BGH-Urteil im Dieselskandal: Auto behalten & Schadensersatz fordern

Sie wollen sich nicht von Ihrem Diesel trennen, aber trotzdem Schadensersatz für den Betrug an Ihnen fordern? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Der Bundesgerichtshof fällte dazu ein verbraucherfreundliches Überraschungsurteil, das ganz neue Schadensersatzoptionen ermöglicht.

Sie wollen sich nicht von Ihrem Diesel trennen, aber trotzdem Schadensersatz für den Betrug an Ihnen fordern? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Der Bundesgerichtshof fällte dazu ein verbraucherfreundliches Überraschungsurteil, das ganz neue Schadensersatzoptionen ermöglicht.

Bundes­gerichtshof unterstützt den „kleinen Schadens­ersatz“

Am 6. Juli stellte sich der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, erneut auf die Seite betrogener Diesel-Fahrer:innen. Das Gericht verurteilte VW dazu, an die Klägerin einen Schadensersatz in Form einer Kaufpreisminderung zu zahlen (Az. VI ZR 40/20). Der Clou: ihr Auto darf die Klägerin trotzdem weiterhin behalten oder bei Belieben weiterverkaufen.

Dieser „kleine Schadensersatz“ bemisst sich dem BGH zufolge am Wert von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis), der bei Vertragsschluss angegeben war. Hier wird noch ein Betragsverfahren folgen, in dem die genaue Preisminderung des Fahrzeugs ermittelt wird.

Mit dem Urteil bestätigt der BGH eine Rechtsauffassung, die unsere Expert:innen seit Jahren vertreten. Unabhängig davon, ob man das Auto loswerden oder behalten möchte, müssen die Autokonzerne einen angemessenen Schadensersatz für den Betrug zahlen. Das Urteil des BGH ist maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung. Damit bildet die Entscheidung die Grundlage dafür, wie Gerichte der unteren Instanzen entscheiden. Darunter fallen alle deutschen Landgerichte und Oberlandesgerichte.

Sie möchten sich nicht von Ihrem Auto trennen, aber trotzdem für den Betrug und den enormen Wertverlust Ihres manipulierten Diesels entschädigt werden? Dann können Sie jetzt kostenfrei prüfen lassen, wie Ihre Erfolgschancen stehen.

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Passat-Fahrerin darf ihr Auto behalten

Die Klägerin erwarb im Juli 2015 einen gebrauchten VW Passat Variant. Das Fahrzeug war mit einem 2.0 Liter Dieselmotor des Typs EA189 der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. In dem Motor verbaute VW eine unzulässige Abschalteinrichtung, die nachweislich Abgaswerte manipulierte. Der Betrug fiel lange nicht auf, weil sich die wahren Abgaswerte lediglich im normalen Fahrbetrieb auf der Straße zeigten. Lediglich auf dem Prüfstand – ähnlich wie beim TÜV – hielt der VW Passat die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte ein. Bekannt ist der Motortyp als Auslöser des Dieselskandals 2015.

Als der Dieselskandal an die Öffentlichkeit kam, ließ die Klägerin das von VW angebotene Software-Update aufspielen, welches die Abschalteinrichtung entfernen sollte. Anschließend reichte sie eine Klage aufgrund des damit einhergehenden enormen Wertverlustes ihres Wagens ein und forderte Schadensersatz von Volkswagen.

Auto behalten und Schadensersatz im Dieselskandal fordern oder loswerden? Sie entscheiden!

Letztlich ist es egal, ob Sie Ihr Fahrzeug loswerden oder es behalten möchten. Es sollte Ihnen aber nicht egal sein, ob Sie für den Betrug einen angemessenen Schadensersatz von den Autoherstellern, wie VW, fordern – in welcher Form auch immer.

Entweder Sie,

  • geben Ihr manipuliertes Fahrzeug ab und fordern den Kaufpreis zurück,
  • behalten Ihr Auto und fordern eine einmalige Schadenersatzzahlung bis 10.000 Euro
  • oder Sie tauschen das manipulierte Fahrzeug gegen ein gleichwertiges, mangelfreies Auto ein.

Fest steht, dass Ihr Weg zum Schadensersatz durch das neueste BGH-Urteil erheblich erleichtert wurde. Und zwar auch dann, wenn Sie sich nicht von Ihrem Auto trennen möchten.

Welche Option für Sie die gewinnbringendste ist, können Sie bei einer kostenfreien Ersteinschätzung über unseren Online-Check erfahren.

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