Bis zum Dezember 2020 wurde die Maklerprovision häufig vollständig auf den Käufer eines Hauses übertragen, wie z.B. in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen. Doch ab diesem Zeitpunkt regelte allerdings ein neues Gesetz die Aufteilung der Provision. Dieses schreibt vor, dass Käufer:innen bei der Immobilienvermittlung nicht mehr als Verkäufer:innen bezahlen dürfen.
Nicht in jedem Fall sind Sie als Verkäufer:in verpflichtet, die Maklerprovision zu bezahlen. Solche Umstände umfassen:
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Es gab keine erfolgreiche Vermittlung eines Miet- bzw. Kaufvertrags.
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Der Makler/die Maklerin ist selbst Eigentümer:in, Mieter:in, Vermieter:in oder Verwalter:in des vermittelten Objektes - und zwar auch dann, wenn Angestellte mit der Verwaltung beauftragt sind.
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Wenn wirtschaftliche oder rechtliche Verflechtungen zwischen Makler:in und Vermieter:in bestehen oder es ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Makler:in und Immobilieneigentümer:in vorliegt.
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Auch bei Neubauprojekten ist es üblich, dass Sie keine Maklerprovision aufbringen müssen. In der Regel bezahlt der Bauträger die Vermittlungstätigkeit.
Wenn Sie mitten im Hausverkauf stecken oder diesen in der kommenden Zeit planen, sollten Sie sich auch mit Ihrem Immobilienvertrag und Ihrer Bank auseinandersetzen. Wollen Sie vermeiden, dass eine heftige Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Sie stehen kurz davor, Ihre Immobilie zu verkaufen, für die Sie einen Kredit aufgenommen haben – die anstehende Vorfälligkeitsentschädigung möchten Sie vermeiden. Oder Sie haben die Immobilie verkauft und wollen sich jetzt eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Befolgen Sie die folgenden drei Schritte, um die Zahlung zu vermeiden oder um sie zurückzufordern:
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Überprüfen Sie das Abschlussdatum Ihres Vertrags: Bei Vertragsabschluss ab dem 21. März 2016 können Sie fortfahren.
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Fordern Sie über unseren Online-Check eine kostenlose Vertragsprüfung und Erstberatung an. Dort erfahren Sie, ob sich ein Vorgehen lohnt und ob signifikante Fehler in Ihrem Vertrag eine Minderung oder gar Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht.
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Entscheiden Sie nach unserem kostenlosen Service, ob Sie uns beauftragen wollen. Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Mit sechs Fachanwält:innen für Bank- und Kapitalmarktrecht und der Erfahrung aus über 50.000 geprüften Immobilienverträgen ist Gansel Rechtsanwälte die Experten-Kanzlei im Bankrecht. Die Anliegen unserer Mandant:innen vertreten wir dabei sogar bis zum Bundesgerichtshof und haben bereits gerichtliche Erfolge vor zahlreichen Landes- und Oberlandesgerichten erstritten. Aber auch außergerichtlich setzen wir uns für Sie ein – unseren Mandant:innen konnten wir insgesamt schon über eine Million Euro an Vorfälligkeitsentschädigungen sparen.