OLG-Beschluss: Gefahr der Stilllegung von Fiat-Wohnmobilen

Nicht nur Stellantis (ehemals Fiat) muss sich auf großen Ärger einstellen, sondern vor allem Fiat-Kundinnen. Darauf lässt ein aussagekräftiger Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München schließen. Darin weisen die Münchener Richter:innen darauf hin, dass betreffende Wohnmobile mit Ducato-Motor der Gefahr eines Rückrufs und somit einer Stilllegung unterliegen. Aber warum?

Abgasreinigung vom Wohnmobil Boxstar stellt sich nach 22 Minuten ab

Ein Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht (OLG) München gegen Fiat hat es in sich. Die zuständigen Richter:innen fordern Fiat darin auf, bis zum 19. September 2022 Stellung zu beziehen. Unter anderem bemängelt das Gericht, dass Fiat keine ausreichenden technischen Gründe vorgetragen hat, warum im Fiat Ducato-Motor (2,3 l, 96 kW) des Wohnmobils Boxstar Solution 4 von Knaus eine bestimmte Abschalteinrichtung verbaut wurde (Az. 36 U 3000/22). Konkret handelt es sich bei der Abschalteinrichtung um eine Funktion, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten deutlich reduziert oder ganz deaktiviert wird. Fiat bestritt den Einbau dieser Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen auch nicht.

Die Richter:innen führten hierzu im Beschluss weiter aus, dass die Abgasreinigung des Wohnmobils nur in der Prüfsituation – ähnlich wie beim TÜV – funktioniert. Da Prüfsituationen in der Regel nicht länger als 20 Minuten anhalten, ist zunächst nicht aufgefallen, dass sich die Abgasreinigung nach 22 Minuten im Normalbetrieb auf der Straße einfach ausschaltet. Einen vernünftigen Grund für den Einbau sieht das Gericht nicht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Fiat-Verantwortlichen hätten davon ausgehen konnten, dass der Einbau tatsächlich zulässig sei. Daraus leiten die Richter:innen ab, dass der Autokonzern sittenwidrig gehandelt hat und allein aus Gewinnstreben eine Schädigung des Kunden in Kauf nimmt. Kund:innen steht in solchen Fällen ein angemessener Schadensersatz zu.

Rückruf & Stilllegung drohen

Obwohl Fiat noch keine Stellung bezogen hat, macht das Gericht vorab im Beschluss kein Geheimnis um die drohenden Konsequenzen. Feststeht: Die betreffenden Fahrzeuge unterliegen nunmehr der Gefahr eines Rückrufs. Die zuständige Genehmigungsbehörde für das von Fiat hergestellte Basisfahrzeug ist theoretisch nicht das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern das italienische Pendant. Es ist nicht ganz klar, ob ein Rückruf zwingend von dort kommen müsste oder ob auch das KBA befugt wäre.

Aus der Abgasskandal-Vergangenheit wissen wird aber, dass letztlich auch eine Stilllegung des Wagens droht, wenn der Aufforderung eines Rückrufs nicht nachgegangen wird. Auch wenn es keine offiziellen Zahlen gibt, ist anzunehmen, dass rund 200.000 Fahrzeuge mit Fiat Ducato-Motor von möglichen Rückrufen betroffen sein könnten. Bei einem Großteil handelt es sich um die beliebten Wohnmobile des italienischen Autobauers.

Ob Fiat bis zum 19. September ausreichende Gegenarmente liefern kann, darf stark bezweifelt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auf den Hinweisbeschluss ein verbraucherrechtliches Urteil erfolgt. Die Erfolgschancen jedes betroffenen Fiat-Kunden steigen damit erheblich.

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