Drohendes Fahrverbot auf Stadtautobahn Berlin

Die Fahrverbot-Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zieht weite Kreise. Auch in Berlin sollen bis zum Juni 2019 auf mindestens acht vielbefahrenden Straßen Diesel-Fahrverbote gelten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im Oktober entschieden. Doch damit nicht genug. Der Deutschen Umwelthilfe liegt nun die Begründung dieses Urteils vor und zieht daraus die Konsequenz, dass auch auf der A100 – Berlins wichtigste Verkehrsader – Fahrverbote nötig sind. Ob tatsächlich ein Fahrverbot für die A100 ausgesprochen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Wir haben aber jetzt schon zwei mögliche Auswege für Sie parat, um dem Fahrverbot entgehen zu können.

Die Fahrverbot-Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zieht weite Kreise. Auch in Berlin sollen bis zum Juni 2019 auf mindestens acht vielbefahrenden Straßen Diesel-Fahrverbote gelten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits im Oktober entschieden. Doch damit nicht genug. Der Deutschen Umwelthilfe liegt nun die Begründung dieses Urteils vor und zieht daraus die Konsequenz, dass auch auf der A100 – Berlins wichtigste Verkehrsader – Fahrverbote nötig sind. Ob tatsächlich ein Fahrverbot für die A100 ausgesprochen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Wir haben aber jetzt schon zwei mögliche Auswege für Sie parat, um dem Fahrverbot entgehen zu können.

Wie wahrscheinlich ist ein Fahrverbot auf der A100?

Die A100 verläuft mitten durch Berlin. Sie verbindet die Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln. Über 80.000 Fahrzeuge fahren täglich über diese Stadtautobahn, um von A nach B zu kommen. Selbst bei einer teilweisen Sperrung der A100 müssten sehr viele Dieselfahrer ihre Ausweichmöglichkeiten über die anliegenden Wohngebiete finden. Die Senatsverwaltung hält ein Fahrverbot auf der A100 daher für unwahrscheinlich. Die klagende DUH hingegen hält ein Fahrverbot für unbedingt notwendig, um den seit 2010 geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter schnellstmöglich einhalten zu können. Es gibt also genug Klärungsbedarf. Ob ein Fahrverbot auch für die A100 in Kraft tritt, bleibt daher abzuwarten.

Ein Fahrverbot auf einer Stadtautobahn wäre jedoch nicht neu. Erst in der vergangenen Woche ordnete das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Fahrverbot für die A40 in Essen an. Sie ist – genau wie die A100 – der "Puls" des Stadtverkehrs.

Auf welchen Straßen soll das Fahrverbot in Berlin bisher gelten?

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat bereits im Oktober entschieden, dass von Mitte 2019 an mindestens elf Straßenabschnitten auf acht Straßen für ältere Dieselautos (Euro 1 bis 5) gesperrt werden. Das Gericht stellte jedoch klar, das es nicht nur bei diesen elf Abschnitten bleiben muss. Insgesamt müssen 117 Straßenabschnitte vom Land Berlin geprüft werden, ob Fahrverbote erforderlich sind.

Welche Autos werden vom Fahrverbot betroffen sein?

Konkret geht es um die Dieselautos mit den Abgasnormen Euro 1 bis 5. Zum Jahresanfang waren in Berlin mehr als 200.000 PKW zugelassen, die unter diese Kategorien fallen. Wie viele Autofahrer das Fahrverbot tatsächlich trifft, kann man Stand jetzt nur schätzen. Denn die vielen Besucher und Pendler der Stadt sind in diesen Zahlen noch nicht mit berücksichtigt worden. Und gerade bei diesen Personengruppen führt der Weg nach Berlin meistens über die A100.

Der Weg aus dem Diesel-Schlamassel

Sie als Betroffener haben Möglichkeiten den Lenker noch einmal umzureißen, um dem Diesel-Schlamassel zu entgehen. Diese Möglichkeiten bieten sich für all diejenigen an, die selber vom Abgasskandal betroffen sind oder ihr Fahrzeug geleast bzw. finanziert haben.

1. Möglichkeit: Betroffen vom Abgasskandal

Die drei größten deutschen Autohersteller VW, Daimler und BMW haben jahrelang wissentlich Dieselautos so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten, nicht aber auf der Straße. Millionen deutsche Autofahrer haben mit gutem Gefühl diese Autos für viel Geld gekauft. Nun müssen sie feststellen, dass sie mit diesen Fahrzeugen aus vielen Innenstädten, aufgrund von Fahrverboten, verbannt werden. Zudem ist der Wert ihres Dieselfahrzeuges bereits heute stark gesunken und wird unserer Einschätzung nach auch noch weiter sinken. Sofern Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal betroffen ist, können wir hier Ihr Recht zu Geld machen und Sie gegenüber dem täuschenden Autohersteller vertreten. Wir fordern dann für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag, sodass Sie Ihr Auto zurückgeben können oder Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro.

Wir vertreten bereits über 10.000 Mandanten im Abgasskandal und möchten auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Alle Informationen zum Abgasskandal haben wir für Sie unter dem nachfolgenden Link zusammengefasst. Sie können uns direkt – ohne jedes Kostenrisiko und ohne Papierkram – online beauftragen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Hersteller oder Händler durchzusetzen. Beachten Sie bitte, dass bei allen Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche) die Verjährung droht. Hier verfallen die Ansprüche der Geschädigten in den meisten Fällen bis zum 31. Dezember 2018.

Mehr zum Abgasskandal & Online-Beauftragung

2. Möglichkeit: Auto-Widerrufsjoker bei finanzierten Fahrzeugen

Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, können Sie womöglich sogar vom sogenannten Auto-Widerrufsjoker Gebrauch machen. Mit diesem könnten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der finanzierenden oder leasenden Bank auch nach Jahren noch widerrufen und sich somit zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen von Ihrem Fahrzeug trennen. Das heißt im Klartext, dass Sie Ihren Wagen womöglich an die Bank geben können und im Gegenzug die geleistete Anzahlung sowie alle gezahlten Raten zurückerhalten. Sie sind dann Ihr Auto praktisch umsonst gefahren.

Alle Informationen zum Auto-Widerrufsjoker haben wir nochmals für Sie kompakt und mit Rechen-Beispielen unter folgendem Link zusammengefasst. Zudem bieten wir Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihres Kredit- oder Leasingvertrags an. Hierfür können Sie uns Ihre Daten ganz bequem über unser komfortables Online-Formular übermitteln – den Rest erledigen wir.

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