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Nachprüfung Berufsunfähigkeit: Wie Sie den Prozess meistern

  • Einmal pro Jahr hat die Versicherung das Recht, medizinische Untersuchungen bei Vertragsärzten anzuordnen.
  • Als Versicherter haben Sie die Möglichkeit, einen Gutachter abzulehnen.
  • Ein guter Grund für die Ablehnung eines Gutachters ist aber zum Beispiel eine große Entfernung zum Wohnort.

Nachprüfung Berufsunfähigkeit: Wann kommt sie?

Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die meisten Versicherungen alle zwei Jahre prüfen, ob sich an dem Zustand der Berufsunfähigkeit etwas beim Versicherten geändert hat. Jede Prüfung kostet die Versicherung Geld, zumal auch ein neues Gutachten sehr teuer sein kann. Rein rechtlich gesehen kann die Nachprüfung „jederzeit“ von der Versicherung veranlasst werden. Einmal pro Jahr hat die Versicherung das Recht, medizinische Untersuchungen bei Vertragsärzten anzuordnen und ein neues Gutachten erstellen zu lassen.

Als Versicherter haben Sie die Möglichkeit, einen Gutachter abzulehnen. Damit werden Sie allerdings nur erfolgreich sein, wenn Sie handfeste Beweise dafür haben, dass der Gutachter immer zu Gunsten der Versicherungsgesellschaften aussagt. Ihr Fachanwalt Versicherungsrecht kann Ihnen da am besten weiterhelfen. Ein guter Grund für die Ablehnung eines Gutachters ist aber zum Beispiel eine große Entfernung zum Wohnort. Wenn Sie also erst lange anreisen müssen und eventuell auch übernachten müssen, dann haben Sie gute Gründe, einen anderen Gutachter zu erbitten.

Die Versicherungen beschränken sich in den allermeisten Fällen auf die Zusendung eines Formulars, in dem Angaben zum Gesundheitszustand abgefragt werden. Hier raten wir, genau wie bei der Beantragung der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Wir empfehlen immer, angeforderte Arztberichte lieber selber einzuholen, anstatt den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und es der Versicherung zu überlassen, die Berichte einzusammeln. Wenn Sie selbst die Berichte einsammeln und weitergeben, haben Sie noch einmal die Möglichkeit, die Berichte durchzugehen und bei Ungereimtheiten diese im Vorfeld auszuräumen.

Sind Sie unsicher, was bei der Nachprüfung auf Sie zukommt und wollen den Vorgang zügig und ohne möglicherweise erneute Komplikationen hinter sich bringen? Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Warum kommt eine Nachprüfung Berufsunfähigkeit auf Sie zu?

Das Versicherungsgesetz hat den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt zu prüfen, ob der Versicherungsfall weiterhin vorliegt. Für viele Gesellschaften bedeutet der Versicherungsfall aber hohe Kosten. Da die Versicherungen Unternehmen sind, die Profite erwirtschaften müssen, werden sie von diesem Recht auch Gebrauch machen.

Einige Versicherungen nutzen die Möglichkeit der Nachprüfung, um die Berufsunfähigkeit an sich noch einmal in Frage zu stellen. Dabei liegt der Vorteil beim Versicherten. Das Nachprüfungsverfahren darf nicht dafür genutzt werden, die Berufsunfähigkeit an sich in Frage zu stellen. Vielmehr muss die Versicherung nun beweisen, dass sich Ihr Zustand so sehr verbessert hat, dass sie wieder mehr als 50% ihrer früheren Tätigkeit ausführen können.

Spätestens wenn die Versicherung es darauf anlegt, die Leistungen zu kürzen, sollten Sie sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Hilfe holen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, welche Strategien die Versicherungen nutzen, um Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu streichen. Auch versicherungsfreundliche Gutachter sind uns teilweise bekannt.

Wie läuft die Nachprüfung Berufsunfähigkeit ab?

