# Sparkasse Gebühren zurück – So fordern Sie Ihr Geld richtig ein!
![Reviewer Image](files/userdata/images/mitarbeiter/ab%20Mai%202021/Philipp%20Caba_%202021.png)
Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
24.07.2024 | 1 Min. Lesezeit
- Sie sind Kund:in bei der Sparkasse?
- Dann hat die Bank in der Vergangenheit womöglich Bankgebühren von Ihnen gefordert, die sie gar nicht hätten verlangen dürfen.
- Diese Bankgebühren können und sollten Sie von der Sparkasse zurückfordern. Wie? Das erfahren Sie hier.
Kostenloses Musterschreiben herunterladen!
Inhalt:
---
- Warum kann ich mir die Bank­gebühren von der Spar­kasse erstatten lassen?
- Wie kann ich mir die Bank­gebühren von der Spar­kasse zurück­holen?

## Warum kann ich mir die Bank­gebühren von der Spar­kasse erstatten lassen?
Banken – darunter auch die Sparkassen – haben in der Vergangenheit **laufende Verträge geändert und Gebühren** erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich Ende April 2021 dieser Thematik an. Dabei kam es zu einem Urteil, welches in der Bankenwelt für viel Aufruhr sorgte.
Die Richter:innen des höchsten Zivilgerichts Deutschlands entschieden, dass [**Gebühren der Banken zurückgefordert werden können**](/bankrecht-privat/bankgebuehren-zurueckholen-jetzt-erstattung-sichern). Vorausgesetzt, Sie als Kund:in stimmten der Gebühreneinführung oder -erhöhung vorab nicht ausdrücklich zu (_Az. XI ZR 26/20)_.
Man könnte meinen, dass Kontoinhaber:innen einer Gebührenerhöhung oder -einführung immer ausdrücklich zustimmen müssten. Das war bislang jedoch nicht der Fall. Gängige Praxis war vielmehr, dass die Sparkasse ihre Kund:innen **lediglich schriftlich** über die Erhöhung der Bankgebühren informierte. Widersprach der/die Angeschriebene nicht, wertete die Sparkasse dies als **stillschweigende Zustimmung**. Die Gebührenerhöhung galt damit als vereinbart.
Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Schweigen Kund:innen zu Vertragsänderungen oder Gebührenerhöhungen, ist das nicht automatisch als Zustimmung zu werten.

## Wie kann ich mir die Bank­gebühren von der Spar­kasse zurück­holen?
Sie können die Bankgebühren von der Sparkasse zurückverlangen, wenn
- **Ihre Sparkasse Bankgebühren erhöhte oder erstmalig einführte,**
- **Sie den Gebühren nicht ausdrücklich zustimmten,**
- **und Sie den Vertrag bei der Sparkasse als Verbraucher:in abschlossen.**
Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie direkt damit starten, Ihre Gebühren – **rückwirkend bis zum 1. Januar 2018** – zurückzufordern. Sie haben die Möglichkeit, es zunächst mit einem **Musterbrief** zu versuchen und die Sparkasse im Alleingang dazu aufzufordern, das Geld zurückzuzahlen. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.

## Kostenloses Musterschreiben herunterladen
&#xf1d8Zum Newsletter anmelden &#xf1c2Musterschreiben erhalten &#xf3d1Geld zurückholen
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
