Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Vorfälligkeitsjoker: So zahlen Sie keine Vorfälligkeitszinsen

  • Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag vorzeitig zurückzahlen möchten, wird Ihre Bank Ihnen in der Regel eine „Strafzahlung“ auferlegen.
  • Jedoch gibt es eine gute Möglichkeit, die Vorfälligkeits­entschädigung zu umgehen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.
  • Denn viele Immobilien­kreditverträge beinhalten Fehler, die dazu führen, dass die Banken keinen Cent Vorfälligkeits­entschädigung von Ihnen verlangen dürfen.
  • Ob auch Sie den Vorfälligkeitsjoker ziehen können, erfahren Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung.

Die Bank verlangt Vorfälligkeitszinsen

Haben Sie einen Immobilienkredit mit einem gebundenen Sollzins aufgenommen und zahlen Sie das Darlehen vorzeitig an die Bank zurück, wird diese in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Diese werden oft auch als Vorfälligkeitszinsen bezeichnet. Vorfälligkeitszinsen verlangen Banken immer dann, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird – als "Strafzahlung" für den Kunden für entgangene Zinsen. Unsere Experten haben sich allerdings mit Vorfälligkeitszinsen auseinandergesetzt und festgestellt, dass die Forderungen der Banken oftmals unbegründet sind.

Beispiel

Familie Meier hat zur Finanzierung des Eigenheims ein Immobiliendarlehen bei ihrer Hausbank abgeschlossen. Der vereinbarte Sollzins beträgt 2,3 %. Die vereinbarte Zinsbindungsfrist beträgt zehn Jahre. Durch einen Jobwechsel muss die Familie nach fünf Jahren umziehen und ihr Eigenheim verkaufen. Familie Meier zahlt die zu diesem Zeitpunkt noch offene Darlehenssumme aus dem Verkaufserlös an ihre Hausbank zurück. Diese stellt Familie Meier nun eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, durch die die weggefallenen Zinszahlungen für die restlichen fünf Jahre, d.h. bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist, kompensiert werden sollen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Darlehensnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen ein Interesse daran haben können, das einst aufgenommene Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. So werden viele Betroffene mit einer Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert, wenn die Immobilie, die durch das Darlehen finanziert wird, verkauft werden soll, sei es in Folge einer Trennung bzw. Scheidung, eines Todesfalls oder eines Umzugs.

Bei Vorfälligkeitszinsen handelt es sich stark vereinfacht ausgedrückt um den Schaden, der der Bank durch eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens entsteht. Denn durch die vorzeitige Rückzahlung der Kreditsumme entgeht der Bank ein Teil der vertraglich vereinbarten Zinszahlungen. Diese entgangenen Zinsen machen die Banken in Form der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber den Darlehensnehmern geltend.

Direkte Online-Beauftragung ohne Risiko

Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.

  • Beauftragen Sie uns direkt online mit der Prüfung und sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung!
  • Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
  • Ist Ihr Vertrag nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
  • Umgehen Sie die Zahlung oder holen Sie Ihr Geld zurück, ohne eigenes finanzielles Risiko mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer!
  • Unser Versprechen: 100 % Transparenz ohne überraschende Kosten.

Wann kann die Bank Vorfälligkeitszinsen verlangen – und wann nicht?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank nur dann verlangen, wenn sie ihren Informationspflichten gegenüber den Darlehensnehmern ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten gehört bei allen Immobilienkrediten, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen worden sind, dass der Darlehensvertrag korrekte und vollständige Angaben zur Berechnungsweise der Vorfälligkeitszinsen enthält.

Im Gesetz heißt es hierzu, dass der Anspruch der Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung unter folgenden Voraussetzungen entfällt:

Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

§ 502 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wie sehen "unzureichende Angaben" aus?

Unsere Anwälte sind auf mehrere unzureichende Angaben in den Darlehensverträgen gestoßen. Auffällig war, dass in vielen Fällen ein falscher Berechnungszeitraum hinsichtlich der Vorfälligkeitszinsen angegeben wurde. Denn eine Kündigung ist beim Darlehen bereits nach zehn Jahren möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bank grundsätzlich nicht damit rechnen, dass der Darlehensnehmer Kunde bleibt und auch weiterhin seine Zinsen zahlt. Wenn die Bank jedoch den Anschein erweckt, für einen längeren Zeitpunkt als zehn Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, liegt ein Fehler auf Seiten der Bank vor.

Ein weiterer ausschlaggebende Fehler ist, dass in vielen Verträgen die Sondertilgungsrechte unerwähnt bleiben. Denn wenn Sie Sondertilgungen mit Ihrer Bank vereinbart haben, muss der Kreditgeber diese auch bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen. Tut er das nicht, liegen hier unzureichende Angaben vor und ist somit auch ein Fehler im Darlehensvertrag.

