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Weiterzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung: So kommen Sie zu Ihrem Recht

  • Jeder Versicherungsfall ist für den Versicherer kostenintensiv – vor allem bei Berufsunfähigkeit.
  • Ob es für den Betroffenen wieder möglich ist, einer Tätigkeit nachzugehen – darüber entsteht häufig Streit mit der BU-Versicherung.
  • Nicht immer ist die Berufsfähigkeit wieder hergestellt oder ist eine Verweisung auf eine neue Tätigkeit zulässig.

Wann kann die Zahlung der BU-Rente eingestellt werden?

Wird die Berufsunfähigkeit durch die Versicherung anerkannt, zahlt diese so lange eine Rente, bis Sie wieder berufsfähig sind – bis die Berufsunfähigkeit also nicht mehr besteht. Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente endet spätestens dann, wenn das im Versicherungsschein vereinbarte Ablaufdatum vom Versicherungsnehmer erreicht wurde. Meist handelt es sich hier um den Eintritt des Rentenalters – also dem 65. bzw. 67. Lebensjahr. Unter Umständen wird die Versicherung jedoch versuchen, die Zahlung einzustellen.

Viele Versicherungskunden sind erst einmal froh, wenn die Versicherung die beantragte Berufsunfähigkeitsrente bewilligt. Doch erfahrungsgemäß ist es mit der Bewilligung nicht getan und der Versicherer meldet sich nach einiger Zeit bereits erneut. Nun geht es meist um die sogenannte Nachprüfung, d.h. die Frage, ob die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit fortbesteht oder nicht. Ergibt die Prüfung, dass der Versicherungskunde wieder mehr als 50 % berufsfähig ist, wird der Versicherer die Zahlung einstellen. Der Versicherer darf die Zahlung außerdem einstellen, wenn der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit ausübt, die in Bezug auf das Einkommen und das soziale Anerkenntnis der alten Tätigkeit entspricht.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Weiterzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung: Was erwartet mich im Nachprüfungsverfahren?

Jeder Versicherungsfall ist für den Versicherer kostenintensiv – vor allem bei Berufsunfähigkeit. Daher räumen die Versicherungsbedingungen dem Versicherer meist die Möglichkeit ein, den Gesundheitszustand des Betroffenen in regelmäßigen Abständen mittels medizinischer Untersuchungen überprüfen zu lassen. Es soll also festgestellt werden, ob der Betroffene auch weiterhin nicht in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Rechtlich gesehen hat der Versicherer jederzeit die Möglichkeit nachzuprüfen, ob sich am Zustand der Berufsunfähigkeit des Versicherten etwas verändert hat. Üblicherweise wird der Versicherer dafür den Versicherungsnehmer auffordern, aktuelle Arztberichte einzureichen. Zusätzlich können medizinische Untersuchungen bei Vertragsärzten angeordnet werden. Der Arzt erstellt dann ein Gutachten als Grundlage für die erneute Bestimmung des Grades der Berufsunfähigkeit. Die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens kann für den Versicherer teuer werden, insbesondere wenn ein Gutachten eingeholt wird. Meist beschränkt sich das Nachprüfungsverfahren deswegen auf Formulare, die der Versicherte bzw. sein Arzt ausfüllen und an die Versicherung übermitteln muss.

Wenn die Versicherung eine Nachprüfung anordnet, erhalten Sie meist ein Schreiben, welches Sie ausgefüllt an den Versicherer zurück senden oder an Ihren Arzt zum Ausfüllen übersenden müssen. Oftmals wird die Versicherung zusätzlich aktuelle Arztberichte anfordern. Diese sollen Aufschluss darüber geben, ob sich seit dem Zeitpunkt der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente etwas an Ihrem Gesundheitszustand verändert hat.

Als Versicherter haben Sie bei der Nachprüfung eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass Sie alle nötigen Auskünfte erteilen und zumutbare Untersuchungen durchführen lassen müssen. Zudem dürfen Sie Therapien, die erwiesenermaßen eine Besserung Ihres Leidens begünstigen können, nicht ablehnen. Sie müssen sich also für Ihre Genesung aktiv engagieren. Verweigern Sie anerkannte Therapien und beteiligen sich nicht daran, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, stellt dies eine sogenannte Obliegenheitsverletzung dar. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, Leistungen zu kürzen oder sogar ganz zu streichen.

