SEAT Leon Rückruf 23AJ – Was steckt dahinter?

Unter dem Code 23AJ werden zurzeit 4.818 Modelle des SEAT Leon in die deutschen Werkstätten zurückgerufen. Der Grund: Die Abgasreinigung funktioniert nicht richtig. Stehen den betroffenen SEAT-Besitzern jetzt Schadensersatz zu?

Unter dem Code 23AJ werden zurzeit 4.818 Modelle des SEAT Leon in die deutschen Werkstätten zurückgerufen. Der Grund: Die Abgasreinigung funktioniert nicht richtig. Stehen den betroffenen SEAT-Besitzern jetzt Schadensersatz zu?

SEAT-Servicemaßnahme ein Teil des Abgasskandals?

Zur Zeit ruft SEAT im Rahmen eines „freiwilligen Rückrufes“ zum Software-Update für den SEAT Leon Typ 5F auf. Konkret handelt es sich um Diesel-Fahrzeuge des Baujahres 2016 mit EA288-Motor – dem Nachfolgemodell des EA189-Motors, durch den der Abgasskandal 2015 erstmals ans Licht kam.

Das entsprechende Rückrufschreiben von SEAT sieht wie folgt aus und erreicht derweil über 4.800 SEAT-Fahrer:

Somit ist klar, dass auch der Nachfolgemotor eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, welche nachweislich Abgaswerte manipuliert. Ihnen als Betroffener steht dadurch ein angemessener Schadensersatz zu.

Ob und wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht, erfahren Sie in unserer kostenfreien Ersteinschätzung.

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Wie soll ich mit dem Schreiben von SEAT umgehen?

Die Erfahrung zeigt, dass aus einem freiwilligen Rückruf schnell ein verpflichtender Rückruf werden kann. Spätestens dann riskieren Sie sogar die Stilllegung Ihres Wagens, sollten Sie sich weigern, das Software-Update aufspielen zu lassen.

Bis dato raten wir Ihnen dringend dazu, das Update nicht durchführen zu lassen. Viele Betroffene im Abgasskandal berichten davon, dass ein Update zu Folgeschäden am Fahrzeug führte. Auch wenn Autohersteller – wie im Schreiben vom SEAT – das Gegenteil behaupteten. Außerdem werden durch das Update gegebenenfalls Beweise vernichtet, die später in einem Rechtsstreit dienlich sind.

Bevor Sie also in die Werkstatt fahren, sollten Sie prüfen, ob und wie Sie Ihren Schadensersatz gegenüber SEAT geltend machen können. Die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche bieten wir Ihnen ohne jegliches Kostenrisiko an – unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.

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Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

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Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt für Sie alle Kosten, die durch die Vertretung entstehen. Nur im Falle eines Erfolgs erhält der Prozesskostenfinanzierer eine sogenannte Erfolgsprovision. Dieses beträgt bei der außergerichtlichen Durchsetzung 15 % vom Streitergebnis. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozesskostenfinanzierer Ihnen nach erneuter Prüfung und bestehenden Erfolgschancen ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot für die Klage erstellen.

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