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Über Brückenteilzeit zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln – So geht's

  • Aus der PKV in die GKV zu wechseln, ist häufig schwierig.
  • Unsere Experten wissen, wie so ein Wechsel in vielen Fällen gelingen kann – etwa mithilfe der Brückenteilzeit.
  • Ob Sie sich für die GKV oder die PKV entschieden haben, kann besonders im Rentenalter spürbar sein.

Kann ich aus der PKV in die GKV wechseln?

Versicherte, die sich in jungen Jahren für die PKV entscheiden, können sich häufig über zunächst lukrative Tarife freuen. Einige Jahre und mehrere Beitragserhöhungen später ist in vielen Fällen nicht mehr viel von der anfänglichen Freude übrig. Es verwundert nicht, wenn Versicherte dann nach einer Möglichkeit suchen, um aus der PKV in die GKV wechseln zu können.

Beitragskosten in der GKV sind nach oben hin gedeckelt

Die zu zahlende Prämie in der PKV steigt im Laufe der Jahre an und zwar unabhängig vom individuellen Einkommen des Versicherten. Die Beitragskosten in der GKV hingegen orientieren sich am Einkommen. Außerdem sorgt die sog. Beitragsbemessungsgrenze dafür, dass das Einkommen des gesetzlich Krankenversicherten nur bis zu einer genau festgelegten Höhe bei der Berechnung der Beitragskosten berücksichtigt wird. Aktuell (Stand: 2020) liegt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze bei 5.212,50 Euro brutto im Monat. Die besondere Einkommensgrenze für Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privatversichert waren, liegt bei 4.687,50 Euro im Monat. Erhält ein GKV-Versicherter ein Einkommen, welches über den Wert der Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, spielt dieses für den Krankenkassenbeitrag keine Rolle mehr.

Kinder müssen in der PKV extra versichert werden

Der Unterschied zwischen PKV und GKV kann sich auch zeigen, wenn die Familie wächst und Kinder mit hinzukommen. Sind Kinder in der GKV regelmäßig über die Familienversicherung mitversichert, müssen sie in der PKV extra versichert werden – kostenpflichtig.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Wie kann ich von der Krankenversicherung der Rentner profitieren?

Ob Sie sich für die GKV oder die PKV entschieden haben, kann besonders im Rentenalter spürbar sein. Denn, um im Alter von der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) profitieren zu können, ist in der Regel ein frühzeitiger Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung notwendig. Ob ein solcher Wechsel in Ihrem Fall möglich ist, wissen unsere Experten. Arbeitnehmer können seit dem 01. Januar 2019 möglicherweise über die Brückenteilzeit in die GKV wechseln.

Wie funktioniert der Wechsel in die Gesetzliche mithilfe der Brückenteilzeit?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der GKV versicherungspflichtig. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen entfällt diese Versicherungspflicht jedoch. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ist er versicherungsfrei und kann sich privat krankenversichern. Liegt sein Jahreseinkommen unter der JAEG, ist er versicherungspflichtig. Aktuell (Stand: 2020) liegt die allgemeine JAEG bei 62.550 Euro (besondere JAEG: 56.250 Euro). Möchte ein Arbeitnehmer in die GKV wechseln, wird dies in vielen Fällen möglich sein, indem er sein Einkommen – vorübergehend – unter die JAEG fallen lässt. Erhöht sich das Einkommen wieder, kann er trotzdem in der GKV versichert bleiben.

Wenn Sie privatversicherter Arbeitnehmer sind und in die GKV wechseln möchten, könnte dies also durch eine (vorläufige) Reduzierung Ihres Einkommens möglich sein. Eine besonders geeignete Variante dafür stellt derzeit wohl der Weg über die Brückenteilzeit dar. Die Regelung über die Brückenteilzeit, die in § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) niedergeschrieben wurde, trat am 01. Januar 2019 in Kraft und ermöglicht vereinfacht gesagt Folgendes:

Sind Sie als Arbeitnehmer in einem Betrieb tätig, der in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt, könnten Sie einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Teilzeit haben. Weitere Voraussetzung dafür: Ihr Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate. Haben Sie einen Anspruch auf Brückenteilzeit, können Sie für einen festgelegten Zeitraum weniger arbeiten und somit Ihr Einkommen unter die JAEG drücken.

Der Vorteil gegenüber dem normalen Teilzeitanspruch besteht darin, dass Sie bereits vor Antritt der Teilzeit vereinbaren, dass Sie nach dem vereinbarten Zeitraum wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren. Dabei muss die Brückenteilzeit mindestens ein Jahr höchstens fünf Jahre betragen.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.