Neuer Ärger bei VW: Auch Nachfolge-Motor schummelt bei Abgaswerten

Paukenschlag im Abgasskandal: Auch der EA288 – Nachfolgemodell des berüchtigten VW-Dieselmotors EA189 – hat eine illegale Abschalteinrichtung verbaut und überschreitet Abgasgrenzwerte im Realbetrieb deutlich. Das KBA ruft deshalb über 80.000 VW T6 für ein Software-Update in die Werkstätten zurück. Sollte sich herausstellen, dass die Schummel-Software auch in anderen Modellen mit diesem Motor installiert wurde, droht dem Volkswagen-Konzern die nächste große Klagewelle.

Paukenschlag im Abgasskandal: Auch der EA288 – Nachfolgemodell des berüchtigten VW-Dieselmotors EA189 – hat eine illegale Abschalteinrichtung verbaut und überschreitet Abgasgrenzwerte im Realbetrieb deutlich. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief deshalb über 80.000 VW T6 für ein Software-Update in die Werkstätten zurück.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Von der Rückrufaktion ist der VW T6, 2,0 TDI Euro 6, der zwischen den Jahren 2014 bis 2017 gebaut worden ist, betroffen. Der Rückruf ist deswegen so brisant, weil zum ersten Mal ein manipulierter Dieselmotor der Reihe EA288 enttarnt wurde. Bisher war lediglich bekannt, dass VW bei den Motorenmodellen EA189 und EA897 Schummelsoftware verbaut hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt geht davon aus, dass es in Deutschland 86.741 betroffene Fahrzeuge gibt. Weltweit sollen es sogar 185.383 sein.

Wir gehen jedoch davon aus, dass die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge letzten Endes viel höher ausfallen wird. Schließlich wird der Dieselmotor EA288 als Nachfolger des berüchtigten EA189 seit 2012 in den meisten Modellen von VW und den Tochtergesellschaften Audi, Skoda und SEAT verbaut.

Wenn sich herausstellen sollte - und so sieht es momentan aus – dass abgesehen von dem zurückgerufenen T6 auch weitere Modelle von VW, Audi & Co., die mit dem EA288-Motor ausgestattet sind, manipuliert wurden, dann haben wir eine ähnliche Dimension, wie beim berüchtigten EA189-Motor. Das bedeutet, dass nahezu jeder Diesel von VW, Audi, Seat und Skoda vom Abgasskandal betroffen ist.

Philipp Caba, Rechtsanwalt und Teamleiter im Abgasskandal

Warum der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) begründet die „Rückrufaktion 23Z7“ vom 17. April 2019 damit, dass das Motorsteuergerät der Fahrzeuge mit der Motorenklasse EA288 neu programmiert werden muss, weil es „während der Regeneration des Dieselpartikelfilters zu erhöhten Stickstoffemissionen kommen kann". Andernfalls werde der Euro-6-Grenzwert überschritten.

Wie auch bei den EA189-Motoren räumt Volkswagen ein, dass in den EA288-Motoren ein sogenanntes Thermofenster verwendet wurde. Damit schaltet sich die Filterreinigung bei niedrigen oder hohen Temperaturen einfach ab oder läuft nur gedrosselt. Die „optimalen“ Temperaturen finden sich demnach nur auf dem Prüfstand. Dieses Verfahren wird in der Regel als illegale Abschalteinrichtung gewertet und stellt den Kern des Dieselskandals dar.

Der Autohersteller räumte bereits ein, dass die Programmierung eines solchen Updates den „AdBlue-Verbrauch geringfügig erhöhen“ würde. Da klingt es fast schon zynisch, dass der Konzern die ersten acht Tankfüllungen nach dem Software-Update selber tragen wolle.

Wenn Sie ein Schreiben vom KBA oder Ihrer öffentlichen Behörde erhalten haben, legen wir Ihnen nahe, sich umgehend bei uns zu melden. Auch wenn Sie noch kein Schreiben erhalten haben, aber ein VW T6 2,0 TDI aus den Jahren 2014 bis 2017 fahren, sollten Sie schnell handeln.

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Was bedeutet der Rückruf für Kund:innen?

Sollte herauskommen, dass bei dem EA288 auf die gleiche Weise wie beim EA189 geschummelt wurde, könnte eine neue Klagewelle losgetreten werden, dessen Ausmaße man nur erahnen kann. Denn der Abgasskandal rund um den Motor EA189 ist bei weitem noch nicht überstanden.

Zahlreiche Dieselfahrer sind derzeitig noch dabei, ihre Rechte gegen VW durchzusetzen. Abgesehen davon spitzt sich die Situation durch weitere Rückrufe zu. Immer mehr manipulierte Fahrzeugmodelle kommen ans Licht. Es wird immer deutlicher, dass kaum ein Diesel der jüngeren Geschichte des VW-Konzerns ohne Abschalteinrichtung vom Band gelaufen ist.

Wenn auch Sie ein Rückrufschreiben erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte schnellstmöglich geltend machen. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Ersteinschätzung und prüfen Sie Ihre Chancen im Abgasskandal.

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Die Abschalteinrichtung ist ein Sachmangel

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands oberstes Gericht, hat sich bereits durch Beschluss auf die Seite des Betroffenen gestellt. Darin heißt es, dass einen illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt. Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder kann die Lieferung eines mangelfreien Autos verlangen.

Zulassungsstelle droht mit der Stilllegung

Tausende T6-Fahrer:innen werden aktuell zum letzten Mal dazu aufgefordert, eine Umrüstung an ihrem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Wer dieser Aufforderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens nachkommt, muss mit einer Stilllegung des Wagens rechnen. Damit sind Kosten verbunden, die ebenfalls der Angeschriebene tragen soll.

Das Update selbst sei laut VW unbedenklich. Der/die Kund:in hätte weder mehr Kraftstoffverbrauch, Geräuschemissionen, CO2-Emissionenwerte etc. zu befürchten. Zahlreiche unserer Mandant:innen konnten dies jedoch keineswegs bestätigen.

Unsere Anwält:innen erhielten die Infos, dass viele Fahrzeuge nach dem Update mehr Diesel und AdBlue verbrauchen. Auch von notwendigen anschließenden Reparaturen war die Rede. Die Kosten hierfür hatten ebenfalls die betroffenen Autokäufer:innen zu tragen. Hinzukommen der enorme Wertverlust des Diesels durch den Abgasskandal und etwaige Fahrverbote. VW zeigt währenddessen weder Eingeständnis noch Entgegenkommen und hofft darauf, den Betrug auszusitzen.

Die Betrügerei ging offensichtlich auch Jahre nach Aufdecken des Dieselskandals weiter. Anstatt dass VW endlich Einsicht zeigt, werden weiterhin Kund:innen mit zweifelhaften Updates abgespeist. Das sind leider die alt bekannten Maschen und Versuche, Diesel-Fahrer:innen von einer erfolgsversprechenden Klage abzubringen.

Carolyn Diepold, Rechtsanwältin & Expertin im Dieselskandal

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Software-Update aufspielen lassen oder nicht?

Viele VW-Kund:innen haben das Update bereits aufspielen lassen, um weiter mobil zu bleiben. Der Rest der Angeschriebenen ist sich verständlicherweise immer noch unsicher, wie mit der Aufforderung der Zulassungsbehörde umzugehen ist.

Unsere Anwält:innen raten zwar zunächst dazu, sich einem Update so lange es geht zu widersetzen. Aber spätestens, wenn die Stilllegungsandrohung ins Haus flattert, bleibt Kund:innen kaum etwas anderes übrig, als sich der Aufforderung zu beugen. Ansonsten ist das Fahrzeug nicht weiter auf deutschen Straßen zugelassen.

Dennoch sollten Sie als angeschriebene Person wissen, dass Sie auch nach einem Update weiterhin Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Denn die Durchführung ändert grundsätzlich nichts daran, dass Sie offensichtlich betrogen wurden und nicht das gekauft haben, was Ihnen bei Kauf versprochen wurde.

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OLG hakt genau nach – nun muss das KBA auspacken

Am 19. September 2020 erließ das OLG Oldenburg einen wichtigen Hinweisbeschluss. Vor dem Hintergrund der Rückrufaktion 23Z7 sieht der Senat erheblichen Aufklärungsbedarf und hakt genauer beim KBA nach. Das KBA muss nun unter anderem detailliert Fragen beantworten, die sich auf den Zustand der manipulierten Fahrzeuge vor und nach Aufspielen des Software-Updates beziehen.

Es ist davon auszugehen, dass die Antworten des KBA weitere Beweise und Details liefern, die essentiell wichtig für weitere Verfahren und die Erfolgschancen der betroffenen Personen sind. Zumal ein zweitinstanzliches Gericht – ein OLG – den Hinweisbeschluss erlassen hat und dieser somit mehr Sprengkraft bedeutet.

Das sollten Sie als betroffene Person jetzt tun

Fahren Sie einen der betroffenen VW T6 Modelle, dann sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Durch den Rückruf durch das KBA stehen die Chancen sehr gut, für die vorsätzliche Täuschung der Autobauer entschädigt zu werden.

Sie haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten, Ihr Recht gegen VW und Co. geltend zu machen:

  • Schadensersatz verlangen

  • Kaufpreis oder Neufahrzeug fordern

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