Was ist ein Vorfälligkeitsentgelt?
Wenn es darum geht, Darlehens- oder Kreditverträge vorzeitig abzulösen, tauchen die Begriffe Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt am häufigsten auf.
In beiden Fällen handelt es sich um Zinsentschädigungen, welche die Bank von Ihnen verlangt, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden möchten. Um Ihren Vertrag vorzeitig beenden zu dürfen, muss in der Regel ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen. Bei einer Immobilienfinanzierung läge ein berechtigtes Interesse beispielsweise dann vor, wenn Sie aufgrund von
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Jobwechsel,
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Umzug,
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Scheidung oder Tod
Ihre Immobilie vorzeitig verkaufen müssen.
Obwohl sich beide Begriffe ähnlich anhören und oftmals im gleichen Kontext fallen, gibt es genau an dieser Stelle – beim berechtigten Interesse – rechtliche Unterschiede:
Es kann auch sein, dass im rechtlichen Sinne kein berechtigtes Interesse vorliegt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren Vertrag lediglich aufgrund günstigerer Zinsen umschulden möchten.
Der Bank steht es in einem solchen Fall im Grunde frei, zu entscheiden, ob Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag heraus dürfen oder nicht. Entscheidet sich die Bank für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages, wird Ihnen eine Art Aufhebungsvertrag unterbreitet, indem ein Vorfälligkeitsentgelt vereinbart ist. Bei Unterzeichnung verpflichten Sie sich in der Regel, das Entgelt an die Bank zu zahlen.
Die Bank lässt sich den Ausstieg sozusagen durch den Aufhebungsvertrag abkaufen. Deswegen handelt es sich hierbei auch um eine vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien.