EuGH-Urteil im Dieselskandal: Schadensersatz jetzt viel einfacher möglich

Heute wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Abgasskandal-Urteil des Jahres gefällt. Die EuGH-Richter:innen entschieden, dass ein fahrlässiges Handeln der Hersteller in Bezug auf die Abgasreinigung ausreicht, um angemessene Schadensersatzansprüche geltend zu machen.  Warum diese Entscheidung so wegweisend ist und warum dadurch Schadenersatzansprüche nunmehr viel leichter für Sie durchzusetzen sind, erklären wir Ihnen hier.

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Die Erfolgschancen auf Schadensersatz im Abgasskandal standen nie besser. Wenn Sie ein Rückrufschreiben erhielten, das eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Gegenstand hatte, ist Ihnen ein angemessener Schadensersatz so gut wie sicher. Wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie über unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Wichtiger Hinweis: Schadensersatzansprüche habe Sie grundsätzlich auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben!

EuGH: Für Schadensersatz im Dieselskandal reicht fahrlässiges Handeln

Lange mussten Betroffene, Jurist:innen und Verbraucherschützer:innen auf diese Entscheidung vom EuGH warten und jetzt ist sie da: Ein fahrlässiges Handeln durch die Autohersteller reicht aus, um einen Schadensersatzanspruch im Dieselskandal geltend zu machen. Was sehr juristisch klingt, kann wie folgt sehr einfach erklärt werden:

Bislang mussten Betroffene in Verfahren gegen die Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachweisen. Das heißt, nur aufzuzeigen, dass VW, Mercedes-Benz und Co. unzulässige Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut haben, reichte nicht aus. Man musste zusätzlich beweisen, dass es sich dabei um ein „besonders verwerfliches Verhalten“ handelt, das bewusst stattgefunden hat. Das ist nämlich die Voraussetzung für eine vorsätzliche Sittenwidrigkeit. Bei Millionen manipulierten Fahrzeugen und ebenso vielen getäuschten Fahrzeughalter:innen sollte das eigentlich klar sein. Doch die Konzerne konnten ein ums andere Mal die Gerichte davon überzeugen, dass das alles nur ein großes Missverständnis sei und lediglich der Motor geschützt werden sollte. Dieser rechtliche Taschenspielertrick sorgte lange Zeit dafür, dass den Betroffenen der faire Schadensersatz verwehrt blieb.

Damit macht der EuGH nun Schluss. Denn im aktuellen Urteil machen die Richter:innen klar, dass bereits ein fahrlässiges Handeln durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Das stellt nämlich einen Verstoß gegen EU-Recht dar, was allein für eine Entschädigung der Betroffenen reichen muss. Es spielt dabei auch keine Rolle, welche Abschalteinrichtung verbaut wurde – z.B. Thermofenster, Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung oder andere – wenn sie gemäß EU-Recht unzulässig sind, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz. Und dieses fahrlässige Handeln nachzuweisen, ist deutlich einfacher.

Wir gehen davon aus, dass die Fahrzeughalter mindestens in Höhe von 20 bis 25% des bezahlten Bruttokaufpreises entschädigt werden müssen. Diese Auffassung ist auch nicht neu wurde aber durch den EuGH mit der festgelegten Untergrenze gestärkt.

Durch das EuGH-Urteil sind die Hürden für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche erheblich gesunken, für Millionen Betroffener bedeutet das eine deutliche Erleichterung bei der Geltendmachung ihrer Rechte.

Romy van de Loo

Rechtsanwältin und Expertin im Dieselskandal

Wer kann jetzt von diesem Dieselskandal-Urteil des EuGH profitieren?

Wenn Sie in den vergangenen Jahren ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Ihren Diesel erhalten haben, indem eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden soll, dann ist das Urteil für Sie relevant. Denn in diesem Fall können Sie sich sicher sein, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist und müssen lediglich eine fahrlässige Schädigung durch den Hersteller nachweisen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft haben.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Rückrufe und die damit verbundenen Software-Updates oft nicht ausreichten, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen vollständig zu entfernen. Teilweise wurde mit den Updates auch neue Manipulationssoftware aufgespielt. So hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig kürzlich in einem Fall rund um einen VW Golf entschieden. Das KBA hätte die Freigabe für das Update nicht erteilen dürfen. Laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) trifft dies auf insgesamt ca. 10 Millionen Fahrzeuge zu. Entsprechende Klagen sind für folgende Modelle bereits eingereicht:

