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Dieselgate bei BMW – Irrtum oder Vorsatz?

  • Auch BMW ist in den branchenweiten Dieselgate verstrickt.
  • Betroffen sind hauptsächlich zwei sehr hochpreisige Modelle des Münchner Autobauers.
  • Im Dieselgate bei BMW kam es zu Manipulationen der Motortypen N47, B47 und N57
Aktualisiert am 08.05.23

Diesel­gate bei BMW: Was ist passiert?

Lange spielte BMW das Unschuldslamm und betonte stets, sich nicht an den Abgasmanipulationen von VW & Co. beteiligt zu haben. Doch heute ist klar, dass auch BMW die Schummel-Software in diversen Modellen verbaut hat. Mindestens 11.700 Fahrzeuge sind in Deutschland vom Dieselgate bei BMW betroffen.

Irrtümliche Verwendung der Schummel-Software

Die Verantwortlichen bei BMW beteuerten jedoch weiterhin ihre Unschuld und erklärten, dass die Software nur versehentlich verwendet wurde. Es handle sich um einen Irrtum, welcher dazu geführt hat, dass auch BMW manipulierte Diesel-Fahrzeuge verkauft hat.

Ergebnis der Ermittlungen in München

Die Ermittlungen gegen BMW, welche die Staatsanwaltschaft München eingeleitet hatte, wurde nach unserer Information aufgrund von mangelnder technischer Nachvollziehbarkeit eingestellt. Wir warten eine Wiederaufnahme der Ermittlungen in der Zukunft. Das bisherige Verfahren, in welchem BMW fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen wurde, endete für BMW schließlich in einer Bußgeldzahlung in Höhe von 8,5 Millionen Euro.

Auch Sie fahren einen BMW?  Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserem Online-Check.

Sie haben Fragen zu unserem Angebot? Rufen Sie uns gerne an unter 030-88789913!

Welche Fahrzeuge sind vom Diesel­gate bei BMW betroffen?

Nachdem BMW monatelang darauf pochte, nicht am Dieselgate mitgewirkt zu haben, ist heute klar, dass mindestens 11.700 BMW-Fahrzeuge mit Diesel-Antrieb mit der Schummel-Software ausgestattet wurden. Betroffen sind hauptsächlich zwei sehr hochpreisige Modelle des Münchner Autobauers. Zurückgerufen wurden diese Fahrzeuge mit der Begründung, dass eine falsche Software die Abgasreinigung manipuliere.

Die folgenden Modelle sind von der Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen:

Modell

Baujahr

Motor

Abgasnorm

M550D xDrive Limousine

03/2012  bis 10/2016

N57S

Euro 6

M550d xDrive Touring

03/2012 bis 02/2017

N57S

Euro 6

750d xDrive

07/2012 bis 06/2015

N57D30S1

Euro 6

750Ld xDrive

07/2012 bis 06/2015

N57D30S1

Euro 6

Die folgenden Modelle stehen unter Manipulationsverdacht:

Modell

Baujahr

Motor

Abgasnorm

320d

10/2011 bis 06/2015

N47D20

Euro 5

320d GT xDrive

03/2013 bis 07/2015

N47D20

Euro 5/Euro 6

520d Touring

09/2011 bis 01/2017

N47D20

Euro 5/Euro 6

530d

09/2011 bis 01/2017

N57D30

Euro 5/Euro 6

Bisher sind von den hier aufgelisteten Fahrzeugmodellen nur Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 Teil der „freiwilligen“ Kundendienstmaßnahme von BMW. Aufgrund dessen gehen wir jedoch davon aus, dass ebenfalls die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 und den genannten Motortypen über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen.

Wie wurde im Diesel­gate bei BMW manipuliert?

In allen vom Dieselgate betroffenen Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipulierten bestimmte Bestandteile der Motorsteuerungssoftware die Abgasreinigung. Auch bei VW & Co. waren ähnliche Abschalteinrichtungen, welche durch die Schummel-Software reguliert wurden, im Einsatz. Im Dieselgate bei BMW kam es zu Manipulationen der Motortypen N47, B47 und N57.

Die verwendeten Abschalteinrichtungen haben alle zum Ziel, das Fahrzeug auf dem Prüfstand – also in der Testsituation – möglichst sauber wirken zu lassen. Die Schummel-Software wird in der Prüfsituation aktiviert und sorgt für eine optimierte Abgasreinigung. Im Realbetrieb, also bei natürlichem Fahrverhalten, wird die Abgasreinigung unter bestimmten Umständen deutlich reduziert oder sogar deaktiviert. Dies hat zur Folge, dass der tatsächliche Ausstoß von Abgasen die ursprünglich gemessenen Werte um ein Vielfaches übertrifft.

