Selbst wenn mit der geklauten Kreditkarte Geld abgehoben wird oder Einkäufe getätigt wurden: Der Verbraucher ist vor hohen finanziellen Schäden geschützt! In § 675v BGB ist unter anderem auch die Haftung im Falle eines Kreditkarten-Diebstahls geregelt. Grundsätzlich muss die Bank für den Schaden aufkommen und das Konto wieder auf den ursprünglichen Stand bringen. Der Betroffene muss sich lediglich in Höhe von 50 Euro an der Haftung beteiligen, wenn Abbuchungen in dem Zeitraum zwischen dem Verschwinden der Kreditkarte und der Meldung des Diebstahls getätigt wurden. Ab dem Erfolgen des „Sperr-Anrufs“ muss der Kontoinhaber keinerlei finanzielle Schäden mittragen. Auch aus diesem Grund ist eine Dokumentation der Abläufe von besonderer Wichtigkeit.
Das Gesetz bewahrt Opfer eines Kreditkarten-Diebstahls also vor finanziellen Verlusten. Und auch die Banken selbst bieten für diese Fälle oftmals verbraucherfreundliche Leistungen an: Viele Kreditinstitute befreien den Kunden bereits vertragsmäßig von jeglichen Haftungsansprüchen, sodass selbst die im BGB festgesetzte Übernahme von 50 Euro in jedem Fall wegfällt. Um sicherzugehen, lohnt sich ein Blick in den Vertrag.
Damit das Gesetz greift, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Verhalten Sie sich grob fahrlässig, müssen Sie im Ernstfall in einem viel größeren Rahmen haften. Das ist in der Regel auch in den Verträgen mit den jeweiligen Banken vereinbart. Doch wann kann Ihre Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit als Sorgfaltspflichtverletzung vorwerfen?
Grobe Fahrlässigkeit liegt bereits dann vor, wenn Sie den Diebstahl Ihrer Kreditkarte nicht schnellstmöglich, nachdem Sie ihn bemerkt haben, melden und die Karte sperren lassen. Hierdurch erhöht sich das Risiko, dass die Diebe etwas abbuchen, erheblich. Entsprechend ist die Bank nicht mehr verpflichtet, die volle Haftung zu tragen.
Zudem müssen Kreditkarteninhaber sich bereits im Vorfeld umsichtig verhalten. Wird die Kreditkarte offen sichtbar für potentielle Diebe gelagert – beispielsweise auf dem Beifahrersitz eines geparkten Autos – liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Grob fahrlässig handeln Sie außerdem, wenn Sie die PIN auf die Karte schreiben oder diese gemeinsam mit der Karte aufbewahren, zum Beispiel im Portemonnaie. Die Banken achten nach einem Diebstahl der Kreditkarte darauf, ob mittels der PIN etwas bezahlt oder Geld abgehoben wurde, da sie hierin Anzeichen für ein grob fahrlässiges Verhalten sehen – für das Geldinstitut eine Möglichkeit, sich vor dem sonst verpflichtenden Ausgleichen des Kontos zu drücken.
Es versteht sich von selbst, dass die Banken auch bei vorsätzlichem Verhalten oder betrügerischer Absicht des Kunden nicht haften müssen.
Grundsätzlich gilt: Seien Sie nicht zu gutgläubig! Diebe sehen ihre Chancen auf schnelles Geld besonders häufig, wenn viele Menschen dicht gedrängt beieinander sind, etwa in einer überfüllten U-Bahn, bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen oder im Gedränge in einer vollen Fußgängerzone. Achten Sie vor allem hier auf Ihre Wertsachen und lassen Sie die Kreditkarte, sofern es Ihnen möglich ist, gleich zuhause. So vermeiden Sie unnötige Risiken.
In vielen Fällen von Kreditkarten-Diebstahl kommen Verbraucher auch ohne juristischen Beistand zu ihrem Recht. Die Banken zeigen sich oft kooperativ und übernehmen pflichtgemäß die Haftung. Das muss jedoch nicht immer sein. Weigert sich Ihre Bank, nachdem man Ihnen die Kreditkarte gestohlen hat, den Schaden zu ersetzen? Sollen Sie unverhältnismäßig hohe Kosten für eine neue Karte bezahlen? Oder wirft man Ihnen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor? Dann sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt zurate zu ziehen.
Unsere Fachanwälte kennen die Tricks der Banken und setzen Ihren Anspruch auf Haftung seitens der Bank durch – im Notfall auch vor Gericht. Füllen Sie einfach unser Online-Formular zur kostenfreien Erstberatung aus und schildern Sie Ihren Fall. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine Einschätzung und können mit unseren Anwälten gemeinsam entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Dies ist für Sie mit keinerlei finanziellem Risiko verbunden.
Alles, was Sie für den Fall, dass Ihre Kreditkarte gestohlen wird, wissen müssen, gilt gleichermaßen für Ihre Girocard (EC-Karte). Auch wenn diese entwendet wird, müssen Sie sie sofort über den Notruf sperren und Anzeige erstatten. Sollte Geld abgehoben oder etwas damit bezahlt werden, haftet ebenfalls Ihre Bank.