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Run-Off Lebensversicherung – So werden Generali & Co. alte Policen los

  • Die Policen der Kunden werden oftmals an sogenannte Run-Off-Gesellschaften verkauft.
  • Für den Lebensversicherer besteht der Vorteil darin, die hohen Garantiezinsen nicht mehr bedienen zu müssen.
  • Die Nachteile liegen beim Versicherten, der keinerlei Kontrolle darüber hat, wer seine Police betreut.

Was hat es mit den Run-Off-Firmen auf sich?

"Run-Off" heißt übersetzt "ablaufen" und beschreibt die Übernahme von Versicherungsverträgen durch ein anderes Unternehmen. Im Prinzip bedeutet der Run-Off eines Versicherers, dass dieser keine Neuverträge mehr abschließt und seinen Bestand an Verträgen einem Run-Off-Unternehmen übergibt. Meistens entscheiden sich Lebensversicherer für diese Strategie, wenn die Finanzierung von hochverzinsten älteren Verträgen nicht mehr gegeben ist.

Befürworter dieser Methode betonen, dass sich für die Versicherten nichts ändert. Run-Off-Unternehmen werben mit ihrer schlankeren Verwaltung der Versicherungsbestände, weil sich diese lediglich auf ein Versicherungsprodukt konzentrieren. Die garantierten Leistungen aus der Lebensversicherung sollen dem Kunden erhalten bleiben. Dass Problem: Der Versicherte wird lediglich über die Vertragsübertragung informiert, nicht aber um Erlaubnis gefragt.

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Run-Off bei Ihrer Lebensversicherung: Warum sollte ich nicht überstürzt kündigen?

Sie können die Versicherungsunternehmen nicht darin hindern, dass sie Ihre Police einem Run-Uff-Unternehmen übertragen. Überstürzt sollten Sie auf keinem Fall kündigen, weil Sie durch die derzeit niedrigen Zinsen eher noch in der Regel Geld verlieren würden. Stattdessen können Sie eventuell tausende Euro mehr aus Ihrer Lebensversicherung durch einen Widerruf herausholen.

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Wie viel mehr kann ich beim Widerspruch einer Lebensversicherung herausholen?

Wenn Sie tatsächlich darüber nachdenken, Ihre Lebensversicherung loszuwerden, nutzen Sie unbedingt den sogenannten Widerspruch. Dieser ist wesentlich lukrativer als eine Kündigung oder ein Verkauf. Warum? Über die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die seit 1991 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Belehrungen, die zum Widerspruch und Rücktritt berechtigen. Diese Tatsache ermöglicht auch nach Jahren des Abschlusses noch die Rückabwicklung des Vertrages. Anders als bei einer Kündigung oder einem Verkauf erhalten Sie bei einem Widerspruch oder Rücktritt Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen bis zu 30% mehr Geld zurück. In unserem kostenfreien Online-Rechner können Sie ganz schnell prüfen, wie viel mehr Sie im Vergleich zu einer Kündigung bei einem Widerspruch erhalten würden. Nach der Berechnung prüfen wir gerne Ihren Vertrag auf mögliche Fehler und Chancen – ebenfalls kostenfrei.

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Welche Lebensversicherungen haben sich für einen Run-Off entschieden?

Auffallend oft haben die Versicherer angegeben, dass sie aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen einen internen oder externen Run-Off wenigstens prüfen. Die Liste der hier aufgezeigten Versicherer könnte sich im Laufe der kommenden Jahre noch ergänzen lassen. Im Prinzip sprechen die Versicherer ein und dieselbe Sprache: Durch die niedrigen Zinsen der vergangenen zehn Jahre können Versicherer nicht mehr gut genug wirtschaften, um alle laufenden Verträge der Lebensversicherungen zu bedienen.

