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Zu schnell gefahren – Das müssen Sie jetzt wissen!

  • Seit April 2020 gelten für Tempoverstöße strengere Regeln und verschärfte Strafen.
  • In der Regel werden Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß von einem Blitzer erwischt.
  • Sie können gegen den Bescheid binnen 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen.

 

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Welche Strafe droht mir, wenn ich inner­orts zu schnell gefahren bin?

Seit 28. April 2020 gelten in Bezug auf Geschwindigkeitsverstöße und einige andere Delikte neue Regeln, denn die neue StVO-Novelle ist in Kraft getreten. Der neue Bußgeldkatalog sanktioniert insbesondere diejenigen strenger, die durch zu schnelles Fahren auffallen. Seit Ende April droht Ihnen bereits innerorts bei 21 km/h zu viel auf dem Tacho ein einmonatiges Fahrverbot.

Diese Strafe droht, wenn Sie innerorts zu schnell gefahren sind:

Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 Euro    
11 bis 15 km/h 50 Euro    
16 bis 20 km/h 70 Euro    
21 bis 25 km/h 115 Euro 1  
26 bis 30 km/h 180 Euro 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 260 Euro 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 400 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 560 Euro 2 2 Monat
61 bis 70 km/h 700 Euro 2 3 Monat
Über 70 km/h 800 Euro 2 3 Monat

Diese Strafe droht, wenn Sie außerorts zu schnell gefahren sind:

Geschwindigkeits­überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 Euro    
11 bis 15 km/h 40 Euro    
16 bis 20 km/h 60 Euro    
21 bis 25 km/h 100 Euro 1  
26 bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat)*
41 bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie wird es sanktioniert, wenn ich außer­orts zu schnell gefahren bin?

Auch außerorts gelten seit dem 28. April neue Bußgelder für zu schnelles Fahren. Bisher hatten Raser erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 41 km/h ein Fahrverbot zu fürchten. Der neue Bußgeldkatalog ahndet bereit einen Tempoverstoß von 26 km/h mit einem einmonatigen Entzug des Führerscheins.

 

Wie wird gemessen, ob ich zu schnell gefahren bin?

In der Regel werden Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß von einem Blitzer erwischt. Diese finden sich sowohl fest montiert als auch mobil innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Der Großteil aller Blitzer arbeitet aktuell noch mit der Radartechnik. Immer häufiger kommen jedoch auch Messsysteme mit Lasertechnik zum Einsatz.

Ebenso ist es möglich, dass ein Verkehrsbeamter direkt vor Ort Ihren Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert. Dies passiert dann in der Regel mit einer Laser-Pistole, welche genau misst, wie schnell Sie gefahren sind. Im Anschluss werden Sie von den Beamten aus dem Verkehr gezogen und direkt mit Ihrem Vergehen konfrontiert.

Wie erfahre ich von meinem Tempo­verstoß?

Erkennt ein Blitzer eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wird ein Foto so von vorne geschossen, dass im Idealfall der Fahrer und das Nummernschild des Fahrzeugs darauf zu sehen ist. Dieses wird im Anschluss mit dem Fahrzeugregister abgeglichen, sodass ein Fahrzeughalter ermittelt werden kann. Diesem wird postalisch ein Bußgeldbescheid zugestellt und darin mitgeteilt, wie die angeordnete Strafe ausfällt.

Welchen Toleranzabzug gibt es bei zu schnellem Fahren?

Auch bei Messgeräten kann es zu Ungenauigkeiten oder Fehlern kommen. Daher wird von jeder gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, um für Fairness zu sorgen. Der sogenannte Toleranzabzug beträgt bei allen stationären und mobilen Blitzern ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h 3 % des gemessenen Werts. Bei einem gefahrenen Tempo von weniger als 100 km/h wird der Messwert pauschal um 3 km/h verringert. Im Fall von Videonachfahrsystemen, die innerhalb von Fahrzeugen verwendet werden und während der Fahrt Geschwindigkeitsverstöße dokumentieren, fällt der Toleranzabzug etwas großzügiger aus. Hier werden insgesamt 5 % Toleranz gewährt, da es bei dieser Art von Messsystemen häufiger zu Messungenauigkeiten kommen kann.

Was passiert, wenn ich in der Probe­zeit zu schnell gefahren bin?

Nach Erwerb des Führerscheins befinden sich Fahranfänger für zwei Jahre in einer Probezeit. Grundsätzlich richten sich Sanktionen auch in dieser Zeit nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Für Führerschein-Neulinge gibt es jedoch auch noch die Unterteilung in A- und B-Verstöße zu beachten.

Bei einem schwerwiegenden A-Verstoß, wie es eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h darstellt oder zwei leichteren B-Verstößen, beispielsweise Telefonieren am Steuer, muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolviert werden. Zusätzlich kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.

Was kann ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?

Einen Bußgeldbescheid wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes sollten Sie nie einfach hinnehmen. Sie können gegen den Bescheid binnen 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen.

 

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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