Im Nachprüfungsverfahren raten wir Ihnen dringend dazu, alle angeforderten Unterlagen der Versicherung stets selbst einzuholen, anstatt den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß für den Versicherten günstiger aus, da ihm alle Informationen vorliegen, bevor die Versicherung diese erhält. Unstimmigkeiten, die zu Problemen bei der Weiterzahlung der BU-Rente führen könnten, können möglicherweise durch den Versicherten im Vorhinein ausgeräumt werden. Falls Sie unsicher sind, ob die geforderten Untersuchungen wirklich geeignet sind, Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen oder wenn Sie diese als für nicht zumutbar erachten, wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt.

Auch wir stehen Ihnen gerne zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung, wenn Sie die angeforderten Untersuchungen der Versicherung ablehnen, weil diese in Ihren Augen unzumutbar sind.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Welche Mitteilungspflichten habe ich gegenüber der Versicherung?

Grundsätzlich müssen Sie der Versicherung alle anhaltenden positiven Veränderungen Ihres Gesundheitszustands mitteilen. Sind Sie also aufgrund erfolgreicher Behandlungen und Therapien beruflich wieder stärker einsetzbar, muss die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Auch wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, muss die Versicherung davon wissen. Diese wird dann bei Ihnen erfragen, welcher Beschäftigung Sie nachgehen, wie hoch der Umfang Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden ist und wie hoch Ihr Einkommen ist.

Achtung! Auch wenn die Versicherung Sie das gerne glauben machen möchte: Eine neue Tätigkeit muss nicht zwangsläufig eine Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente nach sich ziehen. Ist Ihre neue Beschäftigung beispielsweise zwar gut bezahlt, aber genießt nicht die gleiche soziale Anerkennung und entspricht nicht in gleichem Maße Ihrem Ausbildungsstand wie Ihr alter Beruf, kann Ihnen die Leistung nicht gekürzt werden. Das zeigt auch der Fall eines unserer Mandanten, den wir erfolgreich gegen die Versicherung vertreten haben. Dieser hatte während seiner Berufsunfähigkeit weitere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und eine neue Beschäftigung angefangen.

Warum kann ein anwaltliche Vertretung im Nachprüfungsverfahren wichtig sein?

Gerade wenn die Berufsunfähigkeitsrente sehr hoch ausfällt, hat die Versicherung ein Interesse daran, die Zahlungen schnellstmöglich zu reduzieren oder ganz einzustellen. Das Nachprüfungsverfahren bietet hier eine gute Möglichkeit. Zwar darf nicht geprüft werden, ob in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeit bestand. Aber es kann geprüft werden, ob sich Ihr Zustand so verbessert hat, dass Sie wieder in der Lage sind, mehr als 50 % in Ihrer zuvor ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Gutachter abzulehnen. Hierfür brauchen Sie jedoch gute Argumente. Ist beispielsweise der Anfahrtsweg unverhältnismäßig lang und mit einem erheblichen Aufwand für Sie verbunden, wäre das ein triftiger Grund für die Ablehnung des Vertragsgutachters. Vermuten Sie, dass der beauftragte Arzt stets zugunsten der Versicherung entscheidet, müssen Sie jedoch handfeste Beweise erbringen. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem spezialisierten Anwalt vertreten. Dieser kennt die Strategien der Versicherungen und weiß genau, wo er ansetzen muss, wenn diese versuchen, die Leistung einzustellen. Da es gerade bei der Berufsunfähigkeit um viel Geld geht, machen Versicherungen nur unter großem Druck Zugeständnisse.

Bei der Nachprüfung können Fehler unterlaufen. Lassen Sie sich deshalb bei diesen Punkten anwaltlich unterstützen:

  1. Ablehnung eines Gutachters

  2. Ablehnung unzumutbarer Untersuchungen

  3. Unsicherheit beim Ausfüllen der Formulare zur Überprüfung des BU-Grades

Auch Ihnen steht eine Nachprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ins Haus und Sie sind unsicher, ob Sie alle Forderungen der Versicherung erfüllen müssen? Rufen Sie uns an und lassen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls geben.

