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Kostenerstattung bei Lasik-Operationen

  • Patienten haben meist einen Anspruch auf Kostenübernahme von Lasik-Operationen durch ihre Krankenkasse.
  • Wir haben bereits in mehreren Verfahren mit Erfolg den Standpunkt vertreten, dass die Lasik-OP eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.
  • Wir empfehlen, Ihren Leistungsanspruch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung prüfen zu lassen.

Kostenerstattung bei Lasik-Operationen: Wer hat einen Anspruch?

Privat krankenversicherte Patienten haben meist einen Anspruch auf Kostenübernahme von Lasik-Operationen durch ihre Krankenkasse. Doch leider lehnt die eine oder andere Krankenkasse die Kostenübernahme ungerechtfertigter Weise ab. Die davon betroffenen Patienten kommen dann in der Auseinandersetzung mit ihrem Versicherer über die Erstattung der Kosten oft nicht weiter. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, Ihren Leistungsanspruch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung prüfen zu lassen.

Wir haben mittlerweile in einer Vielzahl von Fällen die Kostenerstattung von Lasik-Operationen für die Betroffenen erfolgreich erstritten.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie Ihre Erfolgschancen stehen.

Kostenübernahme: LASIK-Operation ein Luxus oder notwendig?

„Sehen ohne Brille“ ist ein erheblicher Gewinn an Lebensqualität, aber kein Luxus. Ihr Augenarzt beseitigt Ihre Fehlsichtigkeit mit einer medizinisch anerkannten Heilbehandlung. Ärgerlich, wenn dann Ihre private Krankenversicherung nicht ohne Weiteres bereit ist, die Kosten dafür zu übernehmen. Lassen Sie sich deshalb aber nicht von einer LASIK-Operation abhalten, wenn Ihnen aufgrund des ärztlichen Befundes dazu geraten wurde und Sie von der Operation überzeugt sind.

Was sagen die Versicherungsbedingungen bei Lasik-Operation?

Die Krankenversicherung muss die Kosten für eine Behandlung immer dann übernehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Dieser ist in den Versicherungsbedingungen in der Krankheitskostenversicherung (MB/KK) definiert als „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“, wobei Heilung die Wiederherstellung des natürlichen Zustandes ist. Diese Klausel muss – nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs ausgelegt werden. (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2008, Az.: IV ZR 9/08) Ein Versicherungsnehmer wird danach davon ausgehen, dass er sich dann, wenn eine Heilung – also Sehen ohne Hilfsmittel - möglich ist, nicht auf Brille oder Kontaktlinsen verweisen lassen muss. Die Versicherung muss deshalb die Kosten für die Lasik-OP übernehmen.

Kostenübernahme Lasik-Operationen: Was sagt der BGH?

Einige Landgerichte halten bislang die Gelegenheit allein einer Behandlungsmethode nicht für ausreichend, die medizinische Notwendigkeit zu bejahen. Die Lasik-OP sei zur Behebung der Kurzsichtigkeit nachrangig gegenüber der Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen. Für die Nachrangigkeit aber findet sich kein Anhaltspunkt in den Versicherungsbedingungen. Kostengesichtspunkte sind im Übrigen bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit unerheblich, wie der BGH schon vor Jahren festgestellt hat (Urt. v. 12.03.2003, Az.: IV ZR 278/01).

In einer Verhandlung zur Lasik-OP hat der BGH bereits im September vergangenen Jahres (Az.: IV ZR 3/09) den Standpunkt vertreten, dass Privatversicherungen beim Vorliegen der o.g. Versicherungsbedingungen die Kosten für eine Lasik-Operation übernehmen müssen. Daraufhin hat die Versicherung den Anspruch schnell anerkannt, um ein für sie nachteiliges Grundsatzurteil zu vermeiden.

Wie stehen die Erfolgschancen auf Kostenübernahme?

Wir haben bereits in mehreren Verfahren mit Erfolg den Standpunkt vertreten, dass die Lasik-OP keine Luxusbehandlung, sondern ein medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt, auf die privat Krankenversicherte ein Anrecht haben. Soweit wir uns nicht außergerichtlich für unsere Mandanten darauf verständigen können, bieten die Krankenversicherungen dann oft vor Gericht einen Vergleich an, um nicht verurteilt zu werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Kosten für eine Lasik-Operation gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung. Diese Kanzlei Gansel Rechtsanwälte verfügt über einschlägige Erfahrungen und Erfolge bei der Erstattung der Kosten von Lasik-Operationen.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, wie viel Geld Sie zurückerhalten könnten und wie Ihre Erfolgschancen stehen.