenen Abgase von den giftigen Stickoxiden gereinigt werden. Aber auch diese Funktion schaltet sich selber wieder ab, sobald das Auto nicht mehr auf dem Prüfstand steht.

Mittlerweile ist zudem eine dritte Abschalteinrichtung bekannt geworden – das Thermofenster. Hier wird die Stickoxidemission durch die Außentemperatur geregelt. Bei einigen Dieselfahrzeugen arbeitet die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 33 °C. Außerhalb dieses Temperaturfensters wird die Stickoxidemission lediglich leicht oder gar nicht gemindert. Auf Prüfständen blieb diese Abschalteinrichtung lange Zeit unentdeckt, da dort bisher Temperaturen um 25 °C vorgeschrieben waren.

Welche Rückruf­aktionen gibt es für den Audi Q7 im Dieselskandal?

In der Rückrufdatenbank des KBA lassen sich drei Rückrufaktionen für den Audi Q7 finden. Alle drei Rückrufe erfolgten unter dem Code „23X6“ und galten für Audi-Diesel-Modelle mit 3.0- und 4.2-Liter-Motoren. Dabei waren allein von der Rückrufaktion für 3.0-Liter-Modelle vom 16. August 2019 ca. 21.500 Fahrzeuge in Deutschland betroffen – weltweit sogar 85.000.

Wie stehen die Erfolgs­chancen bei Klagen gegen Audi für meinen Q7 im Abgasskandal?

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 sein erstes Urteil im Abgasskandal fällte, fielen den Vorsitzenden der Automobilkonzerne die Kinnladen runter. Denn der BGH stellte sich unmissverständlich auf Seiten der betroffenen Autofahrer. So heißt es im Urteil:

Das Verhalten der Beklagten ist sittenwidrig. Die Beklagte hat systematisch und über Jahre hinweg aus reinem Gewinnstreben die Arglosigkeit der Kunden planmäßig ausgenutzt (…).

-BGH, Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. Mai. 2020 - VI ZR 252/19 -

Sollte ich das Software-­Update bei meinem Audi Q7 installieren?

Mit dem Rückruf-Schreiben des KBA wurden Q7-Besitzer aufgefordert, ihr Fahrzeug für ein Software-Update in die Werkstatt zu bringen. Doch das Update, welches vom Autohersteller und dem KBA beschlossen wurde, stellt nicht immer die beste Lösung dar und ist sogar zweifelhaft.

Wir raten Ihnen daher grundsätzlich davon ab, das Software-Update installieren zu lassen. Aus folgenden Gründen:

1. Fahrzeuge mit Update sind nicht unbedingt vor Fahrverboten geschützt

In einigen deutschen Städten, wie Berlin, Hamburg und Stuttgart wurden bereits Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet. Ein installiertes Software-Update gibt Ihnen keine Garantie, davon nicht betroffen zu sein.

2. Verbraucher berichten von ungewollten Nebeneffekten des Updates

Zahlreiche Betroffene beobachten nach Aufspielen des Updates einen erhöhten Spritverbrauch, Leistungseinbrüche oder Ausfälle beim Abgassystem. Doch damit nicht genug:

3. Es bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Updates

Laut KBA und den Autokonzernen soll sich die Stickoxidemission um 25 bis 30 % im Straßenbetrieb nach Aufspielen des Updates verbessern. Neue Tests lassen jedoch Zweifel an diesen Zahlen aufkommen und zeigen zum Teil sogar gegenteilige Effekte.

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Was erreiche ich mit einer Klage gegen Audi im Dieselskandal?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie zu Ihrem Recht gelangen, wenn Sie einen Audi Q7 fahren:

Mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wies das OLG München die degressive Berechnungsweise aber zurück und sprach sich für die lineare aus. Dadurch sind die Chancen auf noch höheren Schadensersatz in Verfahren vor dem LG Ingolstadt wahrscheinlicher geworden. Auch hat das Urteil damit nicht nur Auswirkungen auf Klagen von Audi Q7-Besitzer:innen, sondern auf Klagen von Fahrer:innen aller Audi-Modelle.

Aufgrund eben dieses sittenwidrigen Verhaltens von VW steht Betroffenen ein Schadensersatz zu. Dabei ist es irrelevant, ob Ihr Fahrzeug ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist. Zwar betrifft das BGH-Urteil einen VW mit dem ursprünglichen Schummelmotor EA189 – also einem anderen Motorentypen, als er im Q7 verbaut ist – und dennoch hat das Urteil auch einen großen Einfluss auf alle anderen manipulierten Fahrzeuge.

Im Mai 2021 fällte das Oberlandesgericht (OLG) München ein wichtiges Urteil zum Audi Q7 (Az. 21 U 5566/20). Die Richter:innen am OLG wiesen mit ihrer Entscheidung das Landesgericht (LG) Ingolstadt in seine Schranken. Ingolstadt ist der Firmensitz der Audi AG, weshalb das LG Ingolstadt häufig für Audi-Klagen zuständig ist.

In dem Streit ging es um die Berechnung der Nutzungsentschädigung, die vom Schadensersatz abgezogen wird. Für die Berechnung gibt es zwei Wege, die „degressive“ und die „lineare“ Berechnungsformel. Normalerweise nutzen Gerichte die lineare Berechnungsformel. Doch das LG Ingolstadt nutzte die degressive Formel: Diese hat allerdings fast ausschließlich eine höhere Nutzungsentschädigung und damit weniger Schadensersatz für Kläger:innen zur Folge.

Mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wies das OLG München die degressive Berechnungsweise aber zurück und sprach sich für die lineare aus. Dadurch sind die Chancen auf noch höheren Schadensersatz in Verfahren vor dem LG Ingolstadt wahrscheinlicher geworden. Auch hat das Urteil damit nicht nur Auswirkungen auf Klagen von Audi Q7-Besitzer:innen, sondern auf Klagen von Fahrer:innen aller Audi-Modelle.

Was kostet mich die Durchsetzung meiner Ansprüche gegen Audi im Dieselskandal?

Unabhängig, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht – für die Durchsetzung Ihres Schadensersatzes droht Ihnen kein Kostenrisiko.

Durchsetzung mit Rechtsschutz

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

 

 

 

Durchsetzung ohne Rechtsschutz

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.