Nach EuGH-Urteil: Mercedes-Benz verliert Zuhause vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch ein lang ersehntes Grundsatzurteil festgestellt, dass es keine Rolle spielt, ob die Schädigung im Abgasskandal fahrlässig oder mutwillig erfolgte. Die Folgen des Urteils machen sich bereits in weiteren verbraucherfreundlichen Entscheidungen bemerkbar. Darunter ein von uns erstrittenes Urteil gegen Mercedes-Benz. Unsere Mandantin bekam vom Landgericht Stuttgart einen Schadensersatz zugesprochen – obwohl sie das Fahrzeug bereits weiterveräußert hatte (Az. 8 O 24/23).

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EuGH-Urteil trägt seine verbraucher­freund­lichen Früchte

Zahlreiche deutsche Gerichte – darunter der Bundesgerichtshof (BGH) – haben mit Ihren Entscheidungen auf ein Grundsatzurteil des EuGH gewartet. Die Luxemburger Richter:innen kamen am 23. März 2023 letztlich zum Schluss, dass ein fahrlässiges Handeln der Autohersteller in Bezug auf die Abgasmanipulation ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch im Dieselskandal geltend zu machen. Dadurch wurden die Hindernisse auf Schadenersatz erheblich gesenkt. Bis dato musste nämlich zusätzlich bewiesen werden, dass der Autohersteller vorsätzlich und damit sittenwidrig gehandelt hat.

Die Entscheidung des EuGH spiegelt sich bereits in den ersten verbraucherfreundlichen Urteilen europaweit wider. So war es auch in einem unserer Verfahren gegen Mercedes-Benz. Der schwäbische Autokonzern mit Sitz in Stuttgart wurde vom örtlichen Landgericht zu Schadensersatz in Höhe von 17.631 Euro verurteilt – obwohl das Fahrzeug bereits im Jahre 2020 für knapp 14.000 Euro weiterveräußert worden war. Der Wagen hatte zu dem Zeitpunkt bereits 118.000 km auf dem Tacho.

Abgasskandal-Klagewelle rollt erneut an

Beim streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich im Übrigen um einen Mercedes-Benz des Typs ML 350 BLUETEC 4MATIC, in dem ein unzulässiges Thermofenster verbaut worden war. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen teilweise oder sogar ganz abgeschaltet wird. Dadurch werden die geltenden Stickoxid-Grenzwerte zum Teil erheblich überschritten. Das Fahrzeug hätte demnach nie in Verkehr gebracht werden dürfen, da es gegen EU-Vorgaben verstößt.

Das EuGH-Urteil lässt sich aber nicht nur auf jede Art von unzulässiger Abschalteinrichtung übertragen, sondern auch auf andere Autohersteller wie VW, Fiat oder Opel. Hunderttausende Verbraucher können davon profitieren und ihren Schadensersatz nunmehr einfacher durchsetzen. Es ist anzunehmen, dass dadurch eine neue Klagewelle ausgelöst wird und zur erneuten Überlastung der Gerichte führt. Betroffene sind demnach gut darin beraten, sich baldmöglichst um die Durchsetzung der Ansprüche zu kümmern.