Vorfälligkeitsentschädigung: Gebühr für Berechnung unzulässig

Wenn Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig ablösen möchten, verlangt die Bank von Ihnen möglicherweise ein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Gerichte haben hierzu aber bereits entschieden, dass solch eine Gebühr nicht gefordert werden darf. Aber schließlich handelt es sich bei dem Entgelt ohnehin „nur“ um 100 bis 250 Euro, oder? Nein! Womöglich haben Sie dadurch auch einen automatischen Anspruch auf Erstattung der kompletten Vorfälligkeitsentschädigung.

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung un­zu­lässig

Es ist nicht unüblich, dass Banken ihren Kund:innen eine Pauschale für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Deutsche Landgerichte, Oberlandesgerichte und auch der Bundesgerichtshof haben aber bereits festgestellt, dass das Erheben derartiger Pauschalen unzulässig ist. Denn die Bank verlangt die Entgelte, ohne dafür eine echte Gegenleistung zu erbringen. Zumal eine ordnungsgemäße Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch zu den Pflichten einer Bank gehört.  

In der Regel handelt es sich bei den Pauschalen um Beträge von 125 bis 200 Euro. Verständlicherweise sind viele Bankkund:innen trotz Unwirksamkeit der Forderung nicht gewillt, eine Klage wegen eines geringeren Betrages losgetretenen. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, frisst der Betrag möglicherweise die Selbstbeteiligung der Versicherung auf.

Was vielen Bankkund:innen in dem Zusammenhang aber vielleicht nicht wissen: die Pauschale für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung führt dazu, dass Sie gegebenenfalls die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern können.  

Anstatt um 100 Euro kann es sich dann schnell mal um mehrere tausende oder zehntausende Euro handeln. So war es auch in einem unserer Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Bank forderte für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls eine Kostenpauschale. Neben der Kostenpauschale in Höhe von 100 Euro konnten wir für unseren Mandanten auch rund 11.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern (Az. 301 O 173/21).

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie sehen: nicht jede Vorfälligkeitsentschädigung der Bank ist gerechtfertigt. Schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten Ihres Vertrags herum, sondern überlassen Sie die kostenfreie Überprüfung unseren Expert:innen. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, direkt in einem teuren Anwaltsvertrag zu landen: Die kostenfreie Ersteinschätzung ist unverbindlich. Sie überlegen sich nach der Vertragsprüfung, ob Sie mit uns Ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

Warum kann ich aufgrund der Berechnung die komplette Entschädigung zu­rück­fordern?

Für Kreditverträge jeder Art gelten hinsichtlich der Inhalte sehr strenge Vorgaben. Wenn die Banken sich nicht an die Vorgaben halten, entfällt automatisch der jeweilige Anspruch. Fakt ist, dass Regelungen zu etwaigen Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten sind. Da bestimmte Gebühren, darunter für die Berechnung, aber unwirksam sind, sind die jeweiligen AGB als fehlerhaft zu erklären. Der Anspruch der Bank auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist damit ausgeschlossen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt auch dann, wenn im Darlehensvertrag folgende Punkte unzureichend bzw. fehlerhaft sind:

  • Angaben zur Laufzeit des Vertrags
  • Angaben zum Kündigungsrecht der Darlehensnehmer:innen

Nach Durchsicht von über 50.0000 geprüften Immobilienverträgen kamen unsere Anwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Großteil der Verträge unzureichende Angaben enthält. Im Zuge dessen konnten für unsere Mandant:innen insgesamt über eine Million Euro an Vorfälligkeitsentschädigung sparen.