Mannheimer Leben hat bereits 2003 Vertragsbestände an Protector-Schutzgemeinschaft übertreten
  2017 Vertragsbestand von Protector an Viridium-Gruppe weitergegeben
Victoria Leben Ergo-Konzern hat 2010 Neugeschäft der Tochter Victoria Leben eingestellt (interner Run-Off)
  seit 2017 wird externer Run-Off zumindest geprüft
Delta Lloyd LV/ Delta Lloyd Gruppe stellte 2010 Neugeschäfte der Delta Lloyd LV und Hamburger Leben ein
Hamburger Leben Bestände zuerst intern weitergeführt, später externer Run Off an Athene Holding
Aspecta LV Übertragung auf die Schwester-Gesellschaft HDI Gerling 2010
Skandia Fondspolicen wurden 2013 in einem externen Run-Off an die Heidelberger Leben übertragen
  Heidelberger Leben heißt jetzt Viridium
Münchener Verein LV Riester-Verträge, Fondspolicen an Run-Off-Firma Mylife übertragen 2015
Baseler Leben Lebensversicherungen wurden extern an Frankfurter Leben 2017 übertragen
  hierbei handelte es sich meist um hochverzinste Altverträge
Arag Leben hat ihren kompletten Bestand an Frankfurter Leben 2017 abgegeben
Generali Leben bereits seit 2015 hat Generali Leben kaum Neuverträge abgeschlossen
  nahezu kompletter Bestand 2018 an Viridium-Gruppe übertragen
  Großteil der Verträge hochverzinst
Familienschutz Leben/ hat bereits 2009 internen Run-Off beantragt
Plus Leben werden seitdem von der Stuttgarter weitergeführt
Bayrische Beamten Leben komplette Lebensversicherungsbestände 2010 intern auf Tochtergesellschaft Neue Bayrische Beamten LV übertragen
Zurich Gruppe hat 2013 Neugeschäfte weitgehend eingestellt
Ergo Leben stoppte 2016 Neugeschäft mit klassischen Lebenspolicen
  seit 2018 interne Plattform zur Abwicklung des Vertragsbestandes

Was können betroffene Kunden tun?

Sollte Ihr Versicherer Sie über die Abwicklung Ihres Vertrages informiert haben, dürfen Sie nichts überstürzen. Auch wenn eine Kündigung des Vertrages im ersten Moment durchaus plausibel klingt, ist es doch die schlechteste Option. Gerade Verträge, die bereits über einen langen Zeitraum laufen, sollten nicht gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Durch die derzeit niedrigen Zinsen machen Sie damit keinen Gewinn, Sie zahlen sogar noch drauf.

Der sinnvollste Weg in einer Run-Off-Situation bildet noch immer der Widerruf des Versicherungsvertrages. Viele Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, weisen inhaltliche Fehler auf.

Überlassen Sie die Fehlersuche unseren spezialisieren Kooperationspartner helpcheck und finden Sie heraus, wie hoch ihr Anspruch ausfällt. Wenn Sie sich im Anschluss dazu entscheiden, den Widerruf durchzusetzen, zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Honorar.

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Häufige Fragen zum Thema "Run-Off Lebensversicherung"

Bei einem externen Run-Off entscheidet sich der Versicherer dafür, seinen Bestand an ein Run-Off-Unternehmen abzugeben. Während der Inhaber der Verträge wechselt, bleibt der Versicherte als Vertragspartner erhalten. Bei diesem Transfer handelt es sich um den externen Run-Off, wie ihn zum Beispiel die Generali mit der Viridium-Gruppe abgeschlossen hat. Das Run-Off-Unternehmen verwaltet dann lediglich bis zum Auslaufen der Verträge die Bestände des Versicherers.

Der interne Run-Off funktioniert rein formell nach demselben Prinzip, nur dass das Versicherungsunternehmen seine Vertragsbestände nicht an einen externen Anbieter abgibt. Hier entschließt sich das Unternehmen lediglich, alle Neukundengeschäfte offiziell einzustellen. Der Bestand an bereits bestehenden Verträgen wird hingegen selbst abgewickelt.