Die Versicherung meldet sich bei Ihnen mit einem Schreiben und bittet Sie, das mitgeschickte Formular ausgefüllt zurück zu senden. Wahrscheinlich wird die Versicherung auch aktuelle Arztberichte anfordern. Danach wird geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand noch derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Beantragung.

Dies machen die Versicherungen im Schnitt alle zwei Jahre. Wir weisen immer darauf hin, dass es für den Versicherten günstiger ist, die angeforderten Unterlagen selbst einzuholen, anstatt es die Versicherung oder einen von der Versicherung bezahlten Dienstleister machen zu lassen.

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, bei der Nachprüfung mitzuhelfen und zumutbare Untersuchungen durchführen lassen. Genauso sind Sie verpflichtet, an Therapien mitzumachen und sich zu engagieren. Wenn Sie sich generell einer anerkannten Therapie verweigern, dann stellt das eine Obliegenheitsverletzung dar. Ihre Versicherung hätte dann das Recht, Ihnen die Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen.

Falls Sie Zweifel daran haben, dass die angeforderten Untersuchungen geeignet sind, Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen oder Sie der Meinung sind, dass eine Untersuchung nicht zumutbar ist, empfehlen wir, sich an Ihren Arzt zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne bereit, wenn Sie sich gegen eine unzumutbare Untersuchung wehren wollen.

Wann und warum sollte ich bei der Nachprüfung einen Anwalt einschalten?

Viele Betroffenen denken, dass Ihnen nach der Bewilligung der Leistung kein Ärger mehr mit der Versicherung droht. Das muss aber leider nicht immer der Fall sein. Gerade wenn monatlich hohe Renten gezahlt werden, ist das Interesse der Versicherung groß, diese möglichst bald reduzieren zu können.

Die Versicherung kann einmal pro Jahr einen Arzt beauftragen und ein neues Gutachten in Auftrag geben um zu beurteilen, ob sich Ihr Gesundheitszustand insoweit verbessert hat, dass Sie doch wieder arbeiten können. Kurz gesagt: Die Versicherung prüft den Grad Ihrer Berufsunfähigkeit. Dafür kann die Versicherung Untersuchungen veranlassen. Diese können in Einzelfällen sehr schmerzhaft sein. Mit anwaltlicher Hilfe müssen Sie dies nicht unbedingt über sich ergehen lassen. Auch die Auswahl des Gutachters kann von Bedeutung sein. Hier können Sie ebenfalls Einfluss nehmen.

Gleichen Sie mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht das Kräfteverhältnis zwischen Ihnen und der Versicherung aus. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Wie gehe ich bei Nachprüfung Berufsunfähigkeit vor?

1. Genau sein

Wenn Sie von Ihrer Versicherung das Formular zur Nachprüfung der Berufsunfähigkeit erhalten haben, lesen sie es sich genau durch. Bewahren Sie Ruhe. Sie sind zur Mitarbeit verpflichtet. Halten Sie sich aber immer vor Augen: Die Versicherung kann an der festgestellten Berufsunfähigkeit an sich zunächst nicht rütteln. Die Versicherung ist in der Beweispflicht, das heißt, dass sie darlegen muss, warum Ihr Grad der Berufsunfähigkeit sich nach Ansicht der Versicherung verändert hat.

2. Chancengleichheit herstellen

Nehmen Sie sich einen Fachanwalt und begegnen Sie Ihrer Versicherung auf Augenhöhe. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Nachprüfung und stehen Ihnen zur Seite. Wir empfehlen immer, dass Sie die angeforderten Arztberichte selber bei Ihren Ärzten anfordern und einholen. So haben Sie immer noch einmal die Gelegenheit, selbst die Berichte durchzulesen und eventuelle Unklarheiten mit Ihrem Arzt zu klären.

3. Versicherungsformular ausfüllen

Füllen Sie das Formular der Versicherung sorgfältig aus. Bei Unklarheiten helfen wir gerne. Auch wenn Sie aus einer negativen Erfahrung heraus bei der ersten Beantragung der Leistungen lieber Hilfe wollen, stehen wir Ihnen bei. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass es genau wie bei der Beantragung der Leistung darauf ankommt, dass sich aus der Beantwortung des Formulars nicht noch weitere Fragen ergeben sollten. Je schlüssiger und logischer die Beantwortung, desto weniger Angriffsfläche für die Versicherung.

