Abrechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkassen nachzurechnen lohnt sich, denn nach unserer Erfahrung sind viele zu hoch. Die Verbraucherzentralen haben in einer umfangreichen Erhebung bei ca. 40 % der Entschädigungsfälle eine Differenz von mehr als 10 % zwischen den von den Kreditinstituten geforderten und den von ihnen errechneten Vorfälligkeitsentschädigungen festgestellt. So zahlten Darlehensnehmer für die vorfristige Beendigung des Darlehens bis zu 10.000 € zu viel.
Ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitentschädigung lohnt sich auch eine Umschuldung eines laufenden Darlehens auf die aktuell niedrigen Zinsen. Hier sind Zinssprünge nach unten von bis zu 2,5 % möglich - und das spart mehrere zehntausend Euro. Zudem sichert man sich die niedrigen Zinsen für wiederum mehrere Jahre, wenn man sein Darlehen jetzt ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsenschädigung bei seiner Sparkasse widerruft.
Besser als minimieren ist das Vermeiden von Forderungen. Und das ist bei Vorfälligkeitsentschädigungen durchaus möglich; man kann sie auf 0 Euro „absenken“. Das Zauberwort lautet „Widerrufsjoker“. Das heißt, die Sparkasse hat bei Abschluss des Darlehensvertrages eine Widerrufsbelehrung verwandt, die fehlerhaft oder unvollständig ist. Das kann der Darlehensnehmer seiner Sparkasse entgegenhalten und seinen Vertrag jederzeit vorzeitig ablösen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Wer für eine vorzeitige Beendigung seines Darlehensvertrages an seine Sparkasse schon eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, der kann diese bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zurückfordern. Denn dann ist diese Forderung unberechtigt und muss an den ehemaligen Darlehensnehmer nicht nur voll zurückgezahlt werden, sondern darauf muss ihm die Sparkasse auch noch Zinsen zahlen.
Haben Sie Ihr Darlehen bei der Sparkasse nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, dann sollten Sie bei Problemen mit der Vorfälligkeitsentschädigung unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Wir prüfen für Sie, ob die von Ihnen geforderte Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet und auch berechtigt ist. Sie bekommen ein verbindliches Ergebnis und können dann frei entscheiden, was Sie tun möchten. Das betrifft
- die Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einer falschen Berechnung,
- die Abwehr einer Vorfälligkeitsentschädigung auf Grund einer falschen Widerrufsbelehrung und
- die Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung auf Grund einer falschen Widerrufsbelehrung.
Die Chancen für einen Widerruf stehen gut. Die Rechtsprechung hat sich zugunsten der Darlehensnehmer weiter gefestigt. Das sind beste Voraussetzungen für eine Einigung mit Ihrer Sparkasse.
Mit einem Vorgehen gegen die Bank setzen Sie lediglich Ihre Rechte gegen eine große Institution durch. Die Sparkasse hat Ihnen möglicherweise eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Oder sie hat zumindest in Kauf genommen, dass Sie nicht umfassend und korrekt über die Widerrufsinformationen aufgeklärt waren.
Wenn Sie nun die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden wollen oder sie im Nachhinein zurückholen, nutzen Sie keinen versehentlichen Fehler Ihres persönlichen Bankberaters aus, um „der Bank etwas auszuwischen“. Ein Vorgehen schaden damit auch nicht Ihrem/Ihrer Bankberater:in persönlich.