Audi Q5 sprengt Emissions-Grenzwerte um 769 %

Gansel Rechtsanwälte gab in diesem Jahr ein Gutachten zum Audi Q5 in Auftrag. Der zuständige Gutachter sollte herausfinden, ob das Fahrzeug die geforderten Emissions-Grenzwerte einhalten kann. Die Messergebnisse fielen dabei nicht nur eindeutig, sondern vor allem erschreckend aus. Gibt das Gutachten nun Anlass für weitere Audi-Rückrufe aufgrund zu hoher Emissionen?

Erschreckende Messergeb­nisse beim Audi Q5

Konkret handelte es sich bei dem geprüften Fahrzeug um das Modell Q5 3.0 TDI Quattro der Abgasnorm Euro 5. Der Audi war zu keinem Zeitpunkt von einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer illegalen Abschalteinrichtung betroffen.

Insgesamt führte der Gutachter vier Messungen unter unterschiedlichen Standardbedingungen durch. Unter anderem wurde anhand der Außentemperatur geprüft, wie sich das Fahrzeug verhält. Bei der Messung kam beispielsweise heraus, dass die Stickoxid-Emissionen des Audi bei einer Umgebungstemperatur von 10 °C zu 769 % über dem Grenzwert liegt. Grund dafür ist das sogenannte Thermofenster – eine Vorrichtung im Fahrzueg, welche die Abgasreinigung in bestimmten Temperatur-Fenstern drosselt oder abschaltet. Dieses wird regelmäßig von Gerichten als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird. Betroffene Kund:innen haben im deshalb einen Anspruch auf einen angemessenen Schadensersatz im Dieselskandal.

Die Messergebnisse im Überblick:

Bei der dritten und vierten Messung wurde das Fahrzeug konkret auf die Funktionsweise möglicher unzulässiger Abschalteinrichtungen geprüft. Der Audi kann anhand des Einschlags des Lenkrads bei 15 % und der Umgebungstemperatur erkennen, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Sobald die Software die Prüffahrt feststellt, schaltet sich die Abgasreinigung in einen effektiven Modus. Die Grenzwerte werden zu diesem Zeitpunkt eingehalten.

Sobald das Fahrzeug aber die Prüframpe verlässt und im Normalbetrieb auf der Straße fährt, schaltet sich die Software aus. Die Konsequenz: die Abgasreinigung wird deutlich reduziert oder ganz abgeschaltet. Stickoxide können so nicht mehr gebunden werden und gelangen ungefiltert in die Umwelt.

Messung Stickoxid-Emissionen
Erste Messung Standardbedingungen 18 % über dem Grenzwert
Zweite Messung Standardbedingungen 23 % über dem Grenzwert
Dritte Messung mit 15 ° Lenkwinkeleinschlag (Fahrzykluserkennung) 254 % über dem Grenzwert
Vierte Messung bei einer Umgebungstemperatur von 10 °C (Thermofenster) 769 % über dem Grenzwert

Gesprengte Grenzwerte aber kein Rück­ruf?

Bei diesen Messergebnissen stellt sich natürlich die Frage, warum das Fahrzeug noch nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wurde. Schließlich gab es in der Vergangenheit zahlreiche Rückrufe. Darunter auch Rückrufe unter dem Code 23Q7 oder 23X6, die den Q5 betreffen.

Aufgrund der unabhängigen Messungen muss man also zu dem Schluss kommen, dass immer noch schmutzige Audi-Fahrzeuge mit viel zu hohen Emissionswerten durch die Straßen fahren. Unser Gutachten könnte dem KBA daher Anlass geben, weitere Prüfungen durchzuführen und weitere Rückrufe zu veranlassen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass die Stilllegung des Fahrzeuges droht, wenn der Aufforderung eines Rückrufs nicht nachgekommen wird.

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Diese Fragen sollten konkret beantwortet werden

Mit dem Gutachten wollten unsere Expert:innen im Abgasskandal folgende Beweisfragen beantwortet bekommen:

Frage #1: Sind die NOx-Emissionswerte im realen Fahrbetrieb deutlich höher als auf dem Prüfstand und überschritten die Grenzwerte der Abgasnorm Euro-Norm 5?

Die Antwort: Ja. Die Emissionswerte fallen im Normalbetrieb deutlich höher aus. Die Grenzwerte der Abgasnorm 5 werden somit nicht eingehalten. Das Fahrzeug hätte nicht zugelassen werden dürfen.

Frage #2: Ist das Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet?

Die Antwort: Ja. Aufgrund der Messungen ist davon auszugehen, dass es sich gleich um mehrere Abschalteinrichtungen handelt. Es wurde eine Zykluserkennung anhand des Lenkwinkeleinschlags in Kombination mit einem Thermofenster festgestellt.

Frage #3. Hat die Beklagte das On-Board-Diagnose-System seines Fahrzeugs manipuliert?

Ein On-Board-Diagnose-System überwacht im Grunde das Abgasverhalten von Fahrzeugen. Obwohl die Messungen eindeutig ergaben, dass Grenzwerte überschritten werden, zeigte das System zu keinem Zeitpunkt eine Fehlermeldung an. Das stellt ein Indiz für eine vorsätzliche Manipulation des Systems dar.

Gutachten liefert Beweise & sehr gute Erfolgs­aussichten

Zusammenfassend liefert das Gutachten wichtige Beweise, sehr gute Argumente und somit verbesserte Erfolgsaussichten. Die Ergebnisse des Gutachtens werden nun auch Inhalt unserer anstehenden Klagen sein. Auch andere Verbraucher können nun direkt oder indirekt vom Gutachten profitieren.

Einer der Hauptproblematiken im Abgasskandal war, dass die technische Abgasmanipulation für einen Laien kaum nachweisbar waren. Deswegen verlangen die Gerichte im Gegenzug vom Autobauer darzulegen, dass eben keine Manipulation vorliegt. Schließlich haben lediglich die Hersteller komplette Einsicht in die technischen Daten und den eigentlichen Aufbau des Fahrzeugs.  An dieser Aufforderung scheiterte in der Vergangenheit nicht nur Audi, sondern auch andere Konzerne wie Mercedes-Benz und VW. Im Zuge dessen wurde VW & Co. bereits in unzähligen Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Außerdem zeigt dieses Beispiel auch, dass man sich in Bezug auf die Betroffenheit der Fahrzeuge vom Dieselskandal nicht auf die Einschätzung des KBA verlassen kann.

Das Gutachten kommt den Scheinargumenten und Hinhaltetaktiken der Gegenseite nunmehr zuvor. Verfahren können dadurch gegebenenfalls nicht nur einfacher, sondern auch schneller beigelegt werden.