Beim Kilometer-Leasing haben Sie und Ihr Anbieter eine bestimmte Anzahl an Kilometern festgelegt, die während des Leasings gefahren werden dürfen. Überschreiten Sie diese Kilometer-Anzahl, müssen Sie in der Regel für jeden überzogenen Kilometer zahlen. In einigen Fällen kommen dabei große Summen zustande.
Beim Restwert-Leasing wird bei Vertragsschluss geschätzt und festgelegt, wie viel Geld das Fahrzeug zum Ende des Leasings wert sein wird. Am Ende überprüft dann ein Gutachter den Restwert des Autos. Liegt dieser unter dem vereinbarten Wert – bei Dieselfahrzeugen zum Beispiel aufgrund des enormen Wertverlustes durch den Abgasskandal – müssen Sie für die Differenz zahlen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosen der Durchsetzung des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung. Im Zuge unserer Beauftragung stellen wir eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern und im Anschluss um die Abwicklung.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Widerruf ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen. Wenn Ihr Fall ausreichend Erfolgschancen bietet, stellen wir gerne eine Deckungsanfrage bei unserem Prozessfinanzierer. Dieser übernimmt die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung des Widerrufs für Sie. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer einen Teil des wirtschaftlichen Gewinns – allerdings ausschließlich im Erfolgsfall. Sollte der Widerruf nicht erfolgreich sein, zahlen Sie nichts.