Meilenstein im Abgasskandal: OVG Schleswig erklärt VW-Abschalteinrichtungen für unzulässig

Am 25. September 2025 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) ein Urteil gefällt, das Millionen Dieselbesitzer in Deutschland weitreichende Folgen haben könnte. Im Musterverfahren (Az. 4 LB 36/23) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Volkswagen AG hat das Gericht entschieden: VW hat auch nach dem Dieselskandal weiterhin unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt – mit Genehmigung des KBA.

 

Die im Rahmen eines Software-Updates genehmigten Abschalteinrichtungen im VW Golf Plus 2.0 TDI (EA189, Euro 5) sind rechtswidrig – und müssen entfernt werden. Das Urteil betrifft zunächst den VW Golf Plus mit dem bekannten EA189-Dieselmotor, hat aber Signalwirkung für Millionen weitere Fahrzeuge.

 

Für Dieselfahrer bedeutet das Urteil die Chance auf Schadensersatz von VW im Abgasskandal. Denn es droht die Stilllegung der betroffenen Dieselfahrzeuge.

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Hintergrund: Illegale Abschalteinrichtungen trotz KBA-Freigabe

VW hatte nach dem Dieselskandal 2015 ein Software-Update aufgespielt, um die manipulierte Abgastechnik zu korrigieren. Das Update enthielt jedoch neue Abschalteinrichtungen: etwa sogenannte Thermofenster sowie eine Abschaltung der Abgasreinigung bei niedrigem Luftdruck (über 1.000 Höhenmeter).

Beide Systeme wurden vom KBA in seinen Freigabebescheiden als zulässig eingestuft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen diese Entscheidung – nun mit Erfolg.

OVG: Thermofenster und Höhenlagenabschaltung sind unzulässig

Das OVG hat entschieden: Die VW-Abschalteinrichtungen verstoßen gegen EU-Recht und dürfen so nicht verbaut oder betrieben werden. Das heißt:

  • VW muss die betroffenen Fahrzeuge nachrüsten.
  • Das KBA muss dafür sorgen, dass das passiert.
  • Wenn keine technische Lösung möglich ist, droht im schlimmsten Fall die Stilllegung der Fahrzeuge.

Neue Chance auf Schadensersatz für EA288-Fahrzeuge

Besonders bedeutsam ist das Urteil über den konkreten Fahrzeugtyp hinaus. Denn: Die vom OVG als unzulässig eingestuften Systeme sind auch im Nachfolgemotor EA288 verbaut.

Damit ist das OVG-Urteil auch für eine Vielzahl laufender Verfahren relevant, in denen Betroffene Ansprüche gegen Hersteller wegen des EA288-Motors geltend machen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig Holstein liegt der Beweis einer illegalen Abschalteinrichtung vor.

Das gibt Millionen Dieselfahrern eine neue Chance auf Schadensersatz von VW im Dieselskandal.

Nachrüstung oft nicht realistisch – Stilllegung droht

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre das KBA verpflichtet, VW zur Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge aufzufordern. Problematisch dabei: In vielen Fällen gibt es keine serienreifen technischen Lösungen zur Nachrüstung. Ohne Nachrüstung droht die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.

Laut DUH sind in Deutschland noch rund 7,8 Millionen Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit ähnlicher Software unterwegs. Verfahren zu über 100 weiteren KBA-Genehmigungen laufen derzeit.

Revision nicht zugelassen – VW bleibt nur Nichtzulassungsbeschwerde

Besonders bemerkenswert: Das OVG ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. VW kann nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Das zeigt, wie sicher sich das Gericht mit seiner rechtlichen Bewertung ist – und erhöht die Chance, dass das Urteil bald rechtskräftig wird.

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Wenn Sie einen VW-Diesel oder ein Fahrzeug mit EA189- oder EA288-Motor fahren oder früher gefahren haben, sollten Sie jetzt handeln. Auch wer sich bisher keine Chancen ausgerechnet hat oder dessen Fall bereits ruht, hat durch das neue Urteil gute Karten.

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