Verschlechterung des Gesundheitszustandes

Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands muss grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Sieht Ihr Versicherungsvertrag jedoch eine Staffelung vor, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit steigt, kann eine Mitteilung hier durchaus sinnvoll sein. Womöglich könnten Sie nun eine höhere Leistung beziehen. Nutzen Sie dazu gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

Weiterzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie kann ich mich wehren?

Wenn die Versicherung die Zahlung einer BU-Rente einstellen will, weil Sie als Versicherungsnehmer neue Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben und nun einem neuen Beruf nachgehen, muss zunächst geprüft werden, ob die Versicherung die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten überhaupt berücksichtigen darf. Selbst wenn dies der Fall ist, kann die Versicherung nur dann ihre Zahlungen einstellen, wenn zum einen der neue Beruf die gleiche soziale Anerkennung genießt wie der alte, und wenn zum anderen auch der Verdienst nicht wesentlich geringer ist als vorher, also nur geringe Einkommenseinbußen entstehen.

Im Falle unseres Mandanten konnten wir erfolgreich die Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente durchsetzen.

Weiterzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Fall aus der Praxis

Unser Mandant war selbstständiger Handwerksmeister. Aufgrund einer Rückenerkrankung konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben und wurde im Jahre 2006 berufsunfähig. Seine Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit an und zahlte die vereinbarte BU-Rente. Nachdem unser Mandant eine Umschulung zum Luftverkehrskaufmann erfolgreich abgeschlossen hatte, nahm er eine Tätigkeit in diesem Beruf auf. Daraufhin wollte die Versicherung die Rente nicht mehr zahlen, da unser Mandant nicht mehr berufsunfähig sei. Die während der Umschulung erworbenen neuen Kenntnisse dürften – nach Meinung der Versicherung – bei der Entscheidung, ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliege, berücksichtigt werden. Daraufhin ließ unser späterer Mandant sein Problem im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen und beauftragte uns dann mit der Durchsetzung seiner Interessen gegenüber der Versicherung.

Was wir für unseren Mandanten erreichen konnten

Nach Prüfung des Sachverhalts kamen wir zu dem Ergebnis, dass unser Mandant auch nach der Umschulung und trotz Ausübung eines neuen Berufes Anspruch auf die Fortzahlung der BU-Rente hat. Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung zwar tatsächlich die neu erworbenen Kenntnisse berücksichtigen. Da jedoch der neue Beruf unseres Mandanten ein geringeres soziales Ansehen als der eines selbstständigen Handwerksmeisters genießt, hat er weiter Anspruch auf die Zahlung der BU-Rente. 
Unser Mandant war an einer schnellen Lösung seines Problems interessiert. Deshalb reichten wir – trotz sehr guter Erfolgsaussichten – keine Klage ein, sondern einigten uns im Ergebnis außergerichtlicher Verhandlungen mit der Versicherung auf folgenden Vergleich: Unser Mandant erhält für drei Jahre die BU-Rente weiter und muss in dieser Zeit keine Prämien für die Versicherung zahlen, obwohl er in seinem neuen Beruf in Vollzeit tätig ist.

Weiterzahlung Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie können Experten helfen?

Bei diesen Anliegen oder Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Ihnen unsere Anwälte als vertrauensvoller Partner zur Seite:

  • Verweigerung oder Einstellung der Rentenzahlung durch den Versicherer
  • Beantragung einer Leistung aus der Berufsunfähigkeitsrente
  • Begleitung im Antragsverfahren bei der Berufsunfähigkeitsrente
  • Begleitung im Nachprüfungsverfahren
  • Sonstige Fragen und Probleme rund um das Thema Berufsunfähigkeit

Egal, ob es bei Ihnen darum geht, die Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwirken, der Versicherer die Zahlung verweigert oder Leistungen unverhältnismäßig lange hinauszögert: Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen, wird Ihnen oftmals recht gegeben. Das zeigt die Statistik. Wie der unten stehenden Graphik zu entnehmen ist, wurde bei 52 % der Klagen Vergleiche zwischen Verbraucher und Versicherungsunternehmen geschlossen. In 10 % der Fälle mussten sich die Versicherer sogar ganz geschlagen geben und verloren die Klage. Damit stehen Ihre Erfolgsaussichten gegen die Versicherer hoch!