Fiat-Urteil: Capron Wohnmobil stellt Abgasreinigung nach 22 Minuten ab

Dass auch Fiat die Motoren ihrer Wohnmobile manipulierte, ist schon länger kein Geheimnis mehr. Seit Bekanntwerden häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile vor den deutschen Gerichten. Darunter auch ein Urteil vom Landgericht Leipzig, in dem die Besitzerin eines Capron-Wohnmobils mit Fiat-Motor ein Schadensersatz von 33.534,04 Euro zugesprochen bekam (Az. 09 O 498/22).

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Abgasreinigung stellt sich nach 22 Minuten ab

Das Landgericht (LG) Leipzig urteilte am 21. Dezember 2022, dass ein Wohnmobil des Herstellers Capron manipuliert wurde. Auch dieses Fahrzeug wurde – wie sämtliche Wohnmobile, die zwischen 2014 und 2019 vom Band liefen – auf Fiat-Ducato-Basis gebaut. Darin versteckt sich eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Timers.

So auch im vorliegenden Fall. Die Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten reduziert oder sogar ganz ausgeschaltet wird. Dadurch werden die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte um ein Vielfaches gesprengt und es somit droht automatisch die Stilllegung des Wagens. Die Manipulation blieb zunächst unentdeckt, weil die gängigen Abgastests lediglich 20 Minuten andauern. Erst durch unabhängige Abgastests, die länger als 22 Minuten im Realbetrieb durchgeführt wurden, flog der Betrug auf.

Das Gericht urteilte, dass der Klägerin aufgrund dieser vorsätzlichen, sittenwidrigen Handlung ein Schadensersatz von 33.534,04 Euro zusteht. Fiat argumentierte während des ganzen Verfahrens, dass die Timerfunktion aus Motorschutzgründen verbaut. Den Vorwurf der unzulässigen Wirkungsweisen im Rahmen einer unzulässigen Abschalteinrichtung konnte der Konzern hingegen nicht widerlegen.

Wie stehen die Erfolgschancen bei einem Vorgehen?

Die Erfolgschancen, sich einen Schadensersatz zu sichern, standen nie besser. Das liegt unter anderem an dem neuesten Abgasskandal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023. Die EuGH-Richter:innen entschieden, dass ein fahrlässiges Handeln der Hersteller ausreicht, um einen angemessenen Schadensersatz geltend zu machen. Damit wurden die Hürden auf Schadensersatz erheblich heruntergesetzt. Denn bis dato musste den Autokonzernen zusätzlich eine vorsätzlich, sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden. Dieser konkrete Nachweis konnte vom Betrogenen nicht immer erbracht werden, weshalb in der Vergangenheit einige Fälle zu Unrecht verloren gingen.

Durch das EuGH-Urteil sind die Hürden für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche erheblich gesunken, für Millionen Betroffener bedeutet das eine deutliche Erleichterung bei der Geltendmachung ihrer Rechte.

Romy van de Loo

Rechtsanwältin und Expertin im Dieselskandal

Im Verfahren vor dem LG Leipzig gingen die Richter:innen hingegen zweifelsfrei von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung aus. Hätte das Urteil des EuGH zum damaligen Zeitpunkt bereits vorgelegen, hätte es die Klägerin gegebenenfalls noch einfacher gehabt, an ihren Schadensersatz zu kommen.

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