VW Rückrufaktion 01C5: VW verkaufte Testautos an ahnungslose Kunden

In den letzten Tagen ist vermehrt ein Schreiben an Volkswagen-Fahrer geschickt worden, in dem der Konzern Autobesitzern den Rückkauf ihrer Fahrzeuge anbietet. In diversen Autoforen überschlagen sich die Vermutungen, warum Volkswagen entsprechende Wagen wieder zurückhaben möchte. Denn in dem Schreiben macht der Autobauer weder Angaben zu den Gründen des Rückkauf-Angebots noch dazu, wie viel der Konzern gewillt ist, den Angeschriebenen zu zahlen. Lesen Sie hier, was Sie als Betroffener tun sollten und wie Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen lassen können.

In den letzten Tagen ist vermehrt ein Schreiben an Volkswagen-Fahrer geschickt worden, in dem der Konzern Autobesitzern den Rückkauf ihrer Fahrzeuge anbietet. In diversen Autoforen überschlagen sich die Vermutungen, warum Volkswagen entsprechende Wagen wieder zurückhaben möchte. Denn in dem Schreiben macht der Autobauer weder Angaben zu den Gründen des Rückkauf-Angebots noch dazu, wie viel der Konzern gewillt ist, den Angeschriebenen zu zahlen. Lesen Sie hier, was Sie als Betroffener tun sollten und wie Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen lassen können.

Rückrufaktion 01C5 Volkswagen: Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Rund 17.000 VW-Fahrzeuge der Baujahre 2005 bis 2017 und der Modelle UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON und TOUAREG sind betroffen.

Angeschrieben wurden sowohl Halter von Dieselfahrzeugen als auch von Benzinern. Der Rückruf hat entsprechend keinen Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

Sie wissen nicht wie Sie jetzt reagieren oder was Sie machen sollen? Wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenfrei und geben Ihnen eine Einschätzung, wie Sie nun vorgehen sollten. Nutzen Sie einfach unser bequemes Online-Formular

Zum Online-Formular: Kostenfreie Erstberatung Rückruf 01C5

01C5-Rückrufaktion: Was ist der Grund für den Rückruf?

Volkswagen nennt in seinem Rückruf-Schreiben keinen konkreten Grund. Wörtlich heißt es dort:

[...] im Rahmen interner Überprüfungen haben wir festgestellt, dass in einem bestimmten Zeitraum Fahrzeuge verkauft wurden, bei denen der Bauzustand möglicherweise nicht dem zum Vermarktungszeitpunkt aktuellen Serienstand entsprochen hat. Dies hat uns veranlasst, diese Fahrzeuge zurückzurufen. Leider ist auch Ihr oben genanntes Fahrzeug von dieser Maßnahme betroffen.

Das vollständige Schreiben von VW finden Sie hier:

vw-rueckrufaktion-01c5
(zum Vergrößern bitte anklicken)

Nach Aussagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt es sich bei den Fahrzeugen um Autos zu Versuchs- und Erprobungszwecken des Volkswagen-Konzerns. Diese waren laut Aussage des KBA nie für den Verkauf vorgesehen und hätten nach Abschluss der Versuche bzw. Erprobungen verschrottet werden müssen. Aus diesem Grunde gibt es auch keine Dokumentationen zu diesen Veränderungen, so das KBA.

Von den Umbauten oder Erprobungen sind nach Angaben des KBA "unter anderem auch Hard- und Software sicherheitsrelevanter Systeme wie z. B. Bremssystem, Motorelektronik oder Leistungselektronik bei E-Fahrzeugen" betroffen. Daher schließt das KBA nicht aus, dass es ernsthafte Risiken in Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen gibt.

Am 06. Dezember 2018 hat das KBA den Rückruf unter der Referenznummer 8202 veröffentlicht:

KBA-Referenznummer

Da Sicherheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, möchte das KBA diese Fahrzeuge nach eigener Aussage "von der Straße haben". Die Behörde schätzt die Mängel als so gravierend ein, dass schlussendlich die Betriebsuntersagung für das Fahrzeug droht. Dementsprechend ist Abwarten und Nichtstun für betroffene VW-Fahrer keine Option.

Rückruf 01C5: Das sollten Sie jetzt tun

Im ersten Schreiben von Volkswagen wird nicht genannt, wie viel Geld der Konzern den Besitzern für das jeweilige Auto anbietet. Unserer Erfahrung nach wird Volkswagen Ihnen den Kaufbetrag abzüglich einer Nutzungsentschädigung anbieten. Das bedeutet, dass VW vom Kaufpreis den Preis für jeden von Ihnen gefahrenen Kilometer abziehen möchte. Bei schon älteren Wagen mit einem hohen Kilometerstand bleibt dann nur ein sehr unattraktiver Betrag übrig.

Da die von VW in dem Anschreiben genannte Telefonnummer schon seit Tagen nicht erreichbar ist, und die Kunden auch nicht zurückgerufen werden, gibt es derzeit wenig, was Betroffene tun können. Lassen Sie sich deshalb von uns bei der Verhandlung des Rückkaufs mit VW unterstützen. Als eine der führenden Kanzleien im Thema Abgasskandal wissen wir, dass Ihnen Volkswagen nicht entgegenkommt, solange sie als Privatperson ohne Anwalt auftreten. Sei es, dass es um Informationen geht, oder um Ansprüche, die Sie gegenüber Volkswagen haben.

Wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenfrei und geben Ihnen eine Einschätzung, wie Sie nun vorgehen sollten. Nutzen Sie einfach unser bequemes Online-Formular

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