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Leasingvertrag kündigen – Leasing beenden ohne Einbußen!

  • Sie haben vor einer Weile einen Auto-Leasingvertrag abgeschlossen und überlegen nun, wie Sie den Vertrag möglichst zügig und zu möglichst guten wirtschaftlichen Konditionen beenden können?
  • Dann haben Sie sicherlich bereits über eine Kündigung nachgedacht.
  • Ob Leasingnehmer ihre Verträge überhaupt kündigen können und ob es möglicherweise eine Alternative zur Kündigung gibt, die auch noch kostengünstiger ist, erfahren Sie hier.

Kann ich meinen Leasingvertrag überhaupt kündigen?

Grundsätzlich kommt eine Kündigung des Leasingvertrags in den meisten Fällen nicht in Betracht. Regelmäßig wird die ordentliche Kündigung vertraglich ausgeschlossen, womit sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber nur außerordentlich kündigen können. Dies setzt allerdings einen wichtigen Grund voraus. Dieser liegt nicht etwa bereits dann vor, wenn der Leasingnehmer kein Interesse mehr am Vertrag hat. Vielmehr müssen besondere Umstände gegeben sein. Sollte das Leasingfahrzeug gestohlen worden sein oder einen Totalschaden erlitten haben, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Doch selbst wenn Sie im Einzelfall außerordentlich kündigen können sollten, wird dies in der Regel nicht kostenfrei möglich sein. Kündigen Sie, stellt Ihnen der Leasinggeber mit großer Wahrscheinlichkeit den Schaden in Rechnung, der ihm durch die Kündigung entsteht. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass Leasingnehmer ihren Leasingvertrag in vielen Fällen nicht wirksam kündigen können, doch selbst wenn dies im Einzelfall mal anders sein sollte, ist die Kündigung dennoch regelmäßig keine wirtschaftlich erstrebenswerte Lösung.

Wie komme ich ohne Kündigung aus meinem Leasingvertrag raus?

Wenn Sie Ihren Leasingvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, könnte es für Sie eine lukrativere Möglichkeit sein, den Vertrag zu widerrufen. Vom Widerruf können Leasingnehmer profitieren, die den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbstständigen beruflichen Zwecken abgeschlossen haben. Wenn Sie in den letzten Jahren also ein Fahrzeug zum Privatgebrauch geleast, aber auch, wenn Sie einen Leasingvertrag im Rahmen einer Existenzgründung abgeschlossen haben, könnten Sie vom Widerruf profitieren.

Dies setzt voraus, dass Ihr Leasinggeber Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht oder alle vorgeschriebenen gesetzlichen Pflichtangaben informiert hat. Wurden Sie nicht vollständig oder gar falsch informiert, ist Ihr Leasingvertrag fehlerhaft. Ist ein Vertrag fehlerhaft, kann er auch nach Jahren noch vom Leasingnehmer widerrufen werden.

Unsere Erfahrungen zeigen: Viele der Leasingverträge, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Aus diesen Verträgen können die betroffenen Leasingnehmer folglich auch nach Jahren noch aussteigen und zwar zu wirtschaftlich besonders lukrativen Konditionen.

Wirtschaftliche Folgen des Widerrufs

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs könnten die wirtschaftlichen Folgen für den Leasingnehmer wie folgt aussehen:

  • Das Fahrzeug geht an den Leasinggeber zurück
  • Sie zahlen keine weiteren Leasingraten mehr
  • Sie müssen keinen Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags zahlen
  • Sie müssen gegebenenfalls keinen Wertersatz für bestimmte Verschlechterungen des Leasingfahrzeugs zahlen
  • Sie erhalten geleistete Leasingraten und Sonderzahlungen zurück

Wer übernimmt die Kosten des Widerrufs meines Leasingvertrags?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Durchsetzung des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung. Im Zuge unserer Beauftragung stellen wir eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kümmern und im Anschluss um die Abwicklung.

Restwertleasing & Kilometerleasing

Sowohl beim Restwertleasing als auch beim Kilometerleasing steht den Leasingnehmern ein gesetzliches Widerrufsrecht zur Verfügung. In vielen Fällen können sie dieses auch nach Jahren noch ausüben und sich somit vom Vertrag lösen.

Beim Restwertleasing kommt zudem noch folgende Besonderheit hinzu: Bei einem erfolgreichen Widerruf fällt vermutlich auch noch die Restwertzahlung weg. Gerade für die Leasingnehmer, die sich vor Jahren für einen Diesel entschieden, welcher vom Abgasskandal betroffen ist, wird dies häufig ein echtes Argument für den Widerruf sein. Dieselfahrzeuge am Markt loszuwerden wurde aufgrund der Diesel-Fahrverbote, dem Abgasskandal und alternativen Kraftstoffarten immer schwieriger. Lediglich 32 Prozent der Neuzulassungen im Jahr 2019 waren Diesel. Dieser Umstand geht mit einem enormen Wertverlust des Autos einher.

Leasingvertrag kündigen

Auch beim Kilometerleasing sollten Sie den Widerruf Ihres Leasingvertrags in Erwägung ziehen: Sind Sie mehr Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren als vertraglich vereinbart, könnten Sie so teuren Nachzahlungen entgehen.