Diesel Fahrverbot Berlin: Das können Sie tun

Mit Urteil vom 09. Oktober 2018 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG Berlin, Az: 10 K 207.16), dass es auch in Berlin zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen soll. Diese Fahrverbote betreffen mindestens elf Straßenabschnitte und sollen spätestens ab Ende Juni 2019 in Kraft treten. Nach Hamburg, Stuttgart und Frankfurt am Main wäre Berlin damit nun schon die vierte Stadt in Deutschland, in der betroffene Dieselfahrer nicht mehr uneingeschränkt mit ihrem Fahrzeug fahren dürften. Allerdings gibt es für Betroffene derzeit noch einen Ausweg: Unsere Experten verraten Ihnen, wie Sie möglichen Fahrverboten noch entgehen können und zwar zu wirtschaftlich bestmöglichen Konditionen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Mit Urteil vom 09. Oktober 2018 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG Berlin, Az: 10 K 207.16), dass es auch in Berlin zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen soll. Diese Fahrverbote betreffen mindestens elf Straßenabschnitte und sollen spätestens ab Ende Juni 2019 in Kraft treten. Nach Städten wie Hamburg, Stuttgart und Frankfurt am Main wäre Berlin damit eine weitere Stadt, in der betroffene Dieselfahrer nicht mehr uneingeschränkt mit ihrem Fahrzeug fahren dürften. Allerdings gibt es für Betroffene derzeit noch einen Ausweg: Unsere Experten verraten Ihnen, wie Sie möglichen Fahrverboten noch entgehen können und zwar zu wirtschaftlich bestmöglichen Konditionen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wer wäre vom Fahrverbot betroffen?

Noch (Stand: 09. Oktober 2018) ist das Urteil des VG Berlin nicht rechtskräftig, allerdings könnte es weitreichende Folgen haben. Die Botschaft der Entscheidung ist folgende:

Spätestens ab Ende Juni 2019 wird es auch in Berlin Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Dieselfahrzeuge, sprich Diesel-PKW aber auch Diesel-LKW, die der Schadstoffklasse Euro 5 oder einer niedrigeren entsprechen, werden dann auf mindestens elf Straßenabschnitten in Berlin nicht mehr fahren dürfen.

Dabei macht das Gericht jedoch auch deutlich, dass es keinesfalls bei den elf Straßenabschnitten bleiben muss. Das Land Berlin hat für insgesamt 117 Straßenabschnitte zu prüfen, ob Fahrverbote erforderlich sind. Aus unserer Sicht sollten sich Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit der Schadstoffklasse Euro 6 noch nicht zu früh freuen. Ob auch diese von Fahrverboten betroffen sein werden, wird sich wohl erst in den kommenden Monaten zeigen. Bis spätestens zum 31. März 2019 muss das Land Berlin jedenfalls einen Beschluss über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans erlassen. Zu diesem Zeitpunkt wissen die Berlinerinnen und Berliner und die zahlreichen Pendlerinnen und Pendler dann sicherlich mehr.

Grund für die Entscheidung war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ob die vorgeschriebenen Stickoxid-Werte infolge von Fahrverboten tatsächlich berlinweit eingehalten werden, bleibt abzuwarten.

In folgenden Bereichen müssen die Berlinerinnen und Berliner in Zukunft mit entsprechenden Fahrverboten rechnen:

  • Leipziger Straße
  • Reinhardtstraße
  • Brückenstraße
  • Friedrichstraße
  • Kapweg
  • Alt-Moabit
  • Stromstraße
  • Leonorenstraße

Jedoch an dieser Stelle erneut der Hinweis: Auch an weiteren Stellen könnte es zukünftig zu Fahrverboten kommen.

Wie finde ich raus, ob ich betroffen bin?

Aktuell müssen vor allem Halter und Fahrer von Dieselfahrzeugen mit Fahrverboten rechnen, deren Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 oder einer niedrigeren entsprechen. Wie Sie überprüfen können, ob auch Ihr Dieselfahrzeug einer Euro-Norm entspricht, die womöglich zukünftig von Fahrverboten betroffen ist:

Diesel Fahrverbot Berlin

Das sollten betroffene Dieselfahrer jetzt tun

Betroffenen Dieselfahrern bieten sich in vielen Fällen zwei Möglichkeiten, aus dem Fahrverbots-Schlamassel herauszukommen:

1. Möglichkeit: Betroffen vom Abgasskandal

Die drei größten deutschen Autohersteller VW, Daimler und BMW haben jahrelang wissentlich Dieselautos so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte einhalten, nicht aber auf der Straße. Millionen deutsche Autofahrer haben mit gutem Gewissen diese Autos für viel Geld gekauft. Nun müssen sie feststellen, dass sie mit diesen Fahrzeugen aus vielen Innenstädten aufgrund von Fahrverboten verbannt werden. Zudem ist der Wert ihres Dieselfahrzeuges bereits heute stark gesunken und wird unserer Einschätzung nach weiter sinken. Sofern Ihr Fahrzeug auch vom Abgasskandal betroffen ist, können wir hier Ihr Recht zu Geld machen und Sie gegenüber dem täuschenden Autohersteller vertreten. Wir fordern dann für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 10.000,00 Euro.

Alle Informationen zum Abgasskandal haben wir für Sie unter dem nachfolgenden Link zusammengefasst. Sie können uns auch direkt – ohne jedes Kostenrisiko und ohne Papierkram – online beauftragen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Hersteller oder Händler durchzusetzen. Beachten Sie bitte, dass bei allen Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche) akute Verjährung droht. Hier verfallen in den meisten Fällen alle Ansprüche zum 31. Dezember 2018.

Mehr zum Abgasskandal & Online-Beauftragung →

2. Möglichkeit: Auto-Widerrufsjoker bei finanzierten Fahrzeugen

Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, können Sie womöglich sogar vom sogenannten Auto-Widerrufsjoker Gebrauch machen. Mit diesem könnten Sie Ihren Darlehensvertrag mit der finanzierenden oder leasenden Bank auch nach Jahren noch widerrufen und sich somit zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen von Ihrem Fahrzeug trennen. Das heißt im Klartext, dass Sie womöglich Ihren Wagen an die Bank zurückgeben können und die geleistete Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhalten. Sie sind dann Ihr Auto praktisch umsonst gefahren.

Alle Informationen zum Auto-Widerrufsjoker haben wir nochmals für Sie kompakt und mit Rechen-Beispielen unter folgendem Link zusammengefasst. Zudem bieten wir Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihres Kredit- oder Leasingvertrags an. Hierfür können Sie uns Ihre Daten ganz bequem über unser komfortables Online-Formular übermitteln – den Rest erledigen wir.

Mehr zum Auto-Widerrufsjoker & kostenfreie Erstberatung →

Wir helfen geschädigten Autofahrern – mit Erfolg

Unser Anspruch ist es, vom Abgasskandal bzw. von Fahrverboten geschädigten Autofahren zu helfen – ohne Kostenrisiko und ohne großen Aufwand. Die Autoindustrie – allen voran der Volkswagen Konzern – hat Millionen seiner Kunden mit manipulierten Fahrzeugen geschädigt. Fahrverbote, Wertverluste, Stilllegungen und Software-Updates, die neue Probleme erzeugen, belasten Autofahrer enorm. Lassen Sie sich das nicht gefallen und machen Sie ihre Ansprüche geltend. Das Diesel-Schlamassel und die damit verbundenen Auswirkungen haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Wir vertreten bereits erfolgreich über 10.000 geschädigte Dieselfahrer im Abgasskandal und im Auto-Widerrufsjoker. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir helfen Ihnen – informieren Sie sich unter folgenden Links über Ihre Möglichkeiten.