Bei allen Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherung stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Keen Law Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre Versicherung lohnt.

Häufige Fragen zum Thema "Nachprüfung"

Sie müssen Ihrem Versicherer alles melden, was die anhaltende, positive Veränderung Ihres Gesundheitszustandes betrifft. Sind Sie also durch Therapien und Behandlungen wieder stärker einsetzbar, so müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.

Generell sind Sie nicht verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes mitzuteilen. Dies kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Staffelung stehen haben. Das bedeutet, dass Sie mit steigendem Grad der Berufsunfähigkeit dann auch eine höhere Leistung beziehen könnten. Daher könnte eine Mitteilung hier für Sie finanziell von Vorteil sein. Gerne beraten wir Sie dazu.

Auch müssen Sie dem Versicherer mitteilen, wenn Sie wieder arbeiten. Die Versicherung wird von Ihnen wissen wollen, welche Tätigkeit Sie ausüben, in welchem Umfang Sie wieder arbeiten und natürlich, wie viel Sie verdienen.

Nicht immer muss das auch eine Kürzung Ihrer Leistungen nach sich ziehen. Üben Sie eine Tätigkeit aus, die zwar gut bezahlt ist, aber nicht Ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit in Ihrer Ausbildung und der gleichen sozialen Wertigkeit entspricht, dann kann Ihnen die Leistung nicht gekürzt werden.

So lange, wie Ihr Vertrag läuft, sind Sie auch gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Auch wenn Sie schon einmal eine Leistung aus Ihrem Vertrag bezogen haben und nun wieder arbeiten, sind Sie weiterhin versichert. Sollten Sie dann noch einmal in Ihrer neu ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig werden, so würden Sie dann aufgrund dieser Tätigkeit eine Leistung beziehen.

Einer unserer Mandanten musste nach einer Verletzung seines Armes seinen Beruf als Chirurg aufgeben. Er beantragte bei seiner Versicherung die Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihm auch gewährt wurde.

Vier Jahre nach der Bewilligung der Leistung kam die Nachprüfung und der daran anschließende Bescheid, in dem die Versicherung mitteilte, dass sie die Zahlungen einstellen würde. Die Nachprüfung und das in Auftrag gegebene medizinische Gutachten hätten ergeben, dass sich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingestellt hätte, die dem Mandant erlaube, wieder zu arbeiten. Eine Berufsunfähigkeit bestünde nicht mehr, daher würde der Grund für die Leistung entfallen.

Unser Mandant wehrte sich mit unserer Hilfe, auch vor Gericht. Ein vom Gericht bestelltes, neues medizinisches Gutachten bescheinigte dem Gutachten der Versicherung grobe Fehler. In der Folge gab das Gericht unserem Mandanten Recht. Die Versicherung wurde vom Gericht zur Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente nebst Verzugszinsen verurteilt und stellte unseren Mandanten von der Beitragszahlung für die Berufsunfähigkeitsversicherung frei.

Die Ursachen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Neben körperlichen Ursachen, wie Herz-Kreislaufstörungen oder Rückenbeschwerden sind mittlerweile vor allem psychische Erkrankungen Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit. Hierzu zählen auch Erkrankungen wie zum Beispiel Burn-Out. Die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich natürlich nur auf die Ursache, die bei Ihnen ursprünglich zu der Berufsunfähigkeit geführt hat.

Es kann sein, dass der Versicherer zu der Ansicht gelangt, dass er Ihnen Aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustandes die Leistungen kürzt oder gar ganz streicht. Lassen Sie es daher gar nicht erst zu einem für Sie negativen Ergebnis der Prüfung kommen. Holen Sie sich gleich zu Beginn des Nachprüfungsverfahrens Hilfe von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt.