Dieselskandal: KBA hält erneut illegale Abschalt­einrichtung geheim

Im Zuge einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kam nun ein bisher geheim gehaltenes Gutachten der Behörde an die Öffentlichkeit. Darin steht schwarz auf weiß, dass Audi nicht nur illegale Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut hat, sondern dieser Betrug auch noch jahrelang von Audi und dem KBA verschwiegen wurde.

Im Zuge einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kam nun ein bisher geheim gehaltenes Gutachten der Behörde an die Öffentlichkeit. Darin steht schwarz auf weiß, dass Audi nicht nur illegale Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut hat, sondern dieser Betrug auch noch jahrelang von Audi und dem KBA verschwiegen wurde.

Gutachten enthüllt Mogelei an Euro-4-Fahrzeugen

Vor einem halben Jahr hatte das Transparenzportal „FragDenStaat“ gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geklagt, um unter anderem an ein geheimes Gutachten der Behörde heranzukommen. Durch einen Fehler der KBA-Beamten konnte dies nun veröffentlicht werden.

Das Gutachten ist acht Seiten lang und beschreibt detailreich, wie Volkswagen und insbesondere Audi seine Kunden betrogen hat. Auch hier handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die das Emissionsverhalten des Fahrzeuges manipuliert. 

Aufgrund der Einrichtung merkt das Fahrzeug, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet. In dieser Zeit stößt das Fahrzeug nur so viel Stickoxide aus, wie erlaubt sind. Verlässt das Fahrzeug die Prüframpe, schaltet das Fahrzeug in den Normalbetrieb. Die erlaubten Stickoxid-Grenzwerte werden dann nicht mehr eingehalten. Bezeichnet wird die illegale Abschalteinrichtung als sogenannte „Audi-Akustikfunktion".

Welche Euro-4-Diesel sind betroffen?

Die illegale Abschalteinrichtung wurde in Fahrzeugen mit V6 TDI-Motoren der Abgasnorm Euro 4 während der Jahre 2004 bis 2008 verbaut. Der zuständige Gutachter führt hierzu aus.

Quelle: www.fragdenstaat.de

Untersucht wurden laut dem Gutachten zwei Fahrzeuge von Audi und VW. Darunter der Audi A8, 3.0 Liter und der VW Touareg ebenfalls mit 3.0 Liter.

Quelle: www.fragdenstaat.de

Audi argumentierte, dass die Abschalteinrichtung notwendig wäre, um den Motor zu schützen. Dass dieses Argument falsch ist, stellt der Gutachter im letzten Absatz des Gutachtens zweifelsfrei fest, indem er die Akustikfunktion als unerlaubte Abschalteinrichtung einstuft:

Quelle: www.fragdenstaat.de

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KBA weiß seit zwei Jahren von der Manipulation

Das Gutachten vom 25. Juni 2017 zeigt auch, dass das KBA schon seit über zwei Jahren Bescheid wusste, dass die sogenannte „Akustikfunktion“ illegal ist. Bereits im Jahr 2015 wurde von außen der Verdacht geäußert, dass Audi seine Fahrzeuge manipuliert. Passiert ist in den letzten Jahren jedoch nichts. Bisher wurde in dieser Sache weder ein Rückruf angeordnet noch wurden die betrogenen Kunden informiert.

Ein Einzelfall? Leider nein. Erst in diesem Jahr wurden vom Handelsblatt geheime KBA-Dokumente veröffentlicht, die zeigen, dass Manipulationen an unterschiedlichsten Modellen bereits vor Jahren entdeckt wurden. Zu einem verpflichtenden Rückruf kam es bis zum heutigen Tage jedoch nicht in allen Fällen. Das KBA argumentiert damit, dass zunächst "Software-Lösungen" gefunden werden müssen, um das "Problem" lösen zu können – weshalb Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge auch "in Wellen" durchgeführt werden.

Was an dieser Stelle keine Antwort darauf ist, warum das KBA die betroffenen Autokäufer nicht bereits bei Bekanntwerden einer Manipulation in Kenntnis setzt. Schließlich können bis zur Veröffentlichung der Rückrufe Monate oder sogar Jahre vergehen. Bis es soweit ist, müssen Betroffene einen enormen Wertverlust ihres Fahrzeuges hinnehmen.

Betrüger-Konzerne können sich hingegen darüber freuen. Denn mit jedem Tag sinken in der Regel die Schadensersatzansprüche, die man gegen VW und Co. durchsetzen kann. Nicht zu vergessen, dass in dieser Zeit Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, die durch ihren erhöhten Stickoxidausstoß Mensch, Tier und Natur nachhaltig schädigen.

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 Absolute Verjährung nach 10 Jahren

Die „Verschleppung“ des KBA ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Ihnen als Betroffener einen weiteren finanziellen Schaden zufügen. Warum? Es könnte bald die „absolute Verjährung“ nach 10 Jahren eintreten. Das bedeutet, dass spätestens 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages jegliche Schadensersatzansprüche verloren gehen.

Das raten wir Diesel-Fahrern

Wenn Sie Besitzer eines Diesel-Fahrzeuges der Euro-Norm-4 sind, besteht die Möglichkeit, dass auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Um Klarheit zu schaffen, sollten Sie jetzt aktiv werden. Auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung und dem stetigen Wertverlust Ihres Dieselfahrzeuges ist schnelles Handeln gefordert. 

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