Das vergangene Jahr kann als ein Wendepunkt für die Versicherungsbranche bezeichnet werden, als die Generali Leben mit einem Schlag knapp 90 % ihres Bestandes an Lebensversicherungen verkaufte. Das Ereignis gleicht einem Dammbruch, denn auch andere Anbieter sehen in der Abwicklung der Verträge eine Chance, die finanziellen Defizite durch die Niedrigzinsen auszugleichen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits im vergangenen Jahr 34 von 84 Lebensversicherer unter eine "intensivierten Aufsicht" gestellt, weil diese mittel- bis langfristig mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen hätten. Die Abwicklung von Versicherungsbeständen wird von vielen Befürworten hier bereits als eine Branchen-Lösung vorgestellt, die Lebensversicherer langfristig entlasten könnte.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV) sieht die Vorteile im Run-Off-Geschäft ganz klar beim Kunden. Dieser müsse sich nach Aussagen des GdV nicht mehr mit den Unsicherheiten eines großen Versicherers plagen. Ganz anders sieht das der Bund der Versicherten (BdV). Die Vertretung für Versicherte befürchtet einen Wettbewerb um die beste Rendite, bei der der Kunde die Lasten zu tragen hat. Weiterhin kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, wie erfolgreich Run-Off-Unternehmen wirtschaften. Weil lediglich Vertragsbestände übernommen und keine neuen Verträge geschlossen werden, müssen die Renten am Ende aus einem immer kleineren Geldtopf gezahlt werden. Wenn es sich ein Run-Off nicht mehr leisten kann, weitere Verträge aufzukaufen, droht früher oder später die Zahlungsunfähigkeit. Für den Versicherten heißt das: Den Letzten beißen die Hunde.

2017 verzeichnete die BaFin deutlich mehr Beschwerden bei den Run-Off-Unternehmen als bei den traditionellen Lebensversicherern. Die Gründe hierfür finden sich unter anderem in der digitalen Neustrukturierung. Durch technische Änderungen konnten etwa bestimmte optionale Verträge nur langsam in das neue Bestandsmanagement übertragen werden. Die schlankeren IT-Systeme werden in der Branche zwar gepriesen, dennoch müssen die dadurch eingesparten Kosten nicht dem Versicherten zugutekommen. Die Versicherungsaufsichtsbehörde erlaubt es, Run-Off-Unternehmen bis zu 50 % der so eingesparten Gelder zu behalten, um die eigene Liquidität zu gewährleisten.

Der Großteil der Beschwerden entstand jedoch aufgrund fehlender Aufklärung: Zwar werben Run-Off-Unternehmen mit einer verbesserten Organisation der Vertragsbestände, jedoch werden Kunden nicht über die Auswirkungen der langanhaltenden Niedrigzinsphase aufgeklärt. Die Verträge werden an Run-Off-Unternehmen übertragen, aber für die Betroffenen springt dabei kein finanzieller Vorteil raus. Die Zinsen bleiben gerade für jüngere Verträge weiterhin sehr gering und auch der Rückkaufswert einer Lebensversicherung kann unter Umständen genauso gering ausfallen wie bei einem traditionellen Lebensversicherer.

Der unsichtbare Elefant im Raum ist aber die Frage, wie gut Run-Off-Unternehmen für Kapitallebensversicherungen wirtschaften können. Run-Off-Unternehmen wollen die Kapitalanlage zwar effizienter gestalten, als es Lebensversicherern möglich ist, aber an den seit einem Jahrzehnt währenden Niedrigzinsen ändert das nichts.

Allein die Tatsache, dass der Versicherte nur noch über den Verkauf seiner Police informiert wird, sollte als ernsthaftes Warnsignal gesehen werden. Nach § 13 Versicherungsvertragsgesetz (VAG) muss einer Übertragung des Versicherungsbestandes lediglich von der BaFin zugestimmt werden. Die Zustimmung vom Kunden muss nicht eingeholt werden. Der Kunde wird lediglich per Post informiert, dass die einst im besten Gewissen abgeschlossene Lebensversicherung nun einem anderen Konzern untersteht.