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# Doppel-Betrug bei VW: Software-Update auch manipuliert?
Das Software-Update soll den Betrug an Millionen vom Abgasskandal Betroffenen wieder gutmachen. Zwei Oberlandesgerichts-Urteile zeigen jedoch: Auch das Software-Update wurde manipuliert und Kund:innen erneut getäuscht. Von einer Wiedergutmachung kann deshalb keineswegs die Rede sein.
Das Software-Update soll den Betrug an Millionen vom Abgasskandal Betroffenen wieder gutmachen. Zwei Oberlandesgerichts-Urteile zeigen jedoch: Auch das Software-Update wurde manipuliert und Kund:innen erneut getäuscht. Von einer Wiedergutmachung kann deshalb keineswegs die Rede sein.

## Kund:innen haben vergebens auf das Software-Update vertraut
Im Rahmen des Abgasskandals haben Millionen von Autofahrer:innen die Anweisung erhalten, in die Werkstatt zu fahren, um ein sogenanntes [Software-Update](/abgasskandal-autofahrer/vw-software-update) aufspielen zulassen. Dieses Update sollte eigentlich die Abgasmanipulationen der Fahrzeuge rückgängig machen und „Wiedergutmachung“ betreiben. Darauf vertrauten die angeschriebenen Kunden.
Dieses **Vertrauen** wurde laut den Oberlandesgerichten (OLG) Köln und Hamm jedoch **aufs Neue missbraucht**. Die zuständigen Richter:innen stellten fest, dass auch das angebotene **Software-Update** **mit** einer **unzulässigen Abschalteinrichtung** **versehen** ist (_OLG Köln, Az. 20 U 288/19 und OLG Hamm, Az. 19 U 1304/19_).
Hunderttausende **Diesel-Fahrer:innen** wurden also **zum zweiten Mal betrogen** und fahren trotz Software-Update mit viel zu hohen Abgaswerten durch die Straßen.

## Auto nach Bekanntwerden des Skandals gekauft – na und?
Ärgerlich war bislang, dass Richter:innen in einzelnen Fällen keinen [Schadensersatz](/abgasskandal-autofahrer/dieselskandal-schadensersatz-kassieren-statt-kapitulieren) zusprachen, weil die Kund:innen ihr Fahrzeug erst **nach** **Bekanntwerden des Abgasskandals in 2015** **erwarben**. In den Argumentationen wurde dazu oftmals angeführt, dass das aufgespielte Software-Update die Manipulation entfernt hätte. Den Kund:innen könne deswegen kein Schadensersatz zustehen.
Doch **dieses Argument zählt** laut der neusten Urteile **nicht mehr** – und zwar hauptsächlich aus zwei Gründen:
**\#1 Auch das Software-Update wurde manipuliert. Der Schaden besteht demnach weiterhin. Daran rüttelt selbst die Tatsache nicht, dass der Abgasskandal schon länger bekannt war.**
**\#2 Trotz Software-Update können Fahrer:innen weiterhin Dieselfahrverbote oder die [Stilllegung des Fahrzeuges](/abgasskandal-autofahrer/drohende-stilllegung) drohen.**
In den beiden jüngsten Fällen forderten die Kläger eine Entschädigungssumme für ihre **manipulierten VW-Fahrzeuge mit [EA189-Motor](/schlagzeile/ea189-dieser-motor-brachte-den-abgasskandal-ins-rollen)** – mit Erfolg. Dem Kläger vor dem OLG Köln wurde ein Schadensersatz in Höhe von rund 19.000 Euro zugesprochen. Vor dem OLG Hamm konnte der Kläger einen Schadensersatz von rund 5.500 Euro einklagen.
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 Gut zu wissen

### Folgeschäden am Fahrzeug nach Zwangs-Update?
Nicht nur, dass weiterhin viel zu viele Stickoxide in die Luft gepustet werden – das Update hat in vielen Fällen auch zu **technischen Folgeschäden** an zahlreichen Fahrzeugen geführt. Mandant:innen berichteten von „Rütteln im Getriebe“, „Mehrverbrauch an Sprit“ bis hin zur „Unbrauchbarkeit des Autos“.
Aufgrund dessen wollen Geschädigte **auch nach Aufspielen des Software-Updates** ihr Fahrzeug schnellstmöglich loswerden.

## Mogelpackung „Software-Update“
Das Urteil des OLG Hamm kommuniziert am deutlichsten, dass die **„Software-Lösung“ von VW keine Lösung** ist, sondern lediglich **weitere Probleme** mit sich bringt. Die zuständigen Richter:innen machten klar, dass auch das Verhalten nach Auffliegen des Abgasskandals nicht zu tolerieren sei und in aller Härte verurteilt werden muss.
> Das Software-Update hat sie \[Anm. d. Red.: die Volkswagen AG\] in Wirklichkeit nicht entwickelt, um den rechtswidrigen Zustand der Fahrzeuge zu beseitigen, sondern um ihn durch einen gleichermaßen rechtswidrigen Zustand zu ersetzen, diesen Umstand erneut zu verheimlichen und so zu Unrecht die drohende Stilllegung der Fahrzeuge zu vermeiden. Ihre strategische unternehmerische Entscheidung, im eigenen Kosten- und Gewinninteresse das Kraftfahrt-Bundesamt und letztlich die Fahrzeugkäufer zu täuschen, hat sie nicht aufgegeben, sondern fortgesetzt. Ihre bislang gleichgültige Gesinnung im Hinblick auf etwaige Folgen und Schäden für Käufer ihrer Fahrzeuge und auf die die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften hat sie nicht aufgegeben, sondern beibehalten.
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