Wer mit 30 Jahren durch einen Arbeitsunfall oder psychische Belastungen berufsunfähig wird, benötigt für mehrere Jahrzehnte eine Berufsunfähigkeitsrente, die ihm ein würdevolles Leben ermöglicht und sämtliche Kosten decken kann. Die Versicherungen haben diesbezüglich diverse Klauseln vorgelegt, um eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen zu beurteilen. Diese richtet sich auch daran, inwiefern der Selbstständige als Unternehmer diverse Aufgaben verteilen kann, damit der Arbeitsprozess im Betrieb weiterhin gewährleistet bleibt.
In der Regel gilt: Wer in seinem Beruf weniger als 50 % der eigentlichen Arbeitsleistung schafft, gilt als arbeitsunfähig. Als Selbstständiger spielen jedoch auch andere Faktoren eine Rolle, die für Angestellte keine sonderliche Rolle spielen. Ist der Selbstständige etwa in der IT-Branche tätig, oder hat dieser bereits einen akademischen Abschluss, gelten andere Regeln, als bei Selbstständigen, die etwa einen handwerklichen Betrieb führen.
Die "zumutbare Umorganisation" wird erst dann ausgeschlossen, wenn die geplante Umorganisation der betrieblichen Strukturen mehr als 20 % des durchschnittlichen steuerlichen Jahresgewinns der letzten 3 Jahre beträgt. Diese Höchstgrenze muss im Vertrag aber genau festgelegt sein.
Ein Beispiel: Wenn der Versicherungsnehmer mit einer jährlichen BU-Rente von 40.000 Euro rechnen kann und davon 12.000 Euro für Maßnahmen nutzen müsste, um die Arbeit umzustrukturieren, bestünde für diesen das Recht auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die 20 %-Marke wäre überschritten und die anfallenden Kosten würden sich für den Aufwand schlichtweg nicht lohnen.
Wenn der Versicherer keine vertragliche Grenze festgelegt hat, kann der Versicherungsfall auch nach Ermessen entschieden werden. Die 20 % gelten diesbezüglich als ein grober Richtwert, den die Versicherungsgesellschaft nach oben oder unten korrigieren darf. In vielen Verträgen heißt es daher, dass der Versicherer nicht zahlt, wenn "keine spürbare Verschlechterung der Lebensqualität" vorliegt. So kann die Hürde für eine Umorganisation bei niedriger verdienenden Selbstständigen zum Beispiel bei 10 % liegen und bei besser Verdienenden bei 30 oder 40 %.
Auch bei IT-Freiberuflern und anderen "Ein-Mann"-Firmen spielt die Umorganisation eine untergeordnete Rolle. Erstens können sich diese Berufsgruppen keine anderen ausübbaren Tätigkeitsfelder aussuchen und zweitens ist gerade im Bereich der sich stetig dynamischer entwickelnden IT-Branche große Flexibilität gefordert. Die Versicherer können hier aufgrund der oft wechselnden Projekte seitens der IT-Spezialisten kein eigentliches Berufsumfeld ausmachen.
Im Fall einer drohenden Berufsunfähigkeit ergibt sich für diese Berufsgruppe jedoch kein Nachteil hieraus. Im Gegenteil: In den meisten Fällen werden die Leistungen ohne eine Prüfung der Umorganisation vom Versicherer genehmigt. Lediglich die gesundheitliche Prüfung spielt hier eine Rolle.
Prinzipiell wird auf eine Umorganisation verzichtet, wenn die selbstständige Person einen akademischen Abschluss vorweisen kann. Der akademische Titel ist jedoch kein "Freifahrtschein", sondern richtet sich vor allem an Personen, die rein administrative Tätigkeiten ausüben. Wenn kaufmännische oder organisatorische Aufgaben etwa 90 % der Arbeitszeit ausmachen, kann der Versicherte im Härtefall ohne eine Prüfung die Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Weiterhin sind Selbstständige auch dann befreit, wenn eine "zumutbare Umorganisation" dann nicht möglich ist, wenn dazu schlichtweg die Kapazitäten oder Ressourcen fehlen.
Prinzipiell wird auf eine Umorganisation verzichtet, wenn die selbstständige Person einen akademischen Abschluss vorweisen kann. Der akademische Titel ist jedoch kein "Freifahrtschein", sondern richtet sich vor allem an Personen, die rein administrative Tätigkeiten ausüben. Wenn kaufmännische oder organisatorische Aufgaben etwa 90 % der Arbeitszeit ausmachen, kann der Versicherte im Härtefall ohne eine Prüfung die Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Weiterhin sind Selbstständige auch dann befreit, wenn eine "zumutbare Umorganisation" dann nicht möglich ist, wenn dazu schlichtweg die Kapazitäten oder Ressourcen fehlen.
Laut Experten ist es wichtig, die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung an seinem eigenen Lebensstandard zu messen. Der Preis für die Police sollte erst im Nachhinein berücksichtigt werden. Es macht Sinn, die Versicherungen nach diversen Garantien zu befragen, etwa, ob eine Nachversicherung bei Abschluss einer Police noch möglich ist.
In Falle einer Nachversicherungsgarantie kann die Berufsunfähigkeitsrente im Zweifelsfall nach oben angeglichen werden, sollte sich der Bedarf erhöhen, etwa wenn Kinder geboren werden. Vom Gesetzgeber gibt es keine feste Regelung, wie hoch sich der Betroffene versichern sollte. Experten raten dazu, mindestens 80 % des Nettoeinkommens zu versichern.