Fordert die Bank Sie zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf? Dann sollten Sie sich der Unterstützung eines Experten bedienen. Denn in vielen Darlehensverträgen stecken Fehler, wegen derer die Bank keinen Anspruch auf Zahlung von Vorfälligkeitszinsen hat. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können. Nutzen Sie dafür schnell und unkompliziert unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Wir verraten Ihnen, wie Ihre Chancen stehen. Anschließend können Sie entscheiden, ob wir Sie rechtlich gegenüber Ihrer Bank vertreten sollen. Unser Vorfälligkeitsjoker könnte es Ihnen unter Umständen ermöglichen, sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen.

Diese Verträge sind betroffen

Oben genanntes Gesetz ist erst mit dem 21. März 2016 in Kraft getreten. Folglich ist der Vorfälligkeitsjoker auch nur dann möglich, wenn Ihr Immobilienvertrag nach dem 20. März 2016 abgeschlossen wurde. Wenn Sie Ihr Darlehen also vorzeitig zurückzahlen wollen, oder vorhaben Ihr Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, lohnt es sich in jedem Fall, Ihren Vertrag auf unzureichende Angaben prüfen zu lassen. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen dahingehend eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und unsere Rechtsanwälte finden unzureichende Angaben, steht einer erfolgreichen Ziehung des Vorfälligkeitsjokers grundsätzlich nichts mehr im Wege.

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, direkt in einem teuren Anwaltsvertrag zu landen: Der kostenfreie Online-Check ist unverbindlich. Sie überlegen sich nach der Vertragsprüfung, ob Sie mit uns Ihre Ansprüche durchsetzen wollen.

Häufige Fragen zum Vorfälligkeitsjoker

Unsere Experten sind auf verschiedene Fehler in den Darlehensverträgen gestoßen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch Ihr Darlehensvertrag einen Fehler enthält. Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels ein Gefühl dafür vermitteln, wann Ihr Kreditvertrag einen Fehler in der Beschreibung der Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten könnte:

Wenn Sie ein Recht haben, Sondertilgungen zu leisten, sinkt mit jeder Sondertilgung die offene Darlehenssumme und im Folgemonat auch Ihre Zinsbelastung und damit die Höhe der Zinsen, die die Bank erhalten würde. Deswegen muss bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen angenommen werden, dass Sie im Falle der Weiterführung des Darlehens Ihr Sondertilgungsrecht jedes Jahr ausüben würden – unabhängig davon, ob Sie dies auch tatsächlich getan hätten. Wenn also Sondertilgungsrechte (vergleichbar: Tilgungsanpassungsrechte) in den vertraglichen Ausführungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht erwähnt werden, könnte hier ein Fehler zu Lasten der Bank liegen.

Neben diesem Beispiel beinhalten die von unserer Kanzlei geprüften Kreditverträge zahlreiche weitere Fehler in den Ausführungen zur Berechnungsweise der Vorfälligkeitszinsen.

Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016 abgeschlossen haben, könnte unser Widerrufsjoker für Sie interessant sein.

Zum Widerrufsjoker →

Viele Bankkund:innen zögern, sich für rechtliche Schritte gegen ihre Bank zu entscheiden. Selbst wenn bei der Prüfung des Vertrages herauskommt, dass der Bank die Vorfälligkeitsentschädigung gar nicht zusteht, sind manche unsicher, ob sie eine Rechtsanwaltskanzlei einschalten sollen. Manche sind dabei nicht überzeugt, ob ein Vorgehen gegen eine übermächtig wirkende Institution, wie die Bank, aussichtsreich ist. Andere fürchten negative Konsequenzen: Wird man nie wieder ein Kredit bewilligt bekommen oder nur zu miserablen Konditionen?

Wir können Sie hier beruhigen. Eine Rückforderung oder ein Vermeiden der Vorfälligkeitsentschädigung führt nicht dazu, dass Sie auf einer schwarzen Liste für zukünftige Kreditbewerbungen landen – schon gar nicht Bankenübergreifend. Banken werden nach wie vor ein Interesse daran haben, Sie als Kunde zu gewinnen. Haben Sie also keine Angst gegen Ihre Bank zu klagen, sondern seien Sie sich bewusst, dass Sie lediglich bestehende rechtliche Ansprüche durchsetzen.

Vorfälligkeits­keits­ent­schädigungs-Rechner

Sie möchten wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung in Ihrem Fall ausfallen wird oder möchten überprüfen, ob die Angaben Ihrer Bank stimmen? Dann nutzen Sie unseren Vorfälligkeits-Rechner - online und kostenfrei.

Zum Vorfällig­keits-Rechner

Machen Sie Gebrauch vom Vorfälligkeitsjoker und wehren Sie die Vorfälligkeitszinsen ab. Mit uns entgehen Sie rechtsgrundlosen Forderungen Ihrer Bank. Möchten Sie wissen, ob auch Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen können? Dann nutzen Sie schnell und einfach unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Unsere Experten verraten Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, während Sie im Anschluss entscheiden können, ob wir Sie rechtlich gegenüber Ihrer Bank unterstützen sollen. Gemeinsam nutzen wir den Vorfälligkeitsjoker.