MyRight-Sammelklage gegen Audi abgelehnt – Alles noch drin für Betroffene

Die Sammelklage von MyRight gegen Audi für 2.800 Diesel-Geschädigte wurde abgewiesen. Für die Betroffenen ist aber noch alles drin – wir übernehmen die Durchsetzung ohne jedes Kostenrisiko und ohne zweifelhafte Abtretungsvereinbarung.

Die Sammelklage von MyRight gegen Audi für 2.800 Diesel-Geschädigte wurde abgewiesen. Für die Betroffenen ist aber noch alles drin – wir übernehmen die Durchsetzung ohne jedes Kostenrisiko und ohne zweifelhafte Abtretungsvereinbarung.

2.800 Audi-Fahrer gehen vorerst leer aus

Der Rechtsdienstleister MyRight ist mit seinem Vorhaben, Schadensersatzansprüche für 2.800 betrogene Audi-Fahrer durchzusetzen, gescheitert. MyRight hatte sich zuvor die Schadensersatzansprüche der Betroffenen abtreten lassen und den VW-Konzern auf insgesamt 77 Millionen Euro verklagt.

Das zuständige Landgericht (LG) Ingolstadt erklärte die Abtretung der Schadensersatzansprüche jedoch für nichtig und wies die Sammelklage ab. Das Gericht begründete ihre Entscheidung damit, dass die Audi-Käufer durch den Vertrag unzumutbar benachteiligt werden. Denn käme ein Vergleichsangebot zustande, wäre die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, wenn einer der Kläger den Vergleich widerruft.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Durchsetzung für die Geschädigten nur dann kostenlos ist, wenn sie einem etwaigen Vergleich zustimmen. Nach Ansicht des Gerichts führt das nicht nur zu einem wirtschaftlichen Druck auf die Käufer, sondern auch zu einem Interessenkonflikt zwischen MyRight und den Klägern. Die Abtretungsvereinbarung ist damit nichtig, so die Richter.

Bei der gescheiterten Sammelklage handelte es sich konkret um Audi-Fahrzeuge mit Vierzylinder-Dieselmotor der Motorenbezeichnung EA189. In diesem Motor ist eine unzulässige Software verbaut, die nachweislich Abgaswerte manipuliert.

Wir übernehmen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ohne jegliches Kostenrisiko!

Die gute Nachricht lautet: Für die Teilnehmer dieser abgewiesenen MyRight-Sammelklage ist noch nichts verloren.Wir springen ein und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne jedes Kostenrisiko durchzusetzen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kümmern wir uns darum, dass Ihre Versicherung die Kosten eines Verfahrens übernimmt. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt ein sogenannter Prozesskostenfinanzierer Ihre Kosten. Lediglich im Fall eines Erfolges wird dieser am Gewinn beteiligt.

Der größte Vorteil einer Audi-Einzelklage liegt darin, dass Sie Ihren Schaden individuell geltend machen und sich einen angemessenen Schadensersatz holen können.

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