# PKV Beitragserhöhung Widerspruch – Jetzt Geld sichern
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
09.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
- PKV Beiträge erhöhen sich um rund 3% pro Jahr.
- Viele PKV Beitragserhöhungen sind unwirksam – und Sie können Widerspruch dagegen einlegen.
- Unwirksame Beitragserhöhungen können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern.
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Inhalt:
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- PKV Beitrags­erhöhung: Wann ist ein Wider­spruch möglich?
- Wie hole ich unwirk­same Beitrags­erhöhungen zurück?
- Häufige Fragen zum Thema "PKV Beitragserhöhung Widerspruch"

## PKV Beitrags­erhöhung: Wann ist ein Wider­spruch möglich?
Auf **durchschnittlich 3% mehr** Beiträge müssen sich Versicherte der [privaten Krankenkassen](/versicherungsrecht-privat/private-krankenversicherung-diese-beitragserhoehungen-sind-unwirksam) (PKV) im Jahr einstellen. Die [PKV Beitragserhöhungen](/versicherungsrecht-privat/pkv-beitragserhoehung-jetzt-rueckerstattung-sichern) geschehen zwar keineswegs willkürlich, sondern sind durch gesetzliche Richtlinien eingehegt – dennoch können sie ins Geld gehen.
Aber gerade weil es strenge gesetzliche Vorgaben für jede PKV Beitragserhöhung gibt, kann es sein, dass der PKV Fehler unterlaufen oder **sie sich nicht genau an die Vorgaben halten**. In diesem Fall ist die **Beitragserhöhung unwirksam** und sie können ihr widersprechen. Streng genommen handelt es sich zwar nicht um einen Widerspruch, aber in der Praxis bedeutet es, dass Sie **zu viel gezahlte Beiträge** – bis zu drei Jahre rückwirkend – [**zurückfordern dürfen**](/versicherungsrecht-privat/pkv-beitragserhoehungen-zurueckfordern-einmalzahlung-sichern).
Ausgewählte **Gründe dafür, warum eine PKV Beitragserhöhung unrechtmäßig sein kann**, sind:
- Keine ausreichende Begründung
- Zu niedrige Ausgangskalkulation
- Schwellenwert nicht erreicht
Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie Ihre Erfolgschancen stehen.
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## Wie hole ich unwirk­same Beitrags­erhöhungen zurück?
Wenn unter anderem die tatsächlichen die kalkulierten Gesundheitskosten **um mehr als 10%** übersteigen, darf Ihre PKV die Beiträge erhöhen. Dabei müssen die Beitragsanpassungen den Versicherten gegenüber ausreichend begründet werden. Doch hier unterlaufen den PKV häufig Fehler – weshalb Sie die **Erhöhung rückwirkend anfechten** können.
Allerdings ist die Materie inhaltlich und juristisch komplex. Ob Sie **Anspruch auf die Rückforderung** einer Beitragserhöhung haben, lassen Sie am besten **von Expert:innen überprüfen**. Das übernimmt unser Kooperationspartner RightNow: Sie können bequem vom Sofa aus Ihre Informationen zu Ihrer Situation bei Ihrer Krankenkasse übermitteln und **RightNow prüft kostenfrei Ihren Fall.**
Lässt sich ein Anspruch auf Beitragserstattung feststellen, geht RightNow in Vorleistung und **zahlt Ihnen eine Einmalzahlung.** Sie sparen sich damit den Aufwand und das Risiko eines Rechtsprozesses und erhalten unkompliziert eine **Sofortentschädigung**.
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Informationen hinterlassen
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Anspruch prüfen lassen
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Angebot annehmen
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Zahlung verhalten
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## Häufige Fragen zum Thema "PKV Beitragserhöhung Widerspruch"
Wie lange können die Beitragserhöhungen zurückgefordert werden?
Lässt sich in Ihrem Fall ein Anspruch auf Rückforderung der Beitragserhöhungen feststellen, können Sie zu viel gezahlte Beiträge **bis zu 3 Jahre rückwirkend**, verzinst, zurückholen. Erst kürzlich bestätigte ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) diese zeitliche Begrenzung von drei Jahren (17. November 2021, Az. IV ZR 113/20).
Viele Versicherte können demzufolge nur noch **bis zum Ende des Jahres 2021** unwirksame Beitragserhöhungen anfechten. Das gilt primär für diejenigen, deren Beiträge 2018 erhöht wurden.
Wie funktioniert die Kooperation?
An erster Stelle steht die kostenlose Überprüfung Ihres Falls: Sie beantworten über das Formular auf unserer Seite **4 Fragen zur Situation** bei Ihrer PKV. Anschließend erhalten Sie eine kurze **Ersteinschätzung** und können dann Ihre **Kontaktdaten** hinterlegen.
**Die Expert.:innen** werden nun Ihre **letzte Beitragserhöhung überprüfen.** Sie erhalten schnellstmöglich darüber Bescheid, ob sich die Erstattung Ihrer Beiträge lohnt.
Wenn sich ein Anspruch auf die Rückerstattung der Beiträge bei Ihnen feststellen lässt, schickt Ihnen RightNow als Nächstes ein **unverbindliches Angebot** zu. Sie entscheiden, ob Sie sich Ihren Anspruch abkaufen lassen möchten. Wenn ja, erhalten Sie per Post eine **Abtretungserklärung**.
Wenn sie diese unterschrieben zurückgesendet haben, ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Unser Kooperationspartner wird Ihnen innerhalb weniger Wochen eine **Einmalentschädigung** zahlen. Sie sparen sich dadurch ein aufwendiges Rechtsverfahren und müssen auch nicht auf den Ausgang.
Was ist der Unterschied zwischen Widerspruch und Widerruf?
Umgangssprachlich werden „Widerruf“ und „Widerspruch“ oft synonym verwendet. Juristisch bezeichnen sie allerdings zwei unterschiedliche Vorgänge:
Der **Widerruf** ist die Erklärung darüber, dass eine **getätigte Aussage nicht mehr gültig** sein soll. Widerrufen lassen sich zum Beispiel Warenkäufe und Vertragsabschlüsse im Internet, über das Telefon oder an der Wohnungstür. Er kann demnach ohne Grund und jederzeit ausgesprochen werden.
Der **Widerspruch** hingegen **benötigt eine Legitimationsgrundlage** und kommt dann zustande, wenn sich jemand **gegen gerichtliche Entscheidungen oder Handlungen** wehren möchte.
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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