Hersteller Modell Abgasnorm
Audi A1 Euro 5
  A3 Euro 5
  A4 Euro 5
  A4 Euro 6
  A5 Euro 5
  A5 Euro 6
  A6 Euro 5
  A6 Euro 6
  A7 Euro 6
  A8, A8L Euro 6
  Q3 Euro 5
  Q5 Euro 4
  Q7 Euro 6
BMW 3er Euro 6
  X3 Euro 5
  5er Euro 5
  7er Euro 6
Mercedes A-Klasse Euro 5
  B-Klasse Euro 5
  C-Klasse Euro 6
  E-Klasse Euro 5
  E-Klasse Euro 6
  S-Klasse Euro 6
  V-Klasse Euro 6
  GLC Euro 6
  GLE Euro 6
  GLS Euro 6
  GLK Euro 5
  GLK Euro 6
  ML Euro 6
  GL Euro 6
  SLK Euro 6
  Sprinter Euro 5
  Sprinter Euro 6
  Vito, Viano Euro 5
  Vito (+Tourer) (+Marco Polo) Euro 6
Opel Astra Euro 6
  Corsa Euro 6
  Insignia Euro 6
  Zafira Euro 6
Porsche Cayenne S Diesel Euro 6
  Panamera Euro 6
Seat Altea Euro 5
  Ibiza Euro 5
  Leon Euro 5
VW Beetle Euro 5
  Caddy Euro 5
  EOS Euro 5
  Golf Euro 5
  Jetta Euro 4
  Jetta Euro 5
  Passat Euro 5
  Polo Euro 5
  Scirocco Euro 5
  Tiguan Euro 5
  Touran Euro 5

Auch deutsche Gerichte haben auf EuGH-Urteil zum Dieselskandal gewartet

Deutsche Gerichte haben ebenfalls mit Ihren Verfahren gewartet, um auf Basis der neuen Rechtsgrundlagen des EuGH zu entscheiden. Auch Deutschlands höchstes Zivilgericht – der Bundesgerichtshof (BGH) – wird seine Grundsatzentscheidungen in der Sache noch einmal anpassen müssen. Demnach werden in absehbarer Zeit weitere verbraucherfreundliche Urteile folgen. Es ist davon auszugehen, dass Hersteller künftig auch viel eher vergleichsbereit sind und es durch die eindeutige Rechtslage nicht mehr auf weitere Urteile ankommen lassen möchte. Somit kommen Betroffene ggf. nicht nur leichter, sondern auch schneller an ihren Schadensersatz.

Wir gehen davon aus, dass die deutschen Gerichte – insbesondere der Bundesgerichtshof – die Entscheidung des EuGH bei laufenden und künftigen Verfahren folgen werden. Deshalb erwarten wir eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen.

Anna Katharina Wieder

Rechtsanwältin und Expertin im Dieselskandal

Hinweis für unsere Mandant:innen

Die Chancen für die Durchsetzung des Schadensersatzes hat sich durch das EuGH-Urteil natürlich auch für laufenden Verfahren verbessert. Wir werden die Entscheidung in unseren Schriftsätzen und unseren Vorträgen vor Gericht berücksichtigen. Sollte sich in Ihrem Fall durch das Urteil etwas geändert haben, kommen wir umgehend auf Sie zu.

Worum ging es im EuGH-Verfahren zum Dieselskandal genau?

In vorliegenden Fall kam das sogenannte Thermofenster in einem Mercedes 220 CDI zum Einsatz. Ein Thermofenster ist im Regelfall so eingestellt, dass die Abgasreinigung bereits unter 17 und über 33 °C teilweise oder sogar ganz abgeschaltet wird. Dadurch kommt es zu einem enormen Anstieg der Stickoxid-Emissionen, der erhebliche ökonomische und ökologische Folgen mit sich zieht.

Der Käufer des Mercedes-Benz machte daraufhin Schadensersatz geltend und das Verfahren landete letztlich beim EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos. Dieser machte bereits am 2. Juni 2022 durch seine Schlussanträge deutlich, dass dem Kläger der Schadensersatz schon allein aufgrund des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung zusteht. Diesen Schlussanträgen schloss sich heute endlich der EuGH an und öffnet damit ein neues Kapitel im Abgasskandal.

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Die Erfolgschancen auf Schadensersatz im Abgasskandal standen nie besser. Wenn Sie ein Rückrufschreiben erhielten, der eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Gegenstand hatte, ist Ihnen ein angemessener Schadensersatz so gut wie sicher. Wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie über unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Wichtiger Hinweis: Schadensersatzansprüche habe Sie grundsätzlich auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben!

Zusammenfassung des EuGH-Urteils im Dieselskandal im Video