# Darlehensvertrag auflösen: So geht's ohne Vorfälligkeitsentschädigung
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
24.11.2022 | 2 Min. Lesezeit
- Wer seinen Darlehensvertrag vorzeitig auflösen möchte, muss im Gegenzug oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.
- Und das kann richtig teuer werden.
- Die Strafzahlung der Bank lässt sich jedoch umgehen. Wie? Das erfahren Sie hier.
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Inhalt:
---
- Kann ich meinen Darlehensvertrag vor­zeitig auf­lösen?
- Komme ich auch ohne Strafzahlung vor­zeitig aus meinem Darlehens­vertrag raus?
- Wie umgehe ich die Vorfälligkeits­entschädigung?

## Kann ich meinen Darlehensvertrag vor­zeitig auf­lösen?
Darlehensnehmer:innen möchten sich aus den unterschiedlichsten Gründen vorzeitig vom [Darlehensvertrag](bankrecht-privat/kredite-darlehen-das-wichtigste-auf-einen-blick) trennen. Handelt es sich um einen [Immobiliendarlehensvertrag](bankrecht-privat/vorfaelligkeitsentschaedigung-immobiliendarlehen-ohne-extrakosten-aus-dem-vertrag), sind die häufigsten Gründe beispielsweise:
- **Scheidung,**
- **berufliche Versetzung**
- **oder auch Umschuldung des Darlehens aufgrund attraktiverer Zinsen.**
So unterschiedlich die Gründe für eine vorzeitige Auflösung auch sein mögen – das Problem bei diesem Vorhaben ist grundsätzlich das Gleiche: Die Bank wird von Ihnen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn Sie Ihr Darlehen **vor Ablauf der Zinsbindung und Laufzeit** ablösen möchten.
Eine [Vorfälligkeitsentschädigung](bankrecht-privat/vorfaelligkeitsentschaedigung) ist als eine Art Strafzahlung der Bank zu verstehen. Sie wird von Ihnen gefordert, weil der Bank für die Restlaufzeit des Darlehensvertrages die **von Ihnen zugesagten Zinszahlungen entgehen**.
Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, kostenfrei prüfen zu lassen, ob Ihrer Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht oder nicht. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Vertragsprüfung.
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## Komme ich auch ohne Strafzahlung vor­zeitig aus meinem Darlehens­vertrag raus?
Eine vorzeitige Ablösung des Darlehensvertrages ohne Strafzahlung ist demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie entfällt etwa dann, wenn Sie **ab dem zehnten Jahr** ein Darlehen mit einer Sollzinsfestschreibung **von mehr als zehn Jahren** ablösen möchten.
Nun ist es jedoch so, dass viele Darlehensnehmer:innen oft **keine 10 Jahren warten möchten oder können**. Aber auch hier gibt es eine Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Und zwar dann, wenn Ihr **Darlehensvertrag fehlerhaft ist bzw. unzureichende Klauseln** enthält.
Bei fehlerhaften Darlehensverträgen handelt es sich **keinesfalls um Einzelfälle**. Es kommt sehr häufig vor, dass Banken unzureichende Darlehensverträge an ihre Kund:innen herausgeben. Die Banken dürfen in solchen Fällen keine Strafzahlung von Ihnen verlangen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1\. \[…\[
2\. Im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
**§ 502**
BGB
(2) Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn
1\. \[…\[
2\. Im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
**§ 502**
BGB

## Wie umgehe ich die Vorfälligkeits­entschädigung?
Für einen Laien ist es schwer, die Fehler oder unzureichenden Angaben im Darlehensvertrag ausfindig zu machen. Deswegen übernehmen unsere Expert:innen gerne die Fehlersuche für Sie – kostenfrei.
Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, müssen Sie lediglich **drei Schritte** gehen:
**\#1 Abschlussdatum prüfen:** Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen ab dem 21. März 2016 abschlossen, haben Sie gute Chancen, Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurückzubekommen. Wie gut Ihre Erfolgschancen stehen, erfahren Sie über unsere kostenfreie Vertragsprüfung.
**\#2 Schnelle und kostenfreie Vertragsprüfung:** Unsere Expert:innen nehmen sich Ihres Falls an und prüfen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag vorzeitig auflösen können, ohne eine Strafzahlung zahlen zu müssen.
**\#3 Durchsetzung durch unsere Expert:innen:** Wenn Ihre Erfolgschancen gut stehen, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Bank sehr gerne für Sie durch.
Keiner unserer Mandant:innen soll in einen aussichtslosen Rechtsstreit geschickt werden. Deswegen prüfen wir vorab für Sie kostenfrei, ob sich ein Vorgehen gegen die Bank in Ihrem Fall lohnt.
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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