Unserer Erkenntnis nach waren bei BMW folgende Manipulationen im Einsatz:

  • Erkennen von Prüfsituationen anhand unnatürlichen Fahrverhaltens wie hohe Motordrehzahl im Stillstand („Standgas“) oder wenig bis gar keinem Lenkeinschlag.
  • Regulierung der Menge an eingespritztem AdBlue, sodass nur auf dem Prüfstand eine adäquate Menge des Harnstoff-Gemischs eingespritzt wurde, im Realbetrieb die AdBlue-Einspritzung bis auf null reduziert wird – wahrscheinlich nur Euro 6 betroffen.
  • Festsetzen von Geschwindigkeitsgrenzen, ab denen die Abgasreinigung erst korrekt arbeitet.
  • Verwendung eines „Thermofensters, bei dem die Funktionsweise bzw. der Wirkungsgrad der Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur reduziert oder sogar gänzlich deaktiviert wird.
  • Drehzahlabhängige Regulierung der Abgasreinigung, sodass diese ab einer Drehzahl von 2.000 oder 3.500 Umdrehungen pro Minute (U/min) nur noch reduziert arbeitet oder komplett abgeschaltet wird.
  • „Hot restart“, wobei die Funktionsweise bzw. der Wirkungsgrad der Abgasreinigung von einem „Kaltstart“ abhängig gemacht wird. Dies entspricht dem Umstand, dass sowohl im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als auch WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) der jeweilige Motor nicht im Vorfeld durch Betrieb vorgewärmt wird. Beim NEFZ und dem WLTP handelt es sich um Tests, die jedes neue Fahrzeug vor der Marktzulassung durchlaufen muss.
  • Manipulation der Regenerationsintervalle des SCR-Katalysators, sodass diese nur in den ersten 20 bis 25 Minuten korrekt erfolgen (dies entspricht der typischen Dauer des NEFZ-Tests) – nur Euro 6 betroffen.

Weitere BMW-Modelle betroffen: Prüfung kostenfrei

Nach unserer Einschätzung sind weitere Modelle von Manipulationen betroffen. Insbesondere die verbauten Motoren sind hierbei relevant. Sollten Sie also der Auffassung sein, ebenfalls vom Dieselgate bei BMW betroffen zu sein, prüfen wir gerne kostenfrei die Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit.

Insbesondere mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) ist es ausreichend, dass bereit ein Fahrzeug mit demselben Motortyp Gegenstand einer Rückrufaktion war, um glaubhaft eine Abschalteinrichtung darzulegen.

Kostenfrei Schadensersatz­ansprüche gegen BMW prüfen

Bin ich vom Diesel­gate bei BMW betroffen, wenn ich ein Rückruf­schreiben erhalten habe?

Viele BMW-Kunden haben von BMW direkt oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Schreiben erhalten, in dem sie zu einem Software-Update aufgefordert wurden. Haben auch Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie sicher sein, dass Sie ein manipuliertes Fahrzeug besitzen.

Mit der Begründung „Falsche Software manipuliert Abgasreinigung“ wurden mehrere BMW-Modelle zurückgerufen. Besonders betroffen vom Dieselgate bei BMW sind die M550d und 750d-Modelle, welche auch Zentrum einer offiziellen Rückrufaktion waren.

Doch auch weitere Fahrzeugmodelle wurden im Rahmen der freiwilligen Kundendienstmaßnahme von BMW in die Werkstätten zurückgerufen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Die Hersteller bezwecken mit dieser Maßnahme jedoch nur, weiteren Rückrufen zuvorkommen und die Software-Manipulationen heimlich zu beseitigen.

Soll ich das Software-Update aufspielen lassen?

Von der Rückrufaktion betroffene BMW-Kunden wurden dazu aufgefordert, mit ihrem Fahrzeug eine Werkstatt aufzusuchen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Wir raten unseren Mandaten davon ab, da es bereits diverse Erfahrungsberichte gibt, in denen Besitzer manipulierter Fahrzeuge über negative Auswirkungen nach dem Update berichten. Es ist schwierig abzuschätzen, welche Folgen das Update für Ihr Fahrzeug und dessen Wert haben wird.

Direkte Online-Beauftragung ohne Risiko

Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.

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Wie kann ich mich gegen den Diesel­gate bei BMW wehren?

Sind auch Sie Opfer des Dieselgates bei BMW geworden, dann haben Sie Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Viele Diesel-Besitzer bleiben untätig und akzeptieren einfach das Software-Update, welches die Autohersteller anbieten. Davon raten wir Ihnen ab, denn es gibt bessere Optionen für Sie:

Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs

Unsere Empfehlung lautet: Fordern Sie die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe Ihres Diesels. Alternativ können Sie ein Fahrzeug fordern, das die Bestimmungen zu den europäischen Abgasnormen auch im Realbetrieb einhält.

Auto behalten und Schadens­ersatz fordern

Sind Sie nicht bereit, Ihr Fahrzeug zurückzugeben, sollten Sie sich für den Wertverlust entschädigen lassen. Eine Schadensersatzforderung in Höhe von 20 % des Kaufpreises sind im Falle des Dieselgates bei BMW angemessen.

BMW versucht mit allen Mitteln, die Schuld von sich zu weisen. Lassen Sie bequem von zuhause prüfen, wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte. Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite und setzen für Sie Ihre Ansprüche gegen BMW durch.