Neue Hoffnung im Dieselskandal: Schadensersatz trotz Autoverkauf

Am Bundesgerichtshof deutet sich ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal an: Betroffenen steht Schadensersatz zu – auch wenn sie das Auto in der Zwischenzeit weiterverkauft haben. Wer von dem Urteil profitiert und wie es zu der Entscheidung kam, lesen Sie hier.

Am Bundesgerichtshof deutet sich ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal an: Betroffenen steht Schadensersatz zu – auch wenn sie das Auto in der Zwischenzeit weiterverkauft haben. Wer von dem Urteil profitiert und wie es zu der Entscheidung kam, lesen Sie hier.

Weg­weisendes BGH-­Urteil erwartet: Schadens­ersatz trotz Auto­verkauf

Wer sein manipuliertes Diesel-Auto bereits verkauft hat, kann trotzdem Schadensersatz vom Hersteller fordern. Was bereits etliche Gerichte entschieden haben, soll nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigen.

Gleich zwei Fälle liegen dem BGH – Deutschlands höchstem Zivilgericht – vor, bei denen die Betrogenen ihre manipulierten Dieselautos mit dem berüchtigten Motor EA189 bereits losgeworden sind und trotzdem Schadensersatz einklagen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im vergangenen Jahr klar entschieden, dass VW betrogen hat und dass Betroffenen daher Schadensersatz zusteht. Wir sind seit jeher der Meinung, dass es keine Rolle spielt, ob das betreffende Fahrzeug in der Zwischenzeit weiterverkauft wurde oder nicht. Diese Auffassung scheint nach der heutigen Verhandlung auch der BGH zu teilen. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH könnte für Tausende betroffene Diesel-Fahrer:innen erneute Chancen auf Schadensersatz bringen.

Experte für den Dieselskandal, Rechtsanwalt Andree Hübner, Gansel Rechtsanwälte

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Wer hat nun Chancen auf Schadens­ersatz?

Bislang hat der BGH noch kein endgültiges Urteil gefällt. Doch die Verhandlung der zwei Fälle am 15. Juni 2021 verdeutlicht, dass auch hier eine eindeutige Stärkung der Verbraucherrechte zu erwarten ist.

Was bedeutet das für geschädigte Diesel-Fahrer:innen? Mit einem positiven Urteil des BGH haben alle einen Anspruch auf Schadensersatz, die in den vergangenen 10 Jahren – seit 2011 – einen Diesel mit dem Motortyp EA189 gekauft und seitdem wieder verkauft haben. Da der BGH hier über eine Grundsatzfrage entscheiden wird, hat dies auch Signalwirkung für weiterverkaufte Fahrzeuge anderer Hersteller – darunter VW, Daimler, BMW, Audi, SEAT, Skoda, Opel, Volvo und Fiat.

Nur der Mangel am Fahr­zeug entscheidet

Im ersten Fall vor dem BGH hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln zuvor entschieden, dass der Klägerin sehr wohl Schadensersatz zusteht. Und das, obwohl die Frau ihren VW bereits für 4.500 Euro verkauft hat (Az. VI ZR 575/20). Es komme allein darauf an, ob bei Kauf des Autos eine Manipulation vorlag, so das OLG. Und dass Fahrzeuge mit EA189-Motor manipuliert wurden, entschied der BGH im Mai 2020 klar und deutlich durch Grundsatzurteil.

Die VW-Anwälte sahen das anders und hielten die Sache für erledigt: Durch den Verkauf habe die Frau schließlich einen marktgerechten Preis erzielt. VW brachte den Fall daher vor den BGH.

Beim zweiten Fall gab der Kläger seinen VW in Zahlung und bekam noch eine Wechselprämie von 6.000 Euro obendrauf. Diese dürfe nicht vom Schadensersatz abgezogen werden, so das OLG Oldenburg (Az. VI ZR 533/20). Auch hier protestierte VW.

Der Konzern stellte seine Meinung vor dem BGH klar: Bis zum Verkauf sei der Anspruch auf Erstattung unbestritten – „Danach (...) war die Welt aber eine andere," so die Konzern-Anwält:innen. Dass diese Position absurd ist, bestätigen inzwischen viele Gerichte. Anwält:innen der Klagepartei argumentieren, dass die Kund:innen ihre Fahrzeuge nicht gekauft hätten, wüssten sie von den Manipulationen. Daraus darf nicht folgen, dass sie ein Auto, das sie nicht haben wollen, nicht verkaufen dürfen.

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