Das Mogeln geht weiter: Auch VW-Softwareupdate schummelt

Der EA 189 schummelt weiter: Wer dachte, dass er nach dem Software-Update für seinen Schummel-Diesel fein raus wäre, der wird von dieser Nachricht bitter enttäuscht sein. Wie nun bekannt wurde, plant das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Anhörung, da das Software-Update von VW für die Schummel-Diesel anscheinend selber mogelt. Es zeigt sich also, dass Volkswagen es nicht ernst nimmt mit seinen Versprechungen an die Behörden. Betroffene Dieselbesitzer, die bisher noch nicht geklagt haben, sollten dies nun auf jeden Fall tun. Was auf Sie erneut zukommt und was Sie gegen die wiederholte Täuschung unternehmen können, lesen Sie hier.

Der EA 189 schummelt weiter: Wer dachte, dass er nach dem Software-Update für seinen Schummel-Diesel fein raus wäre, der wird von dieser Nachricht bitter enttäuscht sein. Wie nun bekannt wurde, plant das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Anhörung, da das Software-Update von VW für die Schummel-Diesel anscheinend selber mogelt. Es zeigt sich also, dass Volkswagen es nicht ernst nimmt mit seinen Versprechungen an die Behörden. Betroffene Dieselbesitzer, die bisher noch nicht geklagt haben, sollten dies nun auf jeden Fall tun. Was auf Sie erneut zukommt und was Sie gegen die wiederholte Täuschung unternehmen können, lesen Sie hier.

Welche Fahrzeuge vom erneuten Schummel des Software-Updates betroffen sind

In dem Software-Update, das für alle Fahrzeugmodelle mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 verpflichtend ist, scheint es wiederum eine Schummelfunktion zu geben. Die "Bild am Sonntag" berichtete schon Ende Dezember von einer Funktion innerhalb des Software-Updates, wonach die Software die Abgasreinigung in den ersten Minuten des Fahrens deutlich intensiver regelt. Nach 1120 Sekunden, so berichtet der "Spiegel", wird dann die Abgasreinigung reduziert. Dies ist genau die Zeitspanne, die für den Abgasprüfzyklus NEFZ gebraucht wird.

Betroffen sind vor allem die Fahrzeuge, die einen Motor EA 189 eingebaut haben, die die Euro-Abgasnorm 5 erfüllen und schon ein Software-Update aufgespielt bekommen haben. Den Besitzern eines solchen Wagens droht erneut ein Rückruf mit allen Konsequenzen.

Was das KBA untersucht

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untersucht in einem Anhörungsverfahren, was für eine Funktion dieser Befehl innerhalb des Software-Updates ist und was er in der Motorsteuerung auslöst. Außerdem beurteilt das KBA, ob es sich bei dieser Funktion der Steuerungssoftware um eine illegale Abschaltautomatik handelt oder nicht. Laut "Bild am Sonntag" gehen die KBA-Experten allerdings davon aus, dass die Abschaltautomatik in diesem Fall nicht zulässig ist. Die Behörde muss nun prüfen, ob ein Entzug der Typengenehmigung folgen muss.

In Deutschland sollen 30.000 Fahrzeuge betroffen sein, darunter viele Polo-Modelle. In Europa wären immerhin 370.000 Fahrzeuge betroffen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gehen viele davon aus, dass den Besitzern dieser betroffenen Fahrzeuge nun ein erneuter Rückruf droht.

Was betroffenen Autofahrern droht

Genau wie beim ersten Software-Update: Für die Halter betroffener Fahrzeuge wird ein erneuter Rückruf verpflichtend sein. Wenn Sie sich dem Rückruf und dem wahrscheinlich folgenden Update des Updates verweigern, so droht Ihnen auch hier wieder die Stilllegung des Wagens.

Wie sich die erneute Mogelpackung auf die Wertentwicklung auswirken wird, ist noch nicht zu sagen. Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass der Wert Ihres Wagens nicht steigen wird.

Ihre Möglichkeiten bei erneuter Betroffenheit

Zunächst können Sie erst einmal abwarten. Solange das KBA noch keinen Rückruf für Ihren Wagen ausgesandt hat, können Sie weiterhin mit diesem fahren.

Falls Sie dachten, dass mit dem Aufspielen des Software-Updates alles in Ordnung ist, so liegen Sie leider falsch. Da nun aber völlig klar ist, dass mit dem Update entgegen der Behauptung von Volkswagen eben nicht alle Probleme behoben sind, haben Sie im Falle einer Klage eine noch stichhaltigere Argumentation zur Hand.

Ist Ihr Auto betroffen und Sie möchten jetzt entschädigt werden? Dann nutzen Sie unseren schnellen und einfachen Online-Check und prüfen Sie zunächst Ihre Chancen gegen VW. Im Anschluss an den Online-Check können Sie noch unsere kostenfreie Erstberatung anfordern. Einfacher geht es nicht!

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Kaufpreis zurück

Fordern Sie von Volkswagen die Rückzahlung des Kaufpreises. Im Zuge dessen geben Sie Ihren Betrugs-Diesel ab und können mit dem Geld machen, was immer Sie wollen. Sie sind nicht – wie bei der Umtauschaktion vieler Autohersteller – zum Kauf eines Neuwagens des gleichen Herstellers gezwungen. Da Ihnen das Gewährleistungsrecht diese Möglichkeit bietet, nutzen Sie doch die Chance und werden Sie den Stinke-Diesel ganz elegant und ohne Wertverlust los. Schon oft haben wir dies für unsere Mandanten erstritten.

Urteil Landgericht Wuppertal

Austausch gegen ein neues Fahrzeug

Wenn Sie damals einen Neuwagen gekauft haben, dann können Sie von Volkswagen oder einer der Tochter-Marken Audi, Porsche, SEAT oder Skoda die Lieferung eines Neuwagens fordern. Auch das wird vom Gewährleistungsrecht gedeckt, wird aber seltener für den Kunden vor Gericht entschieden. Oftmals ist auch das Vertrauen der Kunden in den Hersteller nicht mehr da, sodass dies oftmals nicht das Ziel der Mandanten ist.

Widerruf Autokreditvertrag

Bei einem Kauf des Fahrzeuges mit Hilfe eines Kredits einer Autobank kann man es sich zu Nutze machen, dass diese Kreditverträge oftmals nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Daher haben Sie noch immer die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Folge des Widerrufes ist, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Schlussendlich stellen Sie der Bank den Wagen vor die Tür und erhalten Ihre Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Lediglich die Zinsen darf die Bank einbehalten. Ein Beispiel-Urteil finden Sie hier:

Urteil Landgericht Lumburg a.d. Lahn

Schadensersatz

Wer seinen Wagen behalten und weiterfahren will, aber für die ganzen Unannehmlichkeiten, die Rennerei zum Update und den Wertverlust entschädigt werden möchte, sollte auf Schadensersatz klagen. Auch dies haben wir schon viele Male für unsere Mandanten erfolgreich getan.

Musterfeststellungsklage

Viele Betroffene scheuen sich, eine Klage gegen VW zu erheben. Sei es, dass die Betroffenen keine Rechtsschutzversicherung haben oder ihre Versicherung schon für ein anderes rechtliches Vorhaben in Anspruch nehmen wollen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Dies hemmt die Verjährung Ihrer Ansprüche und kostet Sie nichts. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtzeitig und rechtssicher zur korrekten Musterfeststellungsklage angemeldet sind.

Zum Formular: Anmeldung zur Musterfeststellungsklage →