# Lebensversicherung: So holen Sie alles aus Ihrer Police heraus
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
27.05.2025 | 2 Min. Lesezeit
- Viele Kunden sind nach einigen Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr von ihrem früheren Vertrag überzeugt.
- In vielen Fällen gehen V**erluste mit einer Kündigung einher.**
- Anstelle einer Kündigung haben viele Kunden die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung zu widerrufen.
Inhalt:
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- Lohnt sich Ihre Lebensversicherung noch?
- Kündigung der Lebensversicherung: Ein Verlustgeschäft?
- Warum ist ein Widerruf im Regelfall lukrativer?
- Wieso kann die Lebensversicherung widerrufen werden?
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## Lohnt sich Ihre Lebensversicherung noch?
Lebens- und Rentenversicherungen galten lange Zeit als probates Mittel zur finanziellen Absicherung im Alter. Lebensumstände jedoch können sich ändern: Der Wunsch nach einem neuen Auto, größere Renovierungsarbeiten im Eigenheim oder finanzielle Engpässe veranlassen viele Verbraucher zur Auflösung des einst abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Hinzu kommt das sinkende Vertrauen in die Versicherungsunternehmen, denn immer deutlicher zeigt sich, dass Renditeprognosen nicht eingehalten werden können. Die Zeitschrift Finanztest ermittelte, dass langjährig Versicherte durchschnittlich 50 % weniger Geld erhalten, als ihnen bei Abschluss des Vertrages versprochen wurde.

## Kündigung der Lebensversicherung: Ein Verlustgeschäft?
Der offensichtlichste aber denkbar ungünstigste Weg, die Lebensversicherung zu beenden, ist die [Kündigung.](/versicherungsrecht-privat/lebensversicherung-kuendigen) Hierbei erhält der Kunde lediglich den Rückkaufswert seiner Police. Dieser liegt häufig sogar unter dem Betrag, der im Laufe der Jahre an Prämien eingezahlt worden ist. Das liegt unter anderem daran, dass die Unternehmen sogenannte Abschluss- und Vertriebskosten abziehen. Somit machen die Versicherer trotz der Kündigung seitens des Kunden letztlich noch große Gewinne. Im Sinne der Verbraucher ist die Kündigung daher nicht.

## Warum ist ein Widerruf im Regelfall lukrativer?
Anstelle einer Kündigung haben viele Kunden die Möglichkeit, ihre [Lebensversicherung zu widerrufen](/versicherungsrecht-privat/lebensversicherung-widerruf-diese-fehler-bringen-bares-geld). Dies bedeutet eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages. Der Versicherungsnehmer erhält bei einem Widerruf nicht nur den Rückkaufswert, sondern sämtliche bereits gezahlten Beiträge zurück. Darüber hinaus kann sogar ein „Nutzungsersatz“ verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Art Zinsen, die Sie von Ihrer Bank verlangen können, weil das Versicherungsunternehmen mit Ihrem Geld Gewinne erzielt hat. Diese stehen Verbrauchern im Falle eines Widerrufs in vollständiger Höhe zu.
Ein weiterer Vorteil des Widerrufs liegt darin, dass er sogar noch möglich ist, wenn der Vertrag bereits ausgelaufen ist oder gekündigt wurde. Bis zu 30 % mehr Geld lässt sich damit auch nachträglich noch zurückholen.
Wie hoch der Gewinn konkret ausfallen kann, veranschaulicht das folgende Rechenbeispiel:
[![lebensversicherung](/assets/images/2/lebensversicherung-6kg2mjpzqzqbrvm.png)](/files/userdata/images/infografiken_alt/lebensversicherung.png)

## Wieso kann die Lebensversicherung widerrufen werden?
Lebensversicherer müssen ihre Kunden im Versicherungsvertrag über deren Rechte und Pflichten – insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht – informieren. Geschieht das unzureichend, falsch oder gar nicht, kann der Vertrag noch heute widerrufen werden. Unserer Erfahrung nach sind die Chancen, dass auch Ihr Vertrag Fehler enthält, sehr hoch. Über die Hälfte aller Verträge sind inhaltlich oder formal fehlerhaft.
**Finden Sie jetzt im Rahmen einer kostenfreien Vertragsprüfung heraus, ob Ihr Vertrag Fehler enthält und wie viel Geld Ihnen bei einem Widerruf zusteht